Alt 31.01.2012, 20:35:44   #1 (permalink)
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Standard Altweiber - Alkoholregelungen während des Unterrichtsverlauf

Hallo zusammen,

meine Schule hat dieses Jahr für den fetten Donnerstag eine ganz kluge Idee - für mich zwar als Fahrer & Discothekenmitarbeiter an dem Tag irrelevant, aber manchmal frage ich mich, wer auf so göttliche Ideen kommt:

Den SchülerInnen wird es nicht gestattet, Alkohol zu konsumieren oder mitzuführen sowie alkoholisiert am Unterricht teilzunehmen.
Als Konsequenzen werden die Namen im Sekretäriat notiert und es wird zu Konsequenzen beim Schulleiter kommen. Wer alkoholisiert ist, muss von den Eltern abgeholt werden.
Es muss ein Rücklaufzettel von uns und unseren Eltern unterschrieben werden.

Für Minderjährige verständlich, aber warum müssen volljährige Oberstufenschüler das auch von den Eltern unterzeichnen lassen? Meine Eltern sind doch nicht mehr für meine Schullaufbahn verantwortlich... ?!

Es wird sowieso dazu kommen, dass dies alles wie jedes Jahr zuvor eintreten wird... als ob die Lehrer Lust haben, dass alles durchzuführen, da der Schüler auf dem Weg zum Sekretariat einfach gehen kann... Attestpflicht gibt es bei diesem Tag bei uns nicht!
Für mich zwar als Fahrer & Discothekenmitarbeiter an dem Tag irrelevant, aber manchmal frage ich mich, wer auf so göttliche Ideen kommt.

Grüße!
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Alt 01.02.2012, 12:34:56   #2 (permalink)
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Wenn Du volljährig bist, brauchst Du keine Unterschrift der Eltern. Die Schule darf darauf nicht bestehen, weil derlei Dinge Deine Eltern nichts mehr angehen. Je nach dem Verhältnis, das Du zu Deinen Eltern hast, könnte auch Dein Vater oder Deine Mutter eine gesalzene Mitteilung an die Schule verfassen, etwa in der Art, daß Deine vollständige Geschäftsfähigkeit seit Deinem 18. Geburtstag besteht, und daß sie deswegen die Schule ersuchen, sie mit derlei Kinderkram nicht mehr zu behelligen.

Vermutlich hätte auch eine Beschwerde beim Oberschulamt Aussicht auf Erfolg.
Jede Minute verstreichen in Afrika ganze 60 Sekunden.
Kopiere dies in Deine Signatur, wenn Du Maultaschen magst.
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Alt 01.02.2012, 14:43:49   #3 (permalink)
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Ich hbe den Eindruck das solche Maßnahmen nur verkündet werden um "wütende" Eltern zu besänftigen, dass diese halt den Eindruck vermittelt bekommen das was dagegen getan wird.

Die meisten Lehrer sowie auch die Schüler, sind sich durch aus bewusst das solche Richtlinien nichts bewirken - ich denke mal das es für den ein oder anderen Schüler gerade mal ein Anreiz entsteht es doch zu versuchen. Schließlich trickst man doch somit die ganze Schule aus und erhält dann evtl. noch ansehen von anderen Mitschülern - wobei davon eher die Schüler in der Mittelstufe betroffen sind.

Ich habe es doch damals immer Miterlebt, selbst wenn Lehrer bei Verdacht einen Blick in Tasche "riskierten" und dieser dann außer Sichtreichweite war, hörte man schon darauf hin die Klopfer klopfen...

Zitat:
Zitat von dubberle Beitrag anzeigen
Wenn Du volljährig bist, brauchst Du keine Unterschrift der Eltern. Die Schule darf darauf nicht bestehen, weil derlei Dinge Deine Eltern nichts mehr angehen.
Ich kann der Aussage von dubberle nur zustimmen.

Geändert von Smssam (01.02.2012 um 14:56:00 Uhr)
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Alt 01.02.2012, 17:51:54   #4 (permalink)
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Welcher fette Donnerstag bitte?

Ansonsten finde ich die Regelung nicht außergewöhnlich und auch legitim.
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Alt 01.02.2012, 18:28:02   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von D_Blade Beitrag anzeigen
Welcher fette Donnerstag bitte?

Ansonsten finde ich die Regelung nicht außergewöhnlich und auch legitim.
Weiberdonnerstag, Schmotzigen Donnerstag oder fetten Donnerstag. Vermutlich gibt es noch umgangssprachlich noch andere mir unbekannte Ausdrücke dafür - mehr Infos hier.

