Kinderpornografie - der "Fall Edathy"

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 14.02.2014 um 13:01:01 Uhr veröffentlicht:
Affäre Edathy wird zum Fall Friedrich
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Berlin (dpa) - Der wegen umstrittener Informationsweitergabe im Fall Edathy unter Druck geratene Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will vorerst im Amt bleiben. Er erklärte aber: «Sollte die Staatsanwaltschaft zu anderen Ergebnissen kommen und ein Ermittlungsverfahren aufnehmen, werde ich mein Amt zur Verfügung stellen.»
 
Der Innenminister verrät vertrauliche Infos über die möglichen Ermittlungen gegen ein SPD-Mitglied an die SPD-Spitze. Irgendwie werden diese Infos unverzüglich an den Verdächtigen weitergegeben, wodurch dieser genügend Zeit hat, zusätzliche Beweise durch die Zerstörung seiner Festplatten zu beseitigen.
https://www.n-tv.de/politik/Die-duepierte-Justiz-article12276781.html

Edit: Der Herr Minister hat nun doch die Verantwortung übernommen und ist zurück getreten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Affäre Edathy wird zum Fall Friedrich

Mal sehen, wie viele Köpfe bei der SPD rollen werden, Strafvereitelung steht ja auch noch im Raum...
 
Mal sehen, wie viele Köpfe bei der SPD rollen werden, Strafvereitelung steht ja auch noch im Raum...

Da scheinen noch ganz andere Vögel gesungen zu haben.

Das physikalische Zerstören von Festplatten spricht nicht gerade für eine wohlüberlegte Beweismittelvernichtung seit letztem Oktober, sondern nach ner Hals-über-Kopf Reaktion am Montag Morgen bzw. Sonntag Abend.

gruss kelle!
 
Edathy bestreitet Existenz von Tippgebern

Folgende News wurde am 15.02.2014 um 17:35:28 Uhr veröffentlicht:
Edathy bestreitet Existenz von Tippgebern
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Berlin (dpa) - Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy bestreitet, dass ihn jemand wegen der drohenden Kinderpornografie-Ermittlungen vorgewarnt habe.
Er habe lediglich auf Presseberichte reagiert, sagte Edathy dem Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» mit Blick auf frühe Nachfragen seines Anwalts bei verschiedenen Behörden. Edathy wehrte sich auch gegen den Vorwurf, er habe vor der Hausdurchsuchung bei ihm Beweismaterial vernichtet. Das Vorgehen der zuständigen Staatsanwaltschaft Hannover bezeichnete er als «ungeheuerlich».
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Edathy wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie und hatte vor einigen Tagen mehrere Wohnräume und Büros des Politikers durchsucht. Am vergangenen Freitag gab die Behörde erstmals und ausführlich Details zu den Ermittlungen bekannt. Die Staatsanwaltschaft beklagte dabei angesichts der Aktivitäten von Edathys Anwalt, dass der Politiker bereits seit November mit einem Verfahren rechnete. Die Ermittler seien deshalb «hoffnungslos in der Hinterhand» gewesen.
Die SPD-Spitze war bereits seit Oktober informiert, dass der Name Edathy bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht war. Im Raum steht nun die Frage, ob Edathy vorab einen Tipp bekommen haben könnte.
Der Ex-Abgeordnete wies das zurück und erklärte, Presseberichte hätten ihn aufmerksam gemacht. Mitte November 2013 hätten deutsche Medien berichtet, dass eine Firma in Kanada von dortigen Behörden der Verbreitung illegalen Materials bezichtigt werde. «Da mir erinnerlich war, bei einer kanadischen Firma, um die es mutmaßlich ging, vor etlichen Jahren Material bezogen zu haben, das ich für eindeutig legal halte, habe ich einen Anwalt um Beratung gebeten.» Dieser habe daraufhin «präventiv mit verschiedenen Behörden im Bundesgebiet Kontakt aufgenommen, um für den Eventualfall vollständige Kooperationsbereitschaft anzubieten».
Edathy wehrte sich auch gegen Anschuldigungen, er habe vor der Durchsuchung seiner Privatwohnung Beweismaterial zerstört. «Diese Behauptung weise ich zurück», sagte er. «Ich halte es für irritierend, aus der Tatsache, dass die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft offenkundig nicht dazu geführt haben, mich rechtlich zu belasten, die Schlussfolgerung zu ziehen, ich hätte belastendes Material vernichtet. So wird die Unschuldsvermutung ad absurdum geführt.»
Das Agieren der Staatsanwaltschaft Hannover kritisierte Edathy scharf: «Sie wirft mir ausdrücklich kein strafbares Verhalten vor, was sie aber nicht davon abhält, Details eines legalen Verhaltens zum Gegenstand einer Pressekonferenz zu machen.» Er erwarte keine Besserstellung gegenüber anderen Bürgern, «aber ebenso keine Schlechterstellung», sagte der frühere Parlamentarier. «Die Staatsanwaltschaft hat sich völlig verrannt.»
 
