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#1 (permalink) |
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irgendwie verpeilt
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Hallo Forum,
ein Kumpel von mir hat einige Fehlschultage die er in der Firma aber gearbeitet hat. Sein Chef (ein Choleriker) weigert sich, das Formular zu unterschreiben wegen seines Verhaltens und so. Nun war mein Kumpel ja aber in der Firma anwesend - die Frage ist wie bekommt er diese Tage nun bei der Schule nicht als Fehltage auf sein Zeugnis? Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, es zu unterschreiben, wenn die Richtigkeit nachgewiesen werden kann ? Gruß, Mr.Mok .. .. 100 Mio. € Jackpot Sammelaktion .. .. Losevergütung ohne Ende |
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#2 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Wie kann es sein, dass der einfach nicht in der Schule war?
Die Firma muss den Azubi für die Schultage vom Firmenbetrieb freistellen, der kann den nicht einfach in der Firma behalten. Die Fehltage werden bei der Schule nicht gelöscht, denke ich mal nicht. |
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#3 (permalink) |
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irgendwie verpeilt
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Warum habe ich als erstes mit Wittis Antwort gerechnet ^^
Ist nicht böse gemeint, danke für Deine Antwort. Wenn ich Dich richtig verstehe, dann muss der Arbeitgeber mit der Schule das klar machen. Was ist, wenn der Arbeitgeber das nicht so sieht, kann man da rechtlich irgendwie dran gehen? .. .. 100 Mio. € Jackpot Sammelaktion .. .. Losevergütung ohne Ende |
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#4 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Ich weiß, dass es im Berufsbildungsgesetz steht BBiG
§ 15 Freistellung Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. |
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#5 (permalink) |
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irgendwie verpeilt
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Er wurde aufgrund von Dringlichkeiten in der Produktion von der Schule fern gehalten, das muss vom Arbeitgeber entschuldigt werden, ist vollkommen richtig, nur der Chef sagt sinngemäß, dass er keine Unterschrift für die Entschuldigung leistet, weil mein Kumpel würde sich immer daneben benehmen und da müsse er selbst damit klar kommen.
Wie sieht´s hier mit den Rechten für Azubis aus ?? .. .. 100 Mio. € Jackpot Sammelaktion .. .. Losevergütung ohne Ende |
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#6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Der Arbeitgeber will sich nur nicht selber in Probleme geraten. Der Arbeitgeber hat den Auszubildenden freizustellen für die Berufsschule. Wenn es betriebliche Erfordernisse verhindern oder was auch immer... Ausnahmen bestätigen die Regel
Toller Arbeitgeber.
... von nichts kommt nichts!
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#7 (permalink) |
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irgendwie verpeilt
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#12 (permalink) |
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irgendwie verpeilt
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Alles klar, vielen Dank für eure Antworten, werd meinem Kumpel das mal so weiter geben.
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#13 (permalink) |
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®~*@*~ ©
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Es wurde ja schon soweit alles erzählt.
Ich kenne das so, das der Betrieb sich dann vor dem fehlen mit der Schule in Verbindung setzt und den Azubi dann ggf. mal nen Tag von der Schule freistellen kann. Sollte dieses nicht passieren, würde ich immer zur Schule gehen statt zur Arbeit auch wenn man dann auf der Arbeit der A... is. Ich weiss in der realität ist es anders (ich weiss wovon ich spreche, ich bin Koch Azubi |
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