Ausbildung Finanzwirt - Frage betrieblicher Pkw

st.pauliblau

klammwerbung.de
ID: 236478
L
10 Mai 2006
4.514
181
Hallo zusammen.

Morgen besprechen wir das Thema "betrieblicher Pkw" .

Kurze Erklärung:

Auf der Anlage "EÜR" kann der Unternehmern ja die Privaten Kosten für seinen PKW als Betriebseinnahmen erklären. Als Betriebsausgaben dann eben ALLE Kosten, die mit dem PKW entstanden sind.

In meinem Fall:

Auf der Anlage EÜR wurden bei den Betriebseinnahmen bei dem Punkt "Private PKW Nutzung" keine Angaben gemacht.
Bei den Betriebsausgaben bei dem Punkt "PKW Kosten" jedoch schon.

Nun haben wir ein anschreiben an den Steuerberater gemacht (ist nur eine Lern-Gruppe, daher alles nicht echt, sondern Schreiben wird z.b. nur aufgesetzt und nicht verschickt, denke jeder versteht), in dem wir ihn eben gebeten haben dazu stellung zu nehmen.

Morgen wird dann eine Antwort kommen, nur welche ka ^^

Wer sich damit auskennt, kann mir evt. sagen was kommen könnte.

PS: Wer das Thema 1% Regel kennt , bitte dazu auch was sagen.

Will eben nur wissen, was so kommen könnte und was für weitere Probleme entstehen könnten.

PS: Mache eine Ausbildung als Finanzwirt.
Hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Gruß,
st.pauliblau
 
Den privaten Anteil der Kosten für ein betriebliches Fahrzeug kannst du entweder pauschal mit der 1%-Regelung oder durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (dann kommen die tatsächlich auf den Privatanteil entfallenden Kosten zum Ansatz) berechnen.

Bei der 1%-Regelung nimmst du 1% des Listenpreises, zuzüglich Sonderausstattung, einschließlich Umsatzsteuer, pro Monat für die private Nutzung (geht nur sofern die betriebliche Nutzung > 50%).
Wird das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, kommen noch 0,03 % der Bemessungsgrundlage von vorher x Entfernungskilometer hinzu.



Wenn das Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt wurde, muss man nichts eintragen.

Falls du noch Fragen hast: Her damit :)
 
Den privaten Anteil der Kosten für ein betriebliches Fahrzeug kannst du entweder pauschal mit der 1%-Regelung oder durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (dann kommen die tatsächlich auf den Privatanteil entfallenden Kosten zum Ansatz) berechnen.

Bei der 1%-Regelung nimmst du 1% des Listenpreises, zuzüglich Sonderausstattung, einschließlich Umsatzsteuer, pro Monat für die private Nutzung (geht nur sofern die betriebliche Nutzung > 50%).
Wird das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, kommen noch 0,03 % der Bemessungsgrundlage von vorher x Entfernungskilometer hinzu.



Wenn das Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt wurde, muss man nichts eintragen.

Falls du noch Fragen hast: Her damit :)

Nur kommt das wohl kaum vor, dass ein Fahrzeug (normaler Pkw )wirklich 100% betrieblich genutzt wird :D

Meine Fragen:
1% vom Listenpreis nehm ich ja. Heißt das jetzt , dass ich wenn das Auto noch irgendwas dazu bekommen hat (= Sonderausstattung) muss ich LP + Sonderausstattung zusammen rechnen und davpon für jeden Monat oder IMMER nur LP (mir ist klar, dass es egal ist, was er wirklich gekostet hat)

Das mit den 0,03% versteh ich gar nicht. Davon hab ich noch nie was gehört. Kannste evt. daran beispiel machen?

In welchem § steht das nochmal? Also die 1% Regel sowie das mit den 0,03% ?