Klar, das hat doch jeder gemacht: Nachdem bekannt wurde, dass in Kanada ein Kinderpornoring hochgenommen wurde, ist sofort jeder, der mal etwas in Kanada gekauft hat, sofort zum Anwalt gerast und hat anfragen lassen, ob denn Ermittlungen gegen ihn laufen, mit dem Hinweis (lt. PK Staatsanwaltschaft), dass die Filme ja gar nicht mehr im Besitz des Mandanten seien.

Ausserdem weiss jeder, dass derzeit in Deutschland eine Heinzelmännchenplage herrscht und diese miesen Typen direkt vor einer Razzia Festplatten mit ihren Hämmerchen vernichten.

Ja, ich glaube noch an Weihnachtsmann und Osterhase.
 
Edathy wehrte sich auch gegen Anschuldigungen, er habe vor der Durchsuchung seiner Privatwohnung Beweismaterial zerstört. «Diese Behauptung weise ich zurück», sagte er. «Ich halte es für irritierend, aus der Tatsache, dass die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft offenkundig nicht dazu geführt haben, mich rechtlich zu belasten, die Schlussfolgerung zu ziehen, ich hätte belastendes Material vernichtet. So wird die Unschuldsvermutung ad absurdum geführt.»
Sehr gut auf den Punkt gebracht. Wem die Unschuldvermutung bis zum Beweis des Gegenteils nicht paßt, der darf gern mal Gerüchte über sich selbst widerlegen. Und es soll sich bitte keiner sicher fühlen! Im digitalen Zeitalter ist es eine Kleinigkeit, Spuren so zu legen, daß er davon betroffen sein kann.
 
Edathy wehrte sich auch gegen Anschuldigungen, er habe vor der Durchsuchung seiner Privatwohnung Beweismaterial zerstört.

Ja, ja, die Heinzelmännchen:
https://www.focus.de/wissen/technik...e-ermittler-noch-daten-retten_id_3615141.html

«Sie wirft mir ausdrücklich kein strafbares Verhalten vor, was sie aber nicht davon abhält, Details eines legalen Verhaltens zum Gegenstand einer Pressekonferenz zu machen.»

Herr Edathy gibt selbst zu, die Bilder und Filme gekauft zu haben, wie es die Staatsanwaltschaft erklärt hat. Ob die Bilder P*rno oder Posing sind, d.h. legal oder nicht, muß erst noch erwiesen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er gibt zu, legal gehandelt zu haben. Wow, wie geständig, wie verbrecherisch! :roll:

angeblich gelöschte und zerstörte Festplatten
Vermutlich hat der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy über die bevorstehende Razzia Bescheid gewusst
Die „Bild“-Zeitung spricht von teils gelöschten, teils zerstörten und verschwundenen Computer-Festplatten.
Edathy soll zwischen 2005 und 2010
Es soll sich um so genannte „Posing“-Aufnahmen handeln

Gerüchte, keinerlei Beweise, dafür aber reichlichst Verdächtigungen, Vermutungen, Behauptungen. Grottiger kann man kaum journallieren. Bob Woodward & Carl Bernstein würden sich schämen dafür.

Zwar ist ihr Besitz in Deutschland nicht strafbar, doch begründet er aus Sicht der Ermittler offenbar den Verdacht, dass Edathy auch härtere Kinderpornographie konsumiert haben könnte.

Diese Staatsanwaltschaft ist eine Schande für den Rechtsstaat! Wer als Staatsanwalt keine Beweise in der Hand hat, gebe keine Pressekonferenz sondern halte die Klappe! Vor Gericht wird er für solche Sprüche auseinandergenommen, daß die Schwarte kracht. Die Retourkutsche kommt dann in Form von § 344 StGB. Beim jetzigen Erkenntnisstand wird es nicht mal ein Hauptverfahren gebe. Ich glaub nicht, daß ein Richter seinen Job dafür riskiert. Der Richter wäre nämlich auch gleich vom § 344 betroffen.

