Sammelthread Kinderpornografie - der Fall "Jörg Tauss"

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klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 08.08.2009 um 14:59:00 Uhr veröffentlicht:
Kinderpornos: Tauss durch Ermittlungen stärker belastet als bisher
DPA-News

Berlin (dts) - In der Affäre um den Besitz von Kinderpornografie wurden bei dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss größere Mengen an Foto- und Videodateien gefunden als bislang angenommen. Das geht aus einem internen Bericht hervor, der dem Nachrichtenmagazin "Spiegel" vorliegt, und der die polizeilichen Ermittlungsergebnisse im Fall Tauss zusammenfasst. Der Bericht offenbart angeblich zahlreiche Widersprüche zu den bisherigen Erklärungsversuchen des Parlamentariers. Tauss hatte stets versichert, das einschlägige Material aus rein dienstlichem Interesse erworben zu haben. Die Fahnder halten das für eine Schutzbehauptung. Dem Papier zufolge wurden bei Tauss bei den Durchsuchungen im März insgesamt 356 kinderpornografische Bilddateien und 59 kinderpornografische Videodateien sichergestellt. Die Ermittler fanden zudem keinerlei Belege dafür, dass die einschlägigen Dateien im Besitz des Medienexperten aus Hintergrundrecherchen für seine Abgeordnetentätigkeit stammen. Die Fahnder bezweifeln, dass Tauss seine angeblichen Rechercheergebnisse je publizieren wollte. Tauss erklärte dem "Spiegel" gegenüber, er habe eben nicht für ein Buch oder einen Artikel recherchiert, sondern "lediglich Gewissheit gebraucht", um im Bundestag "solide argumentieren" zu können, "und die habe ich, wahrscheinlich als einziger Abgeordneter". Tauss ist mittlerweile zur "Piratenpartei" übergetreten, die sich gegen Zensur im Internet einsetzt.
 
In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Und dass die Piratenpartei inzwischen so viele Sympathisanten hat, wundert mich ehrlich gesagt nicht, da es den Kinderschänder wenig stört, ob sein Video auf Internetseiten von Deutschland aus aufgerufen werden kann, er wird trotzdem weiterhin sich an Kindern vergreifen, somit ist das eigentliche Problem nicht gelöst sondern besteht weiterhin, aber in unserem Land sind wir einen Schritt der Zensur näher gekommen... :roll:
 
Als Politiker muss man darauf achten wie das eigene Handeln von der Bevölkerung interpretiert wird, erst recht auf Bundesebene. Schliesslich geht es darum die Mehrheitsmeinung und Sympatiepunkte zu sammeln ...

Da hast du ja ein tolles Politikverständnis.
Anstatt sinnvolle Gesetze zu verabschieden, sollen Politiker also lieber schöne Schilder hochhalten auf denen drauf steht "Ich bin für 10% Wirtschaftswachstum", "Gegen Kriminelle" und ... "Stop". Hauptsache Sympathiepunkte ...
 
Die Fahnder halten das für eine Schutzbehauptung.
Klar, sonst müßten die Fahnder ja zugeben, daß sie mit Zitronen gehandelt haben. Für die ist IMMER der Verdacht ausreichend und schon gehört der Verdächtigte verknackt. Insofern unterscheiden sie sich aber wenig von gewissen Klamm-Usern.
Dem Papier zufolge wurden bei Tauss bei den Durchsuchungen im März insgesamt 356 kinderpornografische Bilddateien und 59 kinderpornografische Videodateien sichergestellt.
Nett, keine Angaben zu machen, wo und in welcher Form diese Dateien vorliegen. Wie sind sie zu Tauss gekommen? Von "kommerziellen Internetseiten" aus dem "Millardenmarkt"? Glaub ich nicht.
Die Ermittler fanden zudem keinerlei Belege dafür, dass die einschlägigen Dateien im Besitz des Medienexperten aus Hintergrundrecherchen für seine Abgeordnetentätigkeit stammen.
Selbst der beste Ermittler findet nur das, wonach er sucht. Und wenn DAS hier die BESTEN Ermittler waren, möcht ich die ZWEITbesten gar nicht mehr sehen.

Edit:
Im Zweifelsfalle sollte man einfach nicht so Zeug aus dem Internet ziehen und die Finger davon lassen. Ist das denn so schwer ?
Und wie soll man ein Verbrechen dann aufklären? Die Polizei schafft es nicht, von der Leyen macht nur auf betroffen (und verlogen) und Schäuble kann alles kontrollieren, nur das Verbrechen nicht.
 
MIR musst Du mir nicht vorwerfen, dass der Grossteil der Wähler blosse Sympathiewahlen abhaltenält :roll: Ist leider so.

Kann sein, dass es viele solche Wähler gibt. Nur irgendwie hältst du hier ja alle für blöd, wenn du meinst Politik müsste sich vorrangig um Sympathiepunkte kümmern anstatt um Inhalte.
Klar, wenn Merkel und Steinmeier beide nur inhaltsleeres Geschwafel von sich geben, dann würd ich den oder die Sympathischere wählen (wenns keine Alternative gäbe).
 
