Alt 23.11.2010, 09:31:14   #1 (permalink)
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Reg: 03.11.2010
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SuesseMaus ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Frage Minijob - Attestpflicht?!

Hallo nochmal, ich habe mal eine Frage an alle. Ich arbeite zur Zeit neben meinem Studium in einem Mini Job - mit Gleitzonenregelung (also mehr als 400€). Ich bin auf den Job angewiesen, um mir mein Studium zu finanzieren und jetzt habe ich folgendes Problem: Ich war vorletzte Woche krankgewesen - und hatte meine krankmeldung nicht abgegeben, weil ich gar nicht wußte, dass ich das überhaupt bei einem Minijob müßte - WEIL ich KEINE Lohnfortzahlung bekomme, kann das dem Betrieb ja auch egal sein, ob ich ein Attest habe oder nicht!!!
Mein Kollege / Vorgesetzte ( so ganz sind die Hierarchien nicht offengelegt) hat mir letzte Woche mitgeteilt, dass ich wegen der Krankmeldung, die ich nicht abgegeben habe Ärger bekommen werde. Habe die dann noch am selben Tag, der Personalleitung gefaxt, aber mit keinem mehr darüber geredet. Hatte dann nebenbei nochmal Kollegen angesprochen, was das denn solle (zumal ich erstens MiniJobber bin und das Geld für den Krankzeitraum, ja eh nicht bekomme. Jetzt wirds noch besser, ich habe am Donnerstag ein Termin mit meinem "richtigen Vorgesetzen" unter anderem auch in dieser Angelegenheit! Ich habe Angst, dass ich wg. so einem Quatsch jetzt meinen Job verliere!!! Mittlerweile habe ich mich schon mal ein bisschen schlau gemacht und ein paar interessante Sache dazu gefunden - eine Krankmeldung, die zu spät oder öfter zu spät abgegeben wurde kann KEIN Kündigungsgrund sein! Genau zu verspätete Krankmeldung wird ein Urteil geschildert, bei dem genau das unzulässig! habe aber noch was anderes gefunden und da steht leider genau das Gegenteil und jetzt bin ich mir unsicher!!!!


Was ich halt nicht verstehe - wieso kann so eine Regelung für jmd. gelten, der kein Anspruch auf Lohnfortzahlung hat?!

Ich will hier gar keine juristische Beratung - aber vielleicht kennt sich ja jmd. zufällig mit so einer Geschichte aus?!

Würde mich wirklich freuen, wenn mir da jmd weiterhelfen könnte

Lg
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Alt 23.11.2010, 09:37:36   #2 (permalink)
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Hast du deinem Arbeitgeber wenigstens am ersten Krankheitstag Bescheid gesagt, dass du x Tage nicht kommen kannst? Oder bist du einfach nicht zur Arbeit gegangen?
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Alt 23.11.2010, 10:32:16   #3 (permalink)
bla
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Requiem hat eine strahlende ZukunftRequiem hat eine strahlende ZukunftRequiem hat eine strahlende ZukunftRequiem hat eine strahlende ZukunftRequiem hat eine strahlende ZukunftRequiem hat eine strahlende ZukunftRequiem hat eine strahlende ZukunftRequiem hat eine strahlende ZukunftRequiem hat eine strahlende ZukunftRequiem hat eine strahlende ZukunftRequiem hat eine strahlende Zukunft
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deinem Arbeitgeber geht es in erster Linie ja nicht darum dir Lohn fortzuzahlen oder nicht, sondern darum wie er die Arbeit fertig kriegt, die du nicht ausführen konntest weil du nicht bei der Arbeit warst.

Ein Kündigungsgrund kann das (alleine) aber nicht sein, also mal in Ruhe abwarten was das Gespräch bringt.
Nur die Toten haben das Ende des Krieges gesehen
Platon
Requiem ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2010, 10:45:11   #4 (permalink)
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SuesseMaus ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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Ich habe ganz normal auf der Arbeit angerufen, und gesagt, dass ich wg. krankheit nicht kommen kann - also konnten sie ja meine Arbeit umorganisieren....

Ich weiß halt nicht, ob ich mir jetzt nen Kopf machen soll oder meine Angst unbegründet ist - wie gesagt, ich bin auf das Geld schon angewiesen
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Alt 23.11.2010, 10:49:23   #5 (permalink)
Troddl
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Wieso hast/hattest du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung?
immer mitten in der Stadt
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Alt 23.11.2010, 10:55:42   #6 (permalink)
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Reg: 03.11.2010
Beiträge: 6
SuesseMaus ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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das ist bei meinem Job im vertrag so festgelegt - dass ich keine Anspruch drauf hab.
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Alt 23.11.2010, 16:21:47   #7 (permalink)
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ID: 163852
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Reg: 21.04.2006
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Brownie genießt hohes AnsehenBrownie genießt hohes AnsehenBrownie genießt hohes AnsehenBrownie genießt hohes AnsehenBrownie genießt hohes AnsehenBrownie genießt hohes AnsehenBrownie genießt hohes AnsehenBrownie genießt hohes AnsehenBrownie genießt hohes AnsehenBrownie genießt hohes AnsehenBrownie genießt hohes Ansehen
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Das kann nicht einfach im Vertrag so festgehalten werden. Der entsprechende Teil im Vertrag ist ungültig, da er gegen Gesetze verstösst. Individuelle Vertragsvereinbarungen hin oder her, das Gesetz ist das Minimum.

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Allzu seriös klingt das nicht.
... von nichts kommt nichts!
Arbeit wird verrichtet durch aufgewendete Energie. Wer diese nicht aufbringt, braucht sich nicht wundern, wenn er sein Ziel nicht erreicht!


http://lebensmitteleinzelhandel.com - schnellebig, stabil, spannend!
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Alt 17.12.2010, 10:55:03   #8 (permalink)
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Reg: 02.12.2010
Beiträge: 3
Haenna befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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also als ich einen job auf minijobbasis hatte (bei der aral wohlgemerkt) musste ich auch nur anrufen und sagen, dass ich dann und dann krank bin und deshalb nicht zur arbeit kommen kann. Ein attest musste ich nie vorlegen. Bezahlt wurde ich auch schließlich nur für die Stunden, die ich dann auch gearbeitet hatte, also war es da gar nicht mal so das problem. Wobei mein Chef sich natürlich nicht gefreut hat, weil er dann jemanden finden musste, der für mich einspringt oder selbst einspringen musste. Aber das wundert mich schon sehr, dass sie bei dir da so ein großes Theater drum machen. :/
Ein Kündigungsgrund kann das aber alleine trotzdem nicht sein.

~ edit by kruem ~
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