Und "natürlich" hat schon halb Deutschland sein Urteil über Edathy gefällt. Der Rechtsstaat mit seinen absolut vernünftigen Prinzipien ist dem Michel so lange völlig egal, bis er selbst mal auf diese Prinzipien angewiesen ist. Rechtskenntnisse sind in Deutschland erschreckend wenig vorhanden. Oder will man Recht und Gesetz nicht kennen? Man hätte dann ja keine Ausrede mehr, sie zu mißachten.
 
@ LordRoscommon

Was Dich anscheinend überhaupt nicht stört, wenn Du diesen Widerling verteidigst: Er hat die Privatsphäre dieser Kinder und ihrer Familie verletzt, indem er die Bilder zur Befriedigung seines kranken Sexualtriebs gekauft hat. Was würde der Kerl wohl machen, wenn Nacktaufnahmen von ihm im Internet zum Kauf angeboten würden? Er würde heulend zu seinem Anwalt laufen. Aber er hat ja nichts falsch gemacht. Es war ja "legal", diese Bilder zu kaufen. Kinder haben nun einmal bei uns keine Rechte.

Vor etwa 10 Jahren bin ich auf eine Seite mit Bildern nackter Kinder im Internet gestossen und habe sie bei der Polizei angezeigt. Ein Polizeibeamte kam zu mir nach Hause und hat die Adresse und den Verlauf, wie ich auf diese Seite gestossen, notiert. Er sagte damals, dass teilweise Privatbilder in Fotolaboren kopiert und weitergegeben werden oder Kinder, die unbeaufsichtigt im Garten spielen, werden heimlich fotografiert. Wenn ich daran denke, dass Bilder meiner Kinder als Wichsvorlagen an Perverse verkauft worden sein könnten, wird mir einfach nur schlecht und ich bin sicher, dass es den Familien der Kinder, deren Fotos über das Kinderpornonetzwerk verkauft wurden, genauso geht, denn die Polizei wird bei ihnen zu Hause auftauchen und ihnen erzählen, dass diese Fotos aufgetaucht sind, um herauszufinden, wo diese Fotos herkommen.
 
@ LordRoscommon

Was Dich anscheinend überhaupt nicht stört, wenn Du diesen Widerling verteidigst: Er hat die Privatsphäre dieser Kinder und ihrer Familie verletzt, indem er die Bilder zur Befriedigung seines kranken Sexualtriebs gekauft hat. Was würde der Kerl wohl machen, wenn Nacktaufnahmen von ihm im Internet zum Kauf angeboten würden? Er würde heulend zu seinem Anwalt laufen. Aber er hat ja nichts falsch gemacht. Es war ja "legal", diese Bilder zu kaufen. Kinder haben nun einmal bei uns keine Rechte.
Polemik :yawn:
Das die Rechtslage so ist, wie sie ist, kannst du nicht dem Beschuldigten vorwerfen. Das von ihm bezogene Material war legal - ob DIR das jetzt gefällt oder nicht. Und legale Medien zu besitzen ist KEIN hinreichender Verdachtsmoment für eine Hausdurchsuchung.
 
Und legale Medien zu besitzen ist KEIN hinreichender Verdachtsmoment für eine Hausdurchsuchung.

Noch ist doch gar nicht geklärt, ob es legale Medien sind. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem "Grenzbereich" zur Kinderpornographie. Wenn man solches Material findet, ist eine Hausdurchsuchung wohl durchaus angebracht, weil es möglich ist, dass weiteres Material vorhanden ist. Das hat der zuständige Richter wohl auch so gesehen, sonst hätte er den Durchsuchungsbefehl nicht ausgestellt.
 
Ahja, wenn Du also mal mit 101 km/h geblitzt wirst, dann machen wir auch gleich ne Hausdurchsuchung, könnte ka sein, dass wir was finden, wo Du 120 km/h gefahren bist.

gruss kelle!
 
"Grenzbereich" - was heißt das wohl? :think:

Mit anderen Worten, selbst die Staatsanwaltschaft war/ist sich nicht sicher und hat auf eine ihr genehme Auslegung von Seiten des Richters gehofft/spekuliert. Rechtsstaat? Hallo?