Da ist es bei vielen Schulen so der Fall, das dann die Schüler verkleidet zur Schule erscheinen und desöfteren alkoholische Getränke mit bringen, um diese vor-, nach- oder während des Unterrichts zu verzehren.


Das "außergewöhnliche" trifft aber hier zu, das scheinbar von den volljährigen Schülern ebenfalls erwartet wird diesen "Zettel" von den Eltern unterschreiben zu lassen - in wie fern das möglich ist dies durch zu setzen das weiß ich nicht.

Aber mir fällt gerade ein, das die Eltern Unterhaltspflichtig sind (da ja vermutlich der Schüler in der erst Ausbildung befindet). Aber ich glaub da darf dann eine Unterrichtung über den Fall/Sachlage nur mit bestimmten Vorwänden passieren, wie nun dies aussieht das weiß ich nicht...
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Alt 01.02.2012, 18:56:08   #6 (permalink)
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Whuut.

Hört für mich wie Fasching an. Schade, sowas hatten wir an der Schule nie

Jedenfalls ist es in der Tat kurios. Als Volljähriger sollte die eigene Unterschrift genügen.
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Alt 01.02.2012, 19:36:34   #7 (permalink)
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Naja, ich glaub es kommt auch drauf an, was bei der Schulleitung hinterlegt ist. Wenn man volljährig ist und die Versetzung gefärdet (bspw.) bekommen die Eltern auch noch einen Brief. Ausnahme ist, wenn bei der Schule vom volljährige Schüler bescheid gegeben wurde, dass die Eltern nicht mehr benachrichtigt werden dürfen. War zumindest zu meiner Schulzeit noch so...
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Alt 01.02.2012, 19:41:33   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von mirabelle Beitrag anzeigen
Naja, ich glaub es kommt auch drauf an, was bei der Schulleitung hinterlegt ist. Wenn man volljährig ist und die Versetzung gefärdet (bspw.) bekommen die Eltern auch noch einen Brief. Ausnahme ist, wenn bei der Schule vom volljährige Schüler bescheid gegeben wurde, dass die Eltern nicht mehr benachrichtigt werden dürfen. War zumindest zu meiner Schulzeit noch so...
Als Rheinländer ist Karneval die Hochburg des Jahres - da muss gefeiert werden, egal von wem und wo!

Die "blauen Briefe" bekomme ich an mich addressiert, da dürfen meine Eltern auch nicht dran. Die werden aber wissen, worum es geht, deswegen ist es jetzt auch nicht so schlimm.

Grüße!
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Alt 01.02.2012, 19:41:45   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Smssam Beitrag anzeigen
Da ist es bei vielen Schulen so der Fall, das dann die Schüler verkleidet zur Schule erscheinen und desöfteren alkoholische Getränke mit bringen, um diese vor-, nach- oder während des Unterrichts zu verzehren.
Welche Schule macht das denn bitte? Gegen das Verkleiden ist ja nichts einzuwenden, aber man sollte weder während des Unterrichts Alkohol trinken, noch vor dem Unterricht dem Alkohol so zusprechen, dass man betrunken in den Unterricht kommt. Was danach geschieht, kann ja egal, sein, aber während der Schulzeit sollte Alkohol tabu sein.
Wer saufen will kann zu hause bleiben und sich dafür einen "unentschuldigten Fehltag" ausstellen lassen, egal ob es nun ein besonderer "Feiertag" ist oder nicht.
Selbst als wir unsere Mottowoche bzgl des Abiturabschlusses hatten, haben wir als Klasse freiwillig auf Alkohol verzichtet, zumindest während des Unterrichts. Man säuft halt einfach nicht während der Schul-/Arbeitszeit.

Was die Unterschrift angeht, wenn du Volljährig bist, setz einfach deinen "Otto" drunter und fertig. Wenns der Schule nicht reicht, sollen die sich dann doch bitte direkt an deine Eltern wenden und dich als "voll geschäftsfähigen Menschen" nicht weiter belästigen.
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Alt 01.02.2012, 23:07:33   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von umweltpolizeisb Beitrag anzeigen
Die "blauen Briefe" bekomme ich an mich addressiert, da dürfen meine Eltern auch nicht dran. Die werden aber wissen, worum es geht, deswegen ist es jetzt auch nicht so schlimm.
Bei mir kamen damals halt zwei Briefe... Einer für mich, einer für meine Eltern... Das hätte ich unterbinden können, indem ich bescheid gesagt hätte, aber wie gesagt, mitgekriegt hätten sie es sowieso
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Alt 02.02.2012, 10:35:13   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von umweltpolizeisb Beitrag anzeigen
Den SchülerInnen wird es nicht gestattet, Alkohol zu konsumieren oder mitzuführen sowie alkoholisiert am Unterricht teilzunehmen.
So was steht eh meistens im jeweiligen Landesschulgesetz drin.

