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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Pommernmailer.de zahlt nicht aus. Zwischen Zeitlich ist die Seite auch aus dem Internet verschwunden. Auf eine Zahlungserinnerung per Mail, Mahnung per Post und ein Mahnbescheid wurde von der Betreiberin nicht reagiert. Habe heute den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragt.
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#7 (permalink) | |
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Zitat:
Du suchst dir das für den Schuldner zuständige Amtsgericht, dort gibt es eine Gerichtsvollzieherverteilerstelle (heisst wirklich so). An die Adresse schickst du einen Brief, in dem stehen muß, was der GV machen soll (z. B. Pfändung in bewegliches Vermögen, Abnahme EV (Antrag auf Haftbefehl bei Weigerung und dessen Vollstreckung nicht vergessen), Lohn- /Kontopfändung), den Titel im Original und eine Aufstellung deiner bisherigen Kosten (Original-Unterlagen bekomms du später zurück). Dann wartest Du. Die Kosten werden erst in Rechnung gestellt, wenn die Pfändung fruchtlos verläuft (war bei mir so).
Personalführung ist die Kunst, die Leute so schnell über den Tisch zu ziehen, daß sie die dabei entstehende Reibungshitze als Herzenswärme empfinden.
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#8 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hast du da zufällig ne Vorlage für das Schreiben an die Stelle? (Genau die Sachen die du geschrieben hast)(Kostenaufstellung hab ich alles ordentlich sortiert vom Anwalt).
Was kostet es, wenn es wieder nicht klappt? Hab die RS nicht mehr, von daher will ich es selber machen. Danke für die Hilfe!! Ist bei dem einen recht großer Betrag... Grüße |
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#9 (permalink) | ||
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Zitat:
Zitat:
Was die Kosten angeht, schlage ich vor, du rufst bei deinem Amtsgericht an, läßt dich mit einem GV verbinden und fragst den, der kann dir da genauer Auskunft geben. In meinem Fall lag die Summe unter 100 Euro, und der Spaß hat mich ca. 50 Euro gekostet. Wie die Gebühren aussehen, kannst Du sonst auch hier ersehen: http://www.der-gerichtsvollzieher.de...v-gvkostg.html DER LETZTE SATZ: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern stellt die Wiedergabe meiner persönlichen Erfahrungen dar.
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