Bafög, ich blick nicht durch

timo_hildebrand

VFB Fan oO
ID: 107555
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21 April 2006
1.072
92
Ok, ab dem kommendem Wintersemester werde ich anfangen zu studieren.
Nun meine Fragen:
a)Ab wann kann ich Bafög beantragen? Auch schon wenn ich eingeschrieben bin? Dass ich es erst zu Semesterbeginn bekomme ist klar, bloß wäre es gut, wenn ich bis dahin über die Förderungshöhe bescheid wüsste.

b)Wenn ich im Antrag angebe, dass ich bei meinen Eltern wohne, kann ich dann auch einige Monate später ausziehen neuen Antrag stellen und bekomme mehr?
 
a) je früher du das beantragst, desto eher kanns auch direkt bei Studienbeginn schon losgehen.

b) ob das mit bei den Eltern wohnen überhaupt funktioniert, weiss ich ehrlich gesagt nicht...

aber sobald du deine eigene Bude bezahlen musst, wird die Miete auf dein Bafög verrechnet und das steigt dann natürlich an. Jede finanzielle Änderung muss dann halt schnellstmöglich angekündigt werden...


edit:
Tatsache, das mit dem bei den Eltern wohnen is sogar möglich:

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-bedarf.php?seite=2

insgesamt kann ich dir das Forum da auch empfehlen. Da haben sich meine Bafög-Fragen auch alle geklärt ^^
 
Bafoeg kannst du immer beantragen, solange du immatrikuliert bist.
Höhe des Satzes wird danach berechnet, wieviel deine Eltern verdienen. Und ja wenn du ausziehst, stellst du einen neuen Antrag bzw. es müsste ausreichen, wenn du den Mietvertrag einreichst. Wenn die Uni allerdings in der selben Stadt liegt, wie die Wohnung deiner Eltern und du keinen übermäßigen Fahrtweg hast, dann wirst du nicht mehr bekommen, da du ja genau so gut auch noch bei den Eltern wohnen könntest.

Ich kann dir mal eine Hausnr. nennen, also mein Vater ist alleinerziehend, verdient ca. 2700€ im Monat und ich habe noch einen Bruder der in Ausbildung ist (das wird mit angerechnet) und wohnte zum Studium in einem Studentenwohnheim 550km vom elterlichen Wohnort entfernt, ich bekam nach deren Rechnung 335€ Bafoeg. Wäre mein Bruder nicht mehr in Ausbildung, hätte ich nur noch 70€ bekommen (war einen Monat so, da die Schulbescheinigung auf dem Postweg zu spät ankam)...

Einen vollen Bafoegsatz wirst du also nur dann bekommen, wenn deine Eltern sehr nah an der Armutsgrenze leben und du relativ weit von zu Hause weg musst zum studieren.
Und nicht vergessen, die Hälfte von dem was du bekommst musst du irgendwann zurückzahlen.
 
Nicht ganz Herzoegchen, der Wert ist doch mittlerweile gesockelt auf 10.000€ oder etwa nicht?
Des Weiteren sollte man noch dazu sagen, solltest Du im Abschlussjahr in Deinem Fach unterhalb der ersten 10% sein gibt es einen "Bonus" sprich Du musst weniger zurückzahlen, dasselbe gilt auch wenn Du alles mit einmal zurückbezahlst.
Als Info noch zum zurückbezahlen (hatte das selbst erst vor kurzem), solltest Du dem Bafög-Amt immer Deine aktuelle Postanschrift zusenden, da Du mitteilungspflichtig bist. Sprich wenn die später Dich nicht erreichen können musst du die Auskunft beim Einwohnermeldeamt bezahlen wenn sie Deine Adresse nicht haben. 5 Jahre nachdem Deine Regelstudienzeit (es sit egal wie lange du studierst) zu Ende ist musst Du dann zahlen.

