Alt 06.12.2009, 10:33:16   #1 (permalink)
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Daumen runter Pommernmailer.de zahlt nicht

Pommernmailer.de zahlt nicht aus. Zwischen Zeitlich ist die Seite auch aus dem Internet verschwunden. Auf eine Zahlungserinnerung per Mail, Mahnung per Post und ein Mahnbescheid wurde von der Betreiberin nicht reagiert. Habe heute den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragt.


Ich will Spass, ich geb (LPG) Gas.
Wer heute erfolgreich sein will, lässt sich sein Fingerspitzengefühl besser umgehend in den Ellenbogen verpflanzen.
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Alt 16.12.2009, 18:07:20   #2 (permalink)
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Vollstreckungsbescheid ist zugestellt.


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Wer heute erfolgreich sein will, lässt sich sein Fingerspitzengefühl besser umgehend in den Ellenbogen verpflanzen.
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Alt 26.01.2011, 15:02:46   #3 (permalink)
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Daumen hoch Was lange w..

Nach 14 Monaten wurde heute vom Gerichtsvollzieher mir mein Guthaben, Mahngebühr und Auslagen zuzügl. Zinsen überwiesen!


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Alt 29.01.2011, 22:11:20   #4 (permalink)
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Sehr gut
Gehe selber auch so vor. Hab schon ne Sammlung von vollstreckbaren Titeln zu Hause.
Leider erwisch ich immer die, die ne e.V. abgeben...

Grüße

Geändert von sTyL3R (31.01.2011 um 05:32:33 Uhr)
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Alt 30.01.2011, 18:54:29   #5 (permalink)
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Tip: Wenn die ihr Geschäft weiter betreiben Anzeige erstatten! Der Titel ist ja ein paar Jahre gültig, wenn der Schultner nicht mehr daran denkt nochmals Pfänden. EV ist nur 3 Jahre wirksam.


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Alt 31.01.2011, 05:33:24   #6 (permalink)
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Und wie gehe ich dann vor?
Hab das normal immer über Anwalt laufen lassen (Rechtsschutz).
Hab zu Hause Titel und alles was benötogt wird.

Grüße
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Alt 31.01.2011, 08:03:47   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von sTyL3R Beitrag anzeigen
Und wie gehe ich dann vor?
Hab das normal immer über Anwalt laufen lassen (Rechtsschutz).
Hab zu Hause Titel und alles was benötogt wird.

Grüße
Du kannst das Ganze wieder über einen Anwalt laufen lassen, oder du beauftragst den Gerichtsvollzieher selber. Selber beauftragen geht so:
Du suchst dir das für den Schuldner zuständige Amtsgericht, dort gibt es eine Gerichtsvollzieherverteilerstelle (heisst wirklich so). An die Adresse schickst du einen Brief, in dem stehen muß, was der GV machen soll (z. B. Pfändung in bewegliches Vermögen, Abnahme EV (Antrag auf Haftbefehl bei Weigerung und dessen Vollstreckung nicht vergessen), Lohn- /Kontopfändung), den Titel im Original und eine Aufstellung deiner bisherigen Kosten (Original-Unterlagen bekomms du später zurück). Dann wartest Du. Die Kosten werden erst in Rechnung gestellt, wenn die Pfändung fruchtlos verläuft (war bei mir so).
Personalführung ist die Kunst, die Leute so schnell über den Tisch zu ziehen, daß sie die dabei entstehende Reibungshitze als Herzenswärme empfinden.

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Alt 31.01.2011, 13:05:08   #8 (permalink)
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Hast du da zufällig ne Vorlage für das Schreiben an die Stelle? (Genau die Sachen die du geschrieben hast)(Kostenaufstellung hab ich alles ordentlich sortiert vom Anwalt).
Was kostet es, wenn es wieder nicht klappt?
Hab die RS nicht mehr, von daher will ich es selber machen.

