Frage zum Recht

Benutzer-32090

abgemeldet
11 Januar 2008
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Hey,
folgende Situation:

Ich besuche momentan einen Meister-Kurs, den ich selbst bezahle.
Meine Firma zahlt nur die Tage an denen ich Schule habe. Also bezahlt freigestellt.

Vertraglich wurde nur geregelt das ich an "Schultagen" bezahlt freigestellt werde.

Sollte ich jetzt kündigen wollen hätte mein AG einen Anspruch auf Rückzahlung bisher gezahlter Gelder?
(Quasi die Tage die ich in der Schule war und nun doch kündige. Schule seit 3 Monaten)

Wie würde das vor Gericht aussehen, Chancen für den AG ?

mfg
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Der Meistertitel gehört Dir und nicht Deinem Arbeitgeber. Ist in der vertraglichen Vereinbarung nicht geregelt, ob und wieviel % Du dem Arbeitgeber vor einem bestimmten Kündigungstermin zurückerstatten mußt? Dann siehts nicht gut für den Arbeitgeber aus.

Ein Ausbildungsbetrieb kann sich die Ausbildungsvergütung ("Lehrlingslohn") ja auch nicht zurückholen, wenn der Lehrling den betrieb unmittelbar nach der Gesellenprüfung wechselt.
 
Gibt es die Vereinbarung über die Freistellung schriftlich? Wenn ja, könnte auch in irgend einem Halbsatz stehen, dass der AG sich die Rückforderung vorbehält, ohne konkret Höhe oder Art und Weise zu Regeln. Das müsste dann quasi "nachverhandelt" werden.

Nur die wenigsten AG haben was zu verschenken, und eine bezahlte Freistellung ist schon ein haufen Kohle.
 
Wie hier schon geschrieben wurde: Wenn das nicht vertraglich festgeleg worden ist, brauchst du auch nichts zurückzahlen.

Das wird beim Beispiel einer dualen/ betriebliche Ausbildung klar. Hier investieren die Betriebe auch eine Menge Geld, von einer Rückforderung bei Abbruch habe ich allerdings noch nie gehört.