Kannst du dir evt. vorstellen, was morgen für ne Antwort kommt von dem Steuerberater und wie es ggf weiter gehen könnte, weil da muss noch was mehr kommen, da wir noch bissel zeit haben, daher kann es nicht nur die 1% Regel sein, da es hieß, wir besprechen das genau und das es se gibt und worauf etc se angewand wird weiß ich. nur was will man dann morgen noch machen, denke evt, das mit den 0,03% oder gar nochwas anderes (wenns nochwas anderes gibt, da se sagte gibt 2 Berechnungen, tendiere zu 1% regel und dem neuen da mit den 0,03% , wäre schön, wenn du das daher schön erklären könntest + §)
 
Zuletzt bearbeitet:
1%
§6(1)Nr.4 EStG schrieb:
(1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende:
[..]
Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

0,03%
§4(5)Nr.6 schrieb:
(5) Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
[..]
Aufwendungen für die Wege des Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten, soweit in den folgenden Sätzen nichts anderes bestimmt ist. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 Satz 1 bis 6 und Absatz 2 entsprechend anzuwenden. Bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs dürfen die Aufwendungen in Höhe des positiven Unterschiedsbetrags zwischen 0,03 Prozent des inländischen Listenpreises im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung je Kalendermonat für jeden Entfernungskilometer und dem sich nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 oder Absatz 2 ergebenden Betrag sowie Aufwendungen für Familienheimfahrten in Höhe des positiven Unterschiedsbetrags zwischen 0,002 Prozent des inländischen Listenpreises im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 für jeden Entfernungskilometer und dem sich nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 4 bis 6 oder Absatz 2 ergebenden Betrag den Gewinn nicht mindern; ermittelt der Steuerpflichtige die private Nutzung des Kraftfahrzeugs nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 oder Satz 3, treten an die Stelle des mit 0,03 oder 0,002 Prozent des inländischen Listenpreises ermittelten Betrags für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten die auf diese Fahrten entfallenden tatsächlichen Aufwendungen;

Beispiel für Bemessungsgrundlage:
Rechnung des Autohauses..

PKW 25.000€
+ Freisprecheinrichtung 250€
+ Zweiter Satz Reifen 400€
+ Sonstige Sonderausstattung 3.500€
= 29.150€
- 10% Rabatt 2.915€
= 26.235€
+ 19% USt 4984,65€
= 31.219,65€

Der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung für das reine Fahrzeug beträgt 30.000€

Berechnung für die Bemessungsgrundlage:
PKW 30.000€
+ Sonderausstattung 3.500€
(Telefon wird wegen §3 Nr. 45 rausgelassen, warum der zweite Satz Reifen weiß ich gar nicht)
= 33.500€
+ 19% USt 6.365€
= 39.865€
Abrundung auf den nächsten durch 100 teilbaren Betrag
= 39.800€
=> 1% = 398€
=> 0,03% = 11,94€ pro Kilometer
 
Nur kommt das wohl kaum vor, dass ein Fahrzeug (normaler Pkw )wirklich 100% betrieblich genutzt wird :D

Ich wollts nur erwähnt haben :D

Meine Fragen:
1% vom Listenpreis nehm ich ja. Heißt das jetzt , dass ich wenn das Auto noch irgendwas dazu bekommen hat (= Sonderausstattung) muss ich LP + Sonderausstattung zusammen rechnen und davpon für jeden Monat oder IMMER nur LP (mir ist klar, dass es egal ist, was er wirklich gekostet hat)

Also du hast z.B. einen Bruttolistenpreis (BLP da du die USt ja mit reinnehmen musst) von 30.000 Euro und ne Klimaanlage für 1000 Euro Brutto eingebaut, dann musst du monatlich 1% von 31.000 = 310 Euro ansetzen.

Achja, hatt ich noch vergessen, der BLP wird auf volle 100 Euro abgerundet, hier war ers ja schon ;)

Das mit den 0,03% versteh ich gar nicht. Davon hab ich noch nie was gehört. Kannste evt. daran beispiel machen?

Die 1% Regel gilt nur für private Fahrten. Im EStG gelten die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als betrieblich veranlasst, die Nutzung des betrieblichen PKW dafür muss allerdings wie o.g. dann angesetzt werden.


In welchem § steht das nochmal? Also die 1% Regel sowie das mit den 0,03% ?

