§15 Abs. 1a S. 2 USTG (Bewirtungskosten) Verständnisfrage

st.pauliblau

klammwerbung.de
ID: 236478
L
10 Mai 2006
4.514
181
Hallo.

Ich habe ein kleines Verständnisproblem mit dem §15 Abs. 1a S.2 USTG.
In diesem geht es ja um die Bewirtungskosten.

Bewirtungskosten sind ja, wenn Sie angemessen sind und nachgewiesen zu 70% als BA abzugsfähig, zu 30 % eben nicht.

Meine erste Frage: Der Vorsteuerabzug auf angemessene und nachgewiesene Bewirtungskosten ist zu 100% abziehbar. Doch wo steht das? Gibt es da ein Zitat in den Steuergesetzten oder Richtlinien (bitte keine Erlasszitate).

Meine 2. Frage geht um den S. 2 . (siehe oben). Diesen verstehe ich irgendwie nicht ganz. Finde der ist etwas unglücklich formuliert. Kann mir jemand sagen, was der mir sagen soll?

Hoffe hier ist wer, der sich damit bissel auskennt.

Gruß,
st.pauliblau
 
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