Und eventuell soll man noch sagen, überlege Dir genau ob du den Studiengang machen willst, wechseln kannst du nur bis zum 4.Sem. ein später wechsel würde direkt bedeuten dass Du kein Bafög mehr bekommst, da Du ab da ihnen mitteilen musst dass Du Dich im 4.Sem befindest, solltest Du nur wechseln ist das ja noch möglich, solltest Du aber zurückgestuft werden oder gar nochmal neubeginnen müssen, kannst Du nur noch einen Bildungskredit aufnehmen oder ähnliches.

https://www.das-neue-bafoeg.de/de/200.php
 
Nach "Bafäg Rechner" googlen. Da gibts auf deren Seite was, wo du nur die Zahlen eintippst und dann weißt du definitiv, was du rauskriegst. Alternativ kannst dus auch selber ausrechnen, is nicht schwer.

Zu den Fragen:
a) Beantragen, Kohle gibts, wenn der Antrag bearbeitet is. Ich hab z.B. im August beantragt, im Oktober ging das Studium los und im Dezember hab ich dann Bescheid plus Nachzahlung bekommen.

b) Da gibts ne Anlage, die vom Vermieter zu unterzeichnen is. Ausfüllen, unterschreiben lassen und BAföG-Amt zukommen lassen. Ein neuer Antrag is nicht notwendig, weil ich da mal selber gefragt hatte.
 
Ich bin auch gerade dabei meinen Bafög-Antrag auszufüllen.

Soweit ich weiß, sollte man spätestens 2 Monate vor Studiumbeginn beantragen, damit man auch rechtzeitig zu Studienbeginn das Geld erhält. Selbst wenn man die Immatrikulierungspapiere noch nicht hat, da man sie nachreichen darf.
 
Nicht ganz Herzoegchen, der Wert ist doch mittlerweile gesockelt auf 10.000€ oder etwa nicht?
Des Weiteren sollte man noch dazu sagen, solltest Du im Abschlussjahr in Deinem Fach unterhalb der ersten 10% sein gibt es einen "Bonus" sprich Du musst weniger zurückzahlen, dasselbe gilt auch wenn Du alles mit einmal zurückbezahlst.
Als Info noch zum zurückbezahlen (hatte das selbst erst vor kurzem), solltest Du dem Bafög-Amt immer Deine aktuelle Postanschrift zusenden, da Du mitteilungspflichtig bist. Sprich wenn die später Dich nicht erreichen können musst du die Auskunft beim Einwohnermeldeamt bezahlen wenn sie Deine Adresse nicht haben. 5 Jahre nachdem Deine Regelstudienzeit (es sit egal wie lange du studierst) zu Ende ist musst Du dann zahlen.

Das ist richtig.
Aber man geht ja immer vom worst case aus. Auf den Bescheiden wird immer die Hälfte als unverzinstes Darlehen angegeben.
Wenn man am Ende über 10.000 drüber ist und eben dann nur noch 10.000 zahlen muss, hat man eben glück gehabt.
Aber solange die 10.000 nicht erreicht sind, muss man abzahlen und darum gehts ja letztendlich, dass man sich dieses bewusst machen muss.
 
Das ist richtig.
Aber man geht ja immer vom worst case aus. Auf den Bescheiden wird immer die Hälfte als unverzinstes Darlehen angegeben.
Wenn man am Ende über 10.000 drüber ist und eben dann nur noch 10.000 zahlen muss, hat man eben glück gehabt.
Aber solange die 10.000 nicht erreicht sind, muss man abzahlen und darum gehts ja letztendlich, dass man sich dieses bewusst machen muss.

Ja ist richtig, ich wollte halt nur darauf hinweisen, dass man halt vom worst case ausgehen kann und der wäre 10.000€ Schulden die man 5 Jahre später nach Ende der Regelstudienzeit zurückzahlen muss.
 