§ 6 (2) Nr.4 Satz 2-4 EStG und § 8 (2) Satz 2 - 4 EStG

Kannst du dir evt. vorstellen, was morgen für ne Antwort kommt von dem Steuerberater und wie es ggf weiter gehen könnte, weil da muss noch was mehr kommen, da wir noch bissel zeit haben, daher kann es nicht nur die 1% Regel sein, da es hieß, wir besprechen das genau und das es se gibt und worauf etc se angewand wird weiß ich. nur was will man dann morgen noch machen, denke evt, das mit den 0,03% oder gar nochwas anderes (wenns nochwas anderes gibt, da se sagte gibt 2 Berechnungen, dendiere zu 1% regel und dem neuen da mit den 0,03% , wäre schön, wenn du das daher schön erklären könntest + §)

Die andere Berechnung könnte wie gesagt die Fahrtenbuchmethode sein, bei der du die Kosten dann anteilig auf die privaten Fahrten aufteilst. Z.B. (vereinfacht) Gesamtkosten 1000 Euro, Gesamtfahrten 10.000 km, private Fahrten 3.000 km, Ansatz: 3/10 v. 1000 = 300 Euro

Was da dran kommt kann ich dir nicht sagen, aber denke mal, dass das tiefer nicht gehen wird. Klar könnte man auch umsatzsteuerliche Aspekte usw. ansprechen, aber ich denke das würde den Rahmen dann sprengen und ihr seid ja keine Steuerrechtler :D


@ joschilein: Der § 4 (5) Nr. 6 ist ab 09 doch weggefallen, oder?
 
Alles klar. Dann danke ich euch beiden mal.

Werd es mir nachher mal in aller Ruhe anschauen und wenn fragen sind noch posten. Wenn Ihr zeit habt, könnt ihr ja so gegen 21 Uhr mal schauen, wenn Fragen waren, werd ich mich melden (müsst nat. nit nochmal on kommen wenn keine Zeit, nur wenn Zeit da is wäre es nett)

PS: Also bei mir is der §4(5) Nr.6 nicht weggefallen (steht zu mindest noch da und meine Ergänzungslieferung ist vom April 09)
 
Bei mir (Stand 15.02.09) sind Nr. 6 und Nr. 6a nicht mehr vorhanden, komisch.


Bin heut abend noch da, kannst mir ja einfach ne PN schreiben, wenn noch was offen ist.
 
Nr. 6 nicht mehr aktiv? Der Abschnitt ist sowohl auf buzer.de als auch auf gesetze-im-internet.de vorhanden.

Und die Synopse auf buzer.de zeigt, dass Nr. 6 wieder rückwirkend eingefügt wurde.

Hätte mir auch gewundert. Ich bin mir nämlich sicher, dass ich das bei der letzten Ergänzungslieferung angestrichen habe, wobei in den Beck-Klötzen aufgehobene Gesetzesstellen sogar noch eine Weile kursiv und mit entsprechender Fußnote (z.B. "aufgehoben mWv VZ 2009") zu sehen sind.
 
=> 0,03% = 11,94€ pro Kilometer

Habe mir den §8 (2) S. 2-4 mal angeschaut.
Wenn ich das richtig verstehe, kommen die 0,03 % in betracht, sofern der betriebliche Pkw zu privaten Fahrten genutzt wird.

Ist dies der Fall erhöht sich die Summe aus dem BLP + ggf. Sonderausstattungen um 0,03% je Monat.

Beispiel:
BLP 9.000 Euro, SA 1.000 --> 10.000 Euro (somit 1% = 100 Euro)
+
9.000 x 0,03 % = 2,70Euro (angenomme er hatte 100km)= 270 Euro

Also
100 Euro (durch §6)
+
270 Euro (durch §8 )
-> 370 Euro/Monat

oder is das falsch?^^
 
Zuletzt bearbeitet:
1. §8 gehört aber zum Abschnitt 4 welcher mit "Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten" überschrieben ist. Natürlich sind die Regelungen im betrieblichen gleich und die eine Seite könnte auf die jeweils andere Regelung entsprechend verweisen, aber so ist es jedenfalls prüfungstechnisch nicht die richtige Fundstelle für den betrieblichen Bereich.

2. Für die 1%- und die 0,03%-Regelung gilt immer die selbe Bemessungsgrundlage. Das Prozent wird pro Monat und die 0,03 pro Monat und einfachem Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeits-/Betriebsstätte gerechnet.
 
jo, joschilein war wieder schneller :)

Du hättest bei beiden Berechnungen die 10.000 nehmen müssen (sofern das der auf volle 100 Euro abgerundete Bruttobetrag ist).
Die 0,03% gelten nicht für private Fahrten, das ist die 1%-Regelung. Die 0,03% sind für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit!