Zum Thema:
Wenn jetzt ein volljähriger Schüler ein gutes Verhältnis zu seinen Eltern hat, ist so eine Unterschrift kein Problem. Da wird man auch über andere Probleme in der Schule diskutieren können.
Wenn ein volljähriger Schüler kein gutes Verhältnis zu seinen Eltern hat, lässt er sich was nettes einfallen und kriegt dann maximal Probleme, wenn wirklich was passiert.
Für die Schule ist es erstmal nur wichtig, dass wenn was passiert, sie nicht haftet. Daher will sie die Unterschrift (egal von wem). Und 90% der Schüler sind nunmal nicht volljährig, daher passt dort die Formulierung.

Unter http://www.ksdev.de/index.php/rechts...en-eltern.html gibt es relativ am Ende noch einen schönen Absatz darüber, wie Eltern auch bei volljährigen Kindern alle relevanten Informationen von der Schule einfordern können.

anddie
Wäre hier eine Signatur könntest du diese nun lesen und dir die Zeit vertreiben
anddie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2012, 10:41:32   #12 (permalink)
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papslf58 papslf58 papslf58
Standard Altweiber

Hallo

Ich habe ncihts gegn Altweiber, ganz i geneteil, aber

1. Muß man Alkohol trinken um zu feiern
2. Alkohol hat der Schule abolsut ! nichts verloren (Karneval hin oder her), einen solchen Schüler, auch bei Altweiber sollte der Lehrer sofort nach Hause schicken, basta, Ende der Diskussion. wer das nicht kapiert, oder einsieht, ist m.M. keine 18 und wird nie älter als 17 werden.

Nach der Schule kein Problem, aber nicht in, oder während der Schule.

Zur Unterschriftz der Eltern, klar ist man mit 18 volljährig, aber du wohnst doch noch bei deinen Eltern , oder ? Wohin nsoll denn das Taxi gehen, wenn ein Schüler betrunken ist, wenn das Taxi es überhaupüt macht, denn es besteht dann afaiak keine Beförderungspflicht, aber dein Eltern könnten dich ja dann abholen, aber dazu müssen sie über das wie und warum informiert werden, deshalb die Unterschrift.
Ich würde das nicht so dramatisch, von der Volljährigkeitsseite her betrachten, da sollte man sich über andere Dinge aufregen, dass ist im Grunde doch Kinderkram (ich meine sich über die Unterschrift der Eltern aufregen), wer da die Volljährigkeit dran festmacht, hat in meinen Augen eh ein Problem, da gibt es wichtigeres im Leben, wo man sich aufregen sollte und dann auch reagieren sollte.
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Alt 02.02.2012, 13:19:41   #13 (permalink)
Neuer Benutzer
Benutzerbild von Mellsei

Reg: 08.02.2011
Beiträge: 22
Mellsei
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Find ich auch recht amüsamt, dass es für den Tag extra die Regelung gibt "Kein Alkohol". Klingt so, als wäre es sonst ok^^
Mellsei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2012, 13:51:28   #14 (permalink)
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mighty666 eine Nachricht über ICQ schicken
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haben auch mal mit 18 aufm Pausenhof heimlich n Bierchen getrunken. Androhung des Verweises ging sowohl an mich, als auch an meine Eltern...


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Alt 02.02.2012, 14:18:17   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Herzoegchen90 Beitrag anzeigen
Welche Schule macht das denn bitte? Gegen das Verkleiden ist ja nichts einzuwenden, aber man sollte weder während des Unterrichts Alkohol trinken, noch vor dem Unterricht dem Alkohol so zusprechen, dass man betrunken in den Unterricht kommt. Was danach geschieht, kann ja egal, sein, aber während der Schulzeit sollte Alkohol tabu sein.
Da bin ich ganz deiner Meinung, aber ich glaube du hast mich missverstanden. Das macht bzw. genehmigt keine Schule, aber die Schüler machen es einfach - es geht wohl vermutlich um die Feierlaune und um sich dann "cool zu fühlen". Schade ist es auch dabei zu beobachten das dies kein Trend ist von den Oberstufen, sondern auch die von den Mittelstufen machen es nach...
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