@Kelle: Wir sollten bei allen Rauchern Hausdurchsuchungen beantragen - es könnte ja sein, dass sie Hasch, Crack oder Crystal zu Hause haben... :evil:
 
Noch ist doch gar nicht geklärt, ob es legale Medien sind.
DOCH, verdammt nochmal! WAS bei Edathy BISLANG gefunden wurde, IST LEGAL. Ob dem Staatsanwalt das nun paßt oder nicht, interessiert dabei genausowenig wie, ob es dir oder mir paßt. Ich mag Edathy nicht, aber aus politischen Gründen. Er war bis vor ner guten Woche der Abgeordnete, der hier in meinem Wahlkreis direkt gewählt worden ist. Ich kenne ihn seit 1987.
Die Staatsanwaltschaft spricht von einem "Grenzbereich" zur Kinderpornographie.
Die Staatsanwaltschaft seiert gräßlich rum, um nicht zugeben zu müssen, daß sie überhaupt NIX in der Hand hat. Kann ja durchaus sein, daß man Edathy doch noch was nachweisen kann, aber wenn nicht, dann wirds nen 3-Zeiler als Presseerklärung geben: "Fall Edathy eingestellt", und sonst nix. Das wird ganz kleinlaut irgendwo hinten auf irgendwelchen kleinen Provinzzeitungen versteckt werden - mitten zwischen den "Nachrichten" über die monatliche Vorstandssitzung von Briefmarkensammler- und Karnickelzüchtervereinen.
Wenn man solches Material findet, ist eine Hausdurchsuchung wohl durchaus angebracht, weil es möglich ist, dass weiteres Material vorhanden ist. Das hat der zuständige Richter wohl auch so gesehen, sonst hätte er den Durchsuchungsbefehl nicht ausgestellt.
Durchsuchungsbeschlüsse werden von AMTSrichtern ausgestellt, und zwar in aller Regel, ohne daß sich der Richter auch nur durchliest, worum und gegen wen es geht. Das sage ich mit 15 Jahren Erfahrung in Strafprozessen. Ich bin selber schon Opfer einer solchen Attacke geworden und habe mich erfolgreich dagegen gewehrt. Das hat nen Richter seinen Job gekostet.

Ich verteidige hier nicht Edathy. Edathy ist mir unsympathisch. Ich verteidige den Rechtsstaat, den die Hannoversche Staatsanwaltschaft nicht zum ersten Mal mit Füßen tritt.
 
Muß ich das eigentlich buchstabieren? Die Einschätzung "im Grenzbereich zur Kinderpornographie" ist die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die aber fröhlich von Medien verteilt und als Tasache hingestellt wird. Alle machen hier auf Skandal, um ne Daseinsberechtigung vorzutäuschen. Ne Nachrichtensendung mit "wir wissen nichts genaues, wir haben nur gehört ..." will keiner machen. Die Wahrheit ist nämlich furchtbar langweilig. Da schaltet keiner ein, und es gibt dann keine Werbeeinnahmen.

Wie damals bei Kachelmann, der von Alice Schwarzer öffentlich hingerichtet wurde, noch bevor sein Prozeß überhaupt begonnen hatte. Kachelmanns Freispruch hat Schwarzer bis heute nicht verknusen können. Das haben auch viele andere nicht. Aber Freispruch ist nunmal Freispruch, und damit ist Kachelmann UNSCHULDIG - rechtskräftig festgestellt. Wer Kachelmann trotzdem einen Vergewaltiger nennt, riskiert nen Strafprozeß gegen sich selbst wg. Verleumdung.

Heribert Prantls Kommentar dazu
 
Zuletzt bearbeitet:
Kinderpornos: Experten wollen auch gegen Posing-Fotos vorgehen

Folgende News wurde am 18.02.2014 um 08:27:22 Uhr veröffentlicht:
Kinderpornos: Experten wollen auch gegen Posing-Fotos vorgehen
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Berlin (dpa) - Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat eine Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie gefordert.
«Der Fall Edathy zeigt klar, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt», sagte Rörig der Tageszeitung «Die Welt». Diese Lücke müsse geschlossen werden: «Wenn Darstellungen von Kindern erzeugt werden, um sexuelle Interessen von Erwachsenen zu befriedigen, muss dies im Sinne eines besseren Kinderschutzes strafrechtlich sanktioniert werden.»
Im Strafrecht wird bei Kinderpornografie zwischen Kategorie eins und Kategorie zwei unterschieden. Bei Kategorie zwei sind nackte Kinder, aber nicht explizit ihre Genitalien im Fokus. Solche Aufnahmen sind nach derzeitiger Gesetzeslage nicht strafbar. Bei Kategorie eins handelt es sich um strafbares kinderpornografisches Material.
Auch der Deutsche Kinderschutzbund dringt darauf, die Gesetze zum Schutz vor Kinderpornografie zu überprüfen. «Die massenhafte Verbreitung und kommerzielle Verwertung sogenannter Posing-Fotos sind ein Alarmsignal», sagte Bundesgeschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Dienstag). «Denn man muss immer bedenken, dass dahinter Gewalt und Missbrauch von Kindern stehen können.»