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Alt 04.12.2010, 17:07:40   #1 (permalink)
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Lose-Remote

Lamandrionn eine Nachricht über ICQ schicken
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Standard Fragen/Erfahrungen zum Kleinunternehmen als Loseverkäufer

huhu,
ich habe mir überlegt ob ich mein klamm hobby nicht zum Kleingewerbe ausweiten möchte also auch Lose an bzw. Verkaufen soll.

Da ich das ganze für mich selbst eher als hobby sehe werde ich mit dem Kleinunternehmen sehr wenig gewinn machen aber am jahresende hoffentlich doch ein Plus haben(und wenn es nur 1€ ist^^). Kann mir das Finanzamt das trotzdem als "Liebhaberei" anrechnen?

Wenn ich Lose oder andere Online Währungen Kaufe, bekomme ich meistens keine Rechnung reicht dem Finanzamt dann ein Beleg meiner Überweisung?

Wie Bezeichne ich mein Gewerbe? Einfach nur "Online Handel"?

Wie aufwendig ist die Steuerrechnung und Billanz rechnung?
Ich würde einen Jahresumsatz von 6000€ erwahrten.

Da ich stedent bin und eventuell im nächsten jahr ein Teil meines Studiums im Ausland (USA) machen möchte weis jemand ob das Gewerbe in D dann einfach weiterlaufen kann wenn ich es auf den Wohnsitz meiner Eltern Angemeldet habe.

Gibt es noch weitere wichtige Dinge die ich beachten muss.

Und fals jemand von euch Lust hat einfach mal seine erfahrungen zu dem Thema zu Posten würde ich mich auch sehr Freuen.

Und fals es schon einen Tread gibt der einen Teil dieser Fragen beantwortet oder andere Quellen im Internett würde ich mich über einen Link freun.
Habe zu diesen Fragen bei meiner suche bis jetzt noch nichts Gefunden.

Schonmal vielen Dank für alle Antworten Tips und Anregungen.

Und noch ein schönes Wochenende.
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Alt 04.12.2010, 22:25:46   #2 (permalink)
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ID: 163852
Lose-Remote

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Als Kleingewerbetreibender bist du ein Kann-Kaufmann. Du unterliegst keiner GUV und auch keinem Jahresabschluss, also nichts mit Bilanz. Eine einfache EÜR oder sogar eine Tabelle mittels Excel, die Ein- und Ausgaben chronologisch mit Verwendungszweck darstellt und deinen Gewinn- oder Verlust ermittelt, reicht völlig aus.

Wenn du deine Überweisung mit dem richtigem Verwendungszweck machst, sollt es kein Problem darstellen.

Wie es mit deinem Wohnsitzwechsel aussieht, weiß ich nicht.

Hast du keine Lust im Forum angemessen zu schreiben? Deine Rechtschreibung stört beim Lesen. Ich kenne keinen Studenten, der zwischen Groß- und Kleinschreibung so schnell wechselt und dann auch noch so sinnlos.
... von nichts kommt nichts!
Arbeit wird verrichtet durch aufgewendete Energie. Wer diese nicht aufbringt, braucht sich nicht wundern, wenn er sein Ziel nicht erreicht!


http://lebensmitteleinzelhandel.com - schnellebig, stabil, spannend!
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Alt 04.12.2010, 23:13:44   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 247095
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Reg: 12.08.2006
Beiträge: 1.541
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Zitat:
Zitat von Brownie Beitrag anzeigen
Als Kleingewerbetreibender bist du ein Kann-Kaufmann. Du unterliegst keiner GUV und auch keinem Jahresabschluss, also nichts mit Bilanz. Eine einfache EÜR oder sogar eine Tabelle mittels Excel, die Ein- und Ausgaben chronologisch mit Verwendungszweck darstellt und deinen Gewinn- oder Verlust ermittelt, reicht völlig aus.

Wenn du deine Überweisung mit dem richtigem Verwendungszweck machst, sollt es kein Problem darstellen.

Wie es mit deinem Wohnsitzwechsel aussieht, weiß ich nicht.
Erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Daraus entnehme ich das die Buchhaltung machbar wird.

Fals noch jemand zu einer der anderen Fragen eine Antwort hat würde ich mich darüber freuen.

Zitat:
Zitat von Brownie Beitrag anzeigen
Hast du keine Lust im Forum angemessen zu schreiben? Deine Rechtschreibung stört beim Lesen. Ich kenne keinen Studenten, der zwischen Groß- und Kleinschreibung so schnell wechselt und dann auch noch so sinnlos.
Lust angemessen im Forum zu schreiben habe ich aber meine Lese-Rechtschreibschwäche erschwert es mir sehr. :/

Geändert von Lamandrionn (05.12.2010 um 01:05:19 Uhr)
Lamandrionn ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2010, 00:44:00   #4 (permalink)
return void
Benutzerbild von ice-breaker

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Zitat:
Zitat von Brownie Beitrag anzeigen
Eine einfache EÜR oder sogar eine Tabelle mittels Excel, die Ein- und Ausgaben chronologisch mit Verwendungszweck darstellt und deinen Gewinn- oder Verlust ermittelt, reicht völlig aus.
das stimmt theoretisch, praktisch ist es aber so, dass wenn du beim FA anfragst welche Unterlagen du nun ausfüllen musst da ein paar mehr Anlagen noch dazukommen, eben eine einfachere Steuererklärung.
Einnahmen und Ausgaben müssen nachher in der EÜR nur in ein paar Kästchen eingetragen werden, deswegen reicht wirklich die Protokollierung in Excel


"Die Wahrheit entgeht dem, der nicht mit beiden Augen sieht." -Orici
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