Einen vollen Bafoegsatz wirst du also nur dann bekommen, wenn deine Eltern sehr nah an der Armutsgrenze leben und du relativ weit von zu Hause weg musst zum studieren.
Es gibt zwei Höchstsätze, einen für zu-Hause-Wohner und einen für auswärts-Wohner. Ich hatte beide Male den Höchstsatz und meine Eltern haben ganz sicher nicht an der Armutsgrenze gelebt. :roll:

5 Jahre nachdem Deine Regelstudienzeit (es sit egal wie lange du studierst) zu Ende ist musst Du dann zahlen.
Das ist so auch nicht richtig. Du zahlst 5 Jahre nach Förderungsende. Wenn deine Regelstudienzeit also 10 Semester ist und du nach 9 Semestern aber schon fertig bist, dann zahlst du 5 Jahre nach den 9, nicht nach den 10 Semestern. Meine Regelstudienzeit war damals 10 Semester. Aufgrund diverser Umstände habe ich nur bis zum 8. Semester Bafög bekommen und mußte exakt 5 Jahre danach anfangen abzuzahlen.[/QUOTE]
 
Hmm dass stimmt im mein Fall aber nicht. Denn ich habe nach dem 4.Sem. kein Bafög mehr erhalten, da ich nach dem 4.Sem gewechselt bin aber nicht im 4.Sem. weitergemacht habe (somit kein Vordiplom oder ähnliches vorweisen können). Meine Abzahlung des Bafög-Darlehens kam aber genau 5 Jahre nachdem mein 1.Studium in der Regelstudienzeit zu Ende (7 Sem.) gewesen wäre. Und nicht 5 Jahre nachdem ich das 4.Sem beendet hatte. Sprich die Rückzahlung hätte somit 1.5 Jahre vorher kommen müssen, was aber nicht der Fall war.
Die Förderungshöchstdauer (wie es im Brief zur Rückzahlung steht) wurde genau auf jenem Termin datiert, wo ich mit meinem erstem STudium in der Regelstudienzeit fertig gewesen wäre.
Also der Grund das, wenn man kein Bafög mehr bekommt, die Förderungshöchstdauer sich reduziert kann somit zumindest in meinem Fall nicht stimmen (in Deinem Fall scheint ein anderer Grund maßgebend zu sein).
 
2 cents

Nicht ganz Herzoegchen, der Wert ist doch mittlerweile gesockelt auf 10.000€ oder etwa nicht?
Des Weiteren sollte man noch dazu sagen, solltest Du im Abschlussjahr in Deinem Fach unterhalb der ersten 10% sein gibt es einen "Bonus" sprich Du musst weniger zurückzahlen, dasselbe gilt auch wenn Du alles mit einmal zurückbezahlst.
Zusätzlich gibt es noch einen Nachlass, wenn man seinen Abschluss bereits vor Ablauf der Regelstudienzeit bekommt. Aber um diese Nachlässe zu bekommen muss man jeweils extra einen (fristgerechten) Antrag stellen.

Als Info noch zum zurückbezahlen (hatte das selbst erst vor kurzem), solltest Du dem Bafög-Amt immer Deine aktuelle Postanschrift zusenden, da Du mitteilungspflichtig bist. Sprich wenn die später Dich nicht erreichen können musst du die Auskunft beim Einwohnermeldeamt bezahlen wenn sie Deine Adresse nicht haben. 5 Jahre nachdem Deine Regelstudienzeit (es sit egal wie lange du studierst) zu Ende ist musst Du dann zahlen.
Genau, und man muss sich dabei auch gezielt beim Hauptsitz ummelden, da die einzelnen BAföG-Ämter diesbezüglich nicht untereinander kommunizieren :evil:.

Ferner kann man auch schon vor Ablauf der 5 Jahre mit der Rückzahlung beginnen, würde damit aber auf jegliche Nachlässe verzichten und müsste dann wirklich jeden einzelnen Cent zurückzahlen ggf. auch mehr als 10.000€. Also möglichst alles so einrichten, dass der spätere Arbeitsvertrag nicht kurz vor dem Rückzahlungstermin ausläuft ...
 