Danke für die Hilfe!! Ist bei dem einen recht großer Betrag...

Grüße
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Alt 31.01.2011, 15:30:56   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von sTyL3R Beitrag anzeigen
Hast du da zufällig ne Vorlage für das Schreiben an die Stelle? (Genau die Sachen die du geschrieben hast)(Kostenaufstellung hab ich alles ordentlich sortiert vom Anwalt).
Was kostet es, wenn es wieder nicht klappt?
Hab die RS nicht mehr, von daher will ich es selber machen.

Danke für die Hilfe!! Ist bei dem einen recht großer Betrag...

Grüße
Ich habe es das letzte Mal so geschrieben:


Zitat:


Zwangsvollstreckungsauftrag


In der Zwangsvollstreckungssache


Name, Anschrift des Gläubigers - Gläubiger

Bankverbindung des Gläubigers (für Überweisungen)



g e g e n


Name, Anschrift des Schuldners - Schuldner/in



steht dem Gläubiger auf Grund des beigefügten Vollsteckungstitels folgender Anspruch zu:


xxx,xx € Hauptforderung zzgl.
5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit
Fälligkeitsdatum
xxx,xx € festgesetzte Kosten zzgl. 4% Zinsen seit Datum
Vollstreckungsbescheid - wenn die Kosten verzinst sind.
xxx,xx € Gesamtforderung.


Gezahlt wurde bisher nichts.


Wegen dieser Forderung sowie wegen der Kosten für dieses beantrage ich, die Pfändung bezüglich der beweglichen Sachen bei der Schuldnerin zu versuchen oder Geldbeträge - einschließlich der Taschenpfändung - einzuziehen.
Sollte eine Zahlung nicht erfolgen und die Pfändung aussichtslos sein, wird beantragt, die Schuldnerin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nach §§ 807, 900 ZPO zu laden und eine Abschrift des vorgelegten Vermögensverzeichnisses zu erteilen.


Auf die Teilnahme am Termin wird verzichtet.
Für den Fall des Nichterscheinens im Termin oder die grundlose Verweigerung der Eidesstattlichen Versicherungwird der Erlass eines Haftbefehl beantragt (ggf. auch gleich angeben, ob der Haftbefehl vollstreckt werden soll oder nicht).


Sollte der Schuldner innerhalb der letzten 3 Jahre die Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, wird der Antrag zurückgenommen und um Abschrift des Vermögensverzeichnisses gebeten.


Mit der Einziehung von Teilbeträgen bin ich einverstanden (§§ 806b, 813a und 900 III ZPO). Die Rateneinziehung und Überwachung soll der Gerichtsvollzieher unmittelbar vornehmen, bei Nichteinhaltung der Raten das Verfahren antragsgemäß fortsetzen. Soweit der Gerichtsvollzieher für die Ratentilgung die Überschreitung der in den genannten Vorschriften enthaltenen Fristen für aussichtsreich hält, bin ich auch mit der Fristverlängerung für die Ratenzahlung einverstanden.




Mit freundlichen Grüßen








Anlage
Vollstreckbarer Titel im Original
Ich habe hier die normale Pfändung beauftragt. Lohn- oder Kontopfändung können dann so ähnlich aussehen.

Was die Kosten angeht, schlage ich vor, du rufst bei deinem Amtsgericht an, läßt dich mit einem GV verbinden und fragst den, der kann dir da genauer Auskunft geben. In meinem Fall lag die Summe unter 100 Euro, und der Spaß hat mich ca. 50 Euro gekostet.

Wie die Gebühren aussehen, kannst Du sonst auch hier ersehen: http://www.der-gerichtsvollzieher.de...v-gvkostg.html

DER LETZTE SATZ:
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern stellt die Wiedergabe meiner persönlichen Erfahrungen dar.
Personalführung ist die Kunst, die Leute so schnell über den Tisch zu ziehen, daß sie die dabei entstehende Reibungshitze als Herzenswärme empfinden.

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