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#1 (permalink) |
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(ړײ)
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Haben eben eine Arbeit geschrieben (jaja, bin noch am Anfang)..und da hatten wir 2 Fragen die von uns Schülern keiner so genau wusste und die Lehrerin wollte uns keine Antwort geben.
Wir sollten immer hinschreiben um was für Gerichtsbarkeiten es sich handelt, die wie folgt wären: 1. Peter W. beantragt Insolvenz. 2. Ein Mahnbescheid der Kommunen wird herausgeschickt. Peter W. möchte dagegen vorgehen, da dieser in seinen Augen ungültig erscheint. Zu 1. habe ich nun Finanzgerichtsbarkeit geschrieben...zu 2. Verwaltungsgerichtsbarkeit. Leider ist gerade bei 2. eigentlich auch die ordentliche Gerichtsbarkeit möglich, da es sich ja um ''privates'' handelt..aber durch das Kommunale wird es doch zur Verwaltungsgerichtb. oder? Würd mich über Hilfe freuen, wie gesagt die Arbeit ist rum, interessiert mich nur total. |
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#2 (permalink) |
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alias Echnaton
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Das ist nicht sehr präzise:
- als Privatperson für sich selbst ? - als Geschäftsführer / -leiter für sein Unternehmen ? - als Gläubiger für einen Schuldner ? Grundsätzlich gehört es allerdings zur Zivilgerichtsbarkeit. Finanzgerichtsbarkeit gilt bei Verwaltungsakten der Finanzbehörden ( z.B. Steuerbescheid des Finanzamts )
"transversalis teleport" sprach der Magier und war fort
Geändert von transversalis (22.09.2010 um 10:30:43 Uhr) |
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