Den § 8 habe ich nur erwähnt, weil der andere bei mir nicht mehr stand, wusste nicht, dass der rückwirkend doch wieder gilt, aber danke...wieder was gelernt :)
 
Ich glaube nun habe ich es verstanden:

Hat der Unternehmer als einen Pkw (Nutzung 80% betr., 20% privat) und fährt von Wohnung zur Arbeit

Berechnung:

BLP 10.000 , Sonderausstattung keine

§6(1) S. 2-4 --> 1% von 10.000 = 100 Euro / Monat --> 1200 Euro /Jahr

Er fährt nun 200 Tage (Wohnung-Arbeit) , Entfernungskilometer 10km
-->
0,03% von 10.000 = 3 Euro Erhöhung / Monat

--> Die 100 Euro durch die 1% Regel + 3 Euro im Monat dazu durch die 0,03% für die betr. Fahrten mit dem mehr als 50% bedingten Pkw

Ist das so korrekt?
 
Vielleicht schreibe ich einfach noch mal, dass die 0,03% pro Monat und pro Kilometer einfacher Entfernung Wohnung-Arbeits-/Betriebsstätte fällig sind.

Das wären in dem Beispiel (10.000€ BLP, 10km Entfernung): 10.000 * 0,03% * 10 = 30€ / Monat

Und dann noch was: Die 0,03% gelten auch dann, wenn man nicht die 1%-Regel anwenden kann/will, z.B. bei Fahrtenbuch oder Schätzung. Diese beiden Themen werden also komplett unterschiedlich gehandhabt, auch wenn sie freundlicherweise die selbe Bemessungsgrundlage haben.
 
Vielleicht schreibe ich einfach noch mal, dass die 0,03% pro Monat und pro Kilometer einfacher Entfernung Wohnung-Arbeits-/Betriebsstätte fällig sind.

Das wären in dem Beispiel (10.000€ BLP, 10km Entfernung): 10.000 * 0,03% * 10 = 30€ / Monat

Und dann noch was: Die 0,03% gelten auch dann, wenn man nicht die 1%-Regel anwenden kann/will, z.B. bei Fahrtenbuch oder Schätzung. Diese beiden Themen werden also komplett unterschiedlich gehandhabt, auch wenn sie freundlicherweise die selbe Bemessungsgrundlage haben.

Sorry. Dass es diese für jeden Entfernungskilometer gibt wusste ich, hab deswegen ja auch die km hingeschrieben , nur habs vergessen anzuwenden (auch wenns eine Zeile drüber stand :mrgreen: )

Aber dann hab ich se ja richtig verstanden. Denke mal, dass das Thema Fahrtenbuch heute auch dran kommt, weil wir gestern kurz die Rede von hatten.
Danke für die Hilfe
 
Ich kann mir vorstellen, dass es dann um so ein Thema geht wie "Wie kann man jedes ordnungsgemäße Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß darstellen?". Kleines Vorurteil meinerseits ;)
 
Ich kann mir vorstellen, dass es dann um so ein Thema geht wie "Wie kann man jedes ordnungsgemäße Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß darstellen?". Kleines Vorurteil meinerseits ;)

Oke das Thema bzw die Themen waren:

1. 1% Regel nochmal intensiv und
2. Die Behandlung von der umsatzsteuerlichen Seite (das versteh ich noch nicht ganz^^)
 
Falls du Lust hast, schreib mir einfach deine ICQ Nr. inner PN, dann erklär ich dir das. Hätte ja eher gedacht, dass das bei euch nicht drankommt :D Aber wär mir zu lästig das hier reinzuschreiben.....
 
Falls du Lust hast, schreib mir einfach deine ICQ Nr. inner PN, dann erklär ich dir das. Hätte ja eher gedacht, dass das bei euch nicht drankommt :D Aber wär mir zu lästig das hier reinzuschreiben.....

Teile ich dir am SA dann mal mit. Hatte heute + gestern 8 Stunden intensiv-lernen , brauche bis SA ne kl. Pause :D