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#1 (permalink) |
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Zirkelpopler
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Hallo zusammen,
meine Schule hat dieses Jahr für den fetten Donnerstag eine ganz kluge Idee - für mich zwar als Fahrer & Discothekenmitarbeiter an dem