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#1 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Der Webmaster von Eurosmailer.de und Bannisdukatenportal.de hat mich zum wiederholten male in beiden Diensten gelöscht, trotz guter Bestätigungsrate.
Beim ersten mal bald danach, als ich mal etwas zu beiden Mailern wissen wollte, da Spam Mails bei mir ankamen (email war extra nur für die beiden Mailer angelegt, weil die keine web.de Konten wollen) Guthaben 6,87 € im Vormonat bei der Umrechnung Zum Glück kann ich das beweißen dank der Umrechnungs Emails Ich finde das eine Unverschämtheit, dass man gelöscht wird und dann sein Geld nicht erhalten soll, auf das man seit ewigkeiten wartet. Da passiert nichts trotz alle 2 - 3 Monate Auszahlung zu klicken. Antwortmail: Zitat:
Und nachweißen kann man das schlecht, dass man sich immer wieder zum Bannerklicken einloggt, weil das schnelle Dukaten sind. Wem ist bisher das gleiche passiert? Und was mache ich nun am besten? |
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#3 (permalink) |
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Web-Schneiderei.de
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Was ist das denn für ein Quatsch?
Weil er sich nicht eingeloggt hatte, darf Bansbach ihm seinen Account löschen? Sorry,aber ich muss grad herzlichst lachen,selten so einen Schwachsinn gelesen. Im Grunde ist es nichts anderes als ne Unterschlagung des Guthabens. ehrrol meld dich mal bei mir, dann kann ich dir mal zeigen was die WBZ ist und was die so machen und ich zeig dir auch gerne, wie das mit dem Mahnbescheid geht. |
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#4 (permalink) |
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Zaaaaapppp
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@ehrrol
Wettbewerbszentrale <---da kannst du die seite/admin melden, Mahnbescheid <---da kannst du einen mahnbescheid beantragen. DAS kostet auch nichts,wie bei spandauer o_O |
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#5 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Das nur mal am Rande |
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#6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Naja find eine solche Klausel zwar auch nicht grade prickelnd, aber die AGB wurden schließlich bei der Anmeldung aktzeptiert und ich denke nicht, dass eine solche Klausel rechtswidrig ist, oder?
Andere große Anbieter wie z.B. Cashcrawler haben ähnliches drinn stehn... |
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#8 (permalink) |
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Web-Schneiderei.de
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Slotmaster, was redest du denn für einen Mist?
Was kostet bei was bei mir und vorallem was meinst du genau? Meinst du Paid4Beratung.de? Schau bitte ins Impressum und sage uns doch, wem die Seite gehört und dann schauste bitte nochmal intensiver und zeigst mir dann mal ,wo sowas auf der Seite noch angeboten wird! Sorry,aber bevor du irgendeinen Mist erzählst, solltest du dich eher mal vorher informieren. Dieses Angebot ist seit bestimmt zwei Monaten nicht mehr existent. |
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#11 (permalink) | |
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Web-Schneiderei.de
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Zitat:
Mahnbescheid kostet auch Kohle, hast es aber dazu noch als kostenlos deklariert. Ich würd mal sagen, hör auf irgendeinen dussligen Blödsinn zu erzählen. Wenn du schon jemanden helfen magst,dann mach es auch richtig,ansonsten lass es. |
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#12 (permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Fakt ist, dass laut Darstellung von ehrrol eine Accountlöschung nicht korrekt ist, denn immerhin wurden Leistungen erbracht, wenn auch nur duch Mailbestätung und evtl. Bannerklicks. Was will Banni denn noch mehr, ihm wurden ja zumindest diese KLicks vergütet, also hat er diese auch nicht einzubehalten ... vorausgesetzt, es handelt sich definitv nicht um einen Fakeacc. oder Klickbetrug, was hier jetzt nicht als Unterstellung mißverstanden werden soll. Zitat:
Geändert von katrawi (19.10.2010 um 05:04:29 Uhr) Grund: fehlendes Wort eingefügt |
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#13 (permalink) | |
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Zaaaaapppp
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Zitat:
ich habe mich in einem anderen post bereits korrigiert. und vielen dank für deine rachebewertung,zeigt nur einmal mehr,das du mit kritik nicht umgehen kannst. und das man mal was nicht findet,passiert dir natürlich nie? hast du geld dafür genommen oder nicht? Geändert von Slotmaster (18.10.2010 um 15:28:05 Uhr) |
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#14 (permalink) | |
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LillysBrotzeit
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Zitat:
Fakt ist doch, dass ein Vertrag geschlossen wird, bei dem sich der User verpflichtet, Mails zu bestätigen und keinen Vertrag, bei dem er sich verpflichtet, sich einzuloggen. Sowas findet man allenfalls in den AGB. Daraus ne Berechtigung zu konstruieren, gemäß der Webbi einem einfach so kündigen kann, ist abstrus. Wenn es denn (warum auch immer) für die wirksame Vertragserfüllung erforderlich wäre, dass der User sich einloggt, dann müsste der Webbi darauf ausdrücklich hinweisen. Einfach so ein Unterpunkt in den AGB reicht sicherlich nicht aus. Aber was Banni von der Rechtswirksamkeit seiner AGB hält, hat er ja häufig genug bewiesen. Und es wehrt sich ja auch keiner dagegen... Mit meinem Verhältnis zur Realität ist alles in bester Ordnung. Ich lasse es alle vierzehn Tage vorschriftsmäßig warten. (Zaphod Beeblebrox) |
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