Aber um diese Nachlässe zu bekommen muss man jeweils extra einen (fristgerechten) Antrag stellen.
Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, bekommt man ca. ein Monat nach Ende der Ausbildung einen Bescheid, wo draufsteht, was man denen schuldet und kann dann innerhalb eines Monats Antrag auf Nachlässe stellen. Richtig?
Muss man sich zu diesem Zeitpunkt auch schon entscheiden, ob man später gesammelt rückzahlt, um prozentualen Nachlass zu kriegen?

siehe:
https://www.das-neue-bafoeg.de/de/200.php
https://www.das-neue-bafoeg.de/de/240.php
https://www.das-neue-bafoeg.de/de/242.php
 
Also ich habe vor etwas über einem Jahr meinen Bescheid bekommen und da wurde auf die Anträge hingewiesen. Die kann man online stellen. Zahlen mußt du dann 1 Jahr nach dem Bescheid.
 
Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, bekommt man ca. ein Monat nach Ende der Ausbildung einen Bescheid, wo draufsteht, was man denen schuldet und kann dann innerhalb eines Monats Antrag auf Nachlässe stellen. Richtig?
Muss man sich zu diesem Zeitpunkt auch schon entscheiden, ob man später gesammelt rückzahlt, um prozentualen Nachlass zu kriegen?
Der Brief mit der Aufstellung kommt wesentlich(!) später. Die genauen Daten habe ich jetzt nicht mehr im Kopf, aber irgendwas um die 12-6 Monate vor dem veranschlagten Rückzahlungstermin werden es wohl gewesen sein. In dem Brief wurden mir jedenfalls zwei Summen genannt
  • eine Summe X, die ab Termin Y in Raten zurückzuzahlen gewesen wäre
  • eine geringere Summe Z, die bis zum Termin Y zu überweisen gewesen wäre
Die Nachlässe (wegen gutem Abschluss oder kurzer Studienzeit) hätte man dann innerhalb eines Monats (nach dem Brief) beantragen müssen, was ich leider vertrödelt habe. Vermutlich würde es dann einen zweiten Brief mit aktualisierten Summen geben.

Entscheidet man sich für die Ratenzahlung, hat man auch jederzeit die Möglichkeit, den Restbetrag (mit entsprechendem Nachlass) auf einen Schlag zu überweisen. Wobei man dafür - glaube ich - extra einen Antrag stellen muss.

Ich habe den Monat in dem ich die Anträge hätte stellen sollen jedenfalls genutzt, um genügend Barschaft zu organisieren und Summe Z auf einen Schlag bezahlt.
 
Muss man sich zu diesem Zeitpunkt auch schon entscheiden, ob man später gesammelt rückzahlt, um prozentualen Nachlass zu kriegen?

Aus eigener Erfahrung ein klares Nein.

Ich habe zunächst meine BaFÖG Schulden gemäß deren Tilgungsplan abgetragen (also alle Vierteljahr 315€), und dann irgendwann den Rest auf einen Schlag getilgt. Der Rabatt, den ich bekommen habe, wurde dann unabhängig davon, wie lange und wie viel ich schon getilgt habe einfach aus der Restschuld berechnet.
 
Es gibt zwei Höchstsätze, einen für zu-Hause-Wohner und einen für auswärts-Wohner. Ich hatte beide Male den Höchstsatz und meine Eltern haben ganz sicher nicht an der Armutsgrenze gelebt. :roll:

Dann stellt sich die Frage, warst du vor Studienbeginn schon länger ausgezogen? Und älter als 25?
In diesen Fällen bekommen Antragsteller das volle Bafoeg, ansonsten müssen die Eltern schon sehr wenig verdienen, damit man voll bezuschusst wird.
Ich habe bei einem elterlichen Einkommen von knappen 2500€ Netto (Alleinerziehend) und einem weiteren Kind in Ausbildung (mein kleiner Bruder), 330 € pro Monat bekommen also knapp die Hälfte vom vollen Bafoeg.
Wäre ich ein Einzelkind, hätte ich sogar nur 70€ pro Monat bekommen.
Jetzt kannst du dir ja ungefähr denken, wie "viel" die Eltern verdienen müssen, damit ein Student volles Bafoeg bekommt.
Round about treffe ich die Annahme, volles Bafoeg gibt es nur unterhalb bis knapp über der sogenannten Armutsgrenze. Es sei denn man ist eben ein Ausnahmefall, also wohnt schon länger nicht bei den Eltern oder ist über 25...