Falsch, komerzhasi!

https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
...
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
Bisher ist bekannt, daß Tauss sagte, er habe das "Matrial" auf dem Postwege erhalten. Natürlich sind nicht alle Einzelheiten öffentlich bekannt. Aber es wäre schon interessant, ob er die Wahrheit spricht.
 
Falsch, komerzhasi!

https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

Bisher ist bekannt, daß Tauss sagte, er habe das "Matrial" auf dem Postwege erhalten. Natürlich sind nicht alle Einzelheiten öffentlich bekannt. Aber es wäre schon interessant, ob er die Wahrheit spricht.

"die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten"

Welche beruflichen/dienstlichen "Pflichten" hatte Herr Tauss als Bundestagsabgeordneter zu erfüllen, die mit Kinderpornographie in Zusammenhang stehen?
 
[X] Keine
[ ] Viele
[ ] Jede Menge

gruss kelle!

Der Kandidat erhält 1.000.000 Punkte! :D

Mir wäre nämlich auch neu, dass Herr Tauss als Bundestagsabgeordneter die Befugnisse von Justizbehörden übertragen bekommen hat.

Nachtrag:

Bisher ist bekannt, daß Tauss sagte, er habe das "Matrial" auf dem Postwege erhalten.

Und was wäre die konsequente Handlung aus dem Erhalt solch einer Postsendung gewesen?
 
Oh, gaaanz genial, Ihr 2 :mrgreen:

Wo steht im § 184b StGB, daß diese beruflichen/dienstlichen Pflichten nur für die Juristerei existent sind?

https://de.wikipedia.org/wiki/Jörg_Tauss#Aufstieg_in_der_SPD
In seiner Eigenschaft als Abgeordneter war er von 1998 bis 2002 Medienbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion. Von 2000 bis 2009 war er Sprecher der Fraktionsarbeitsgruppe Bildung und Forschung und Mitglied des Fraktionsvorstandes. Seit Oktober 2002 war er außerdem Obmann der SPD-Fraktion im Unterausschuss Neue Medien des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien.
...
Tauss bestätigte, Kontakte zur Kinderpornografie-Szene aufgebaut zu haben und zu diesem Zweck auch szenetypisches Bildmaterial besessen zu haben. Grund dafür sei jedoch ausschließlich sein Versuch gewesen, die neuen Kommunikationswege der Händler zu ergründen. Tauss erklärte, er halte sich daher für „nicht schuldig im Sinne der Anklage“[8] und vertrat die Rechtsauffassung, als zuständiger Fachpolitiker im Bundestag nach der Tatbestandsausnahme von § 184 b Abs. 5 StGB[9] zu seinen Recherchen berechtigt gewesen zu sein.
Den Rest wird ein GERICHT zu klären haben, dem IHR gottseidank nicht angehört.
 
... Kommunikationswege ... ergründen ...

Als ITler geht für mich die Erkundung von Kommunikationswege bis zu dem Punkt wo steht "Zum download hier klicken...".
Dann muss ich nicht noch etwas downloaden, geschweige denn extra abspeichern...

Denn, jetzt kommt wieder der ITler durch, eine Datei, egal welchen Inhalts, sagt nix über den Kommunikationsweg aus.

Aus rein technischer Sicht ist der Besitz nicht notwendig, sofern es um Kommunikationswege geht.

gruss kelle!
 
Lesen bildet ;)

Welche "rechtmäßige Pflicht" hatte Herr Tauss (siehe §184b Abs. 5 - "rechtmäßiger beruflich/dienstlich Pflichten"), Kinderpornos vorzuhalten?
 
So so, und als ITler weißt du dann VORHER, was passiert WÄRE, wenn du den Download-Button geklickt HÄTTEST.

WIE kannst du wissen, ob der Download-Button funktioniert oder nicht, wenn du ihn nicht KLICKST? Wie willst du rauskriegen, ob wirklich die "versprochene" Datei dahnter steckt?

edit: @ komerzhasi:

Ja, lesen bildet! Darum für dich nochmal:
als zuständiger Fachpolitiker im Bundestag nach der Tatbestandsausnahme von § 184 b Abs. 5 StGB[9] zu seinen Recherchen berechtigt gewesen zu sein.
 
Und wie erkenne ich dann, dass es sich tatsächlich um Kinderpornographie handelt (Wenn es keine "Vorschau" gibt, bspw.)?

Gruß

baffi
 
So so, und als ITler weißt du dann VORHER, was passiert WÄRE, wenn du den Download-Button geklickt HÄTTEST.

WIE kannst du wissen, ob der Download-Button funktioniert oder nicht, wenn du ihn nicht KLICKST? Wie willst du rauskriegen, ob wirklich die "versprochene" Datei dahnter steckt?

Wie Du selbst zitiert hast, hat er den Dreck ja per Post [!!!] bekommen. Also was machst Du wenn Du solchen Schund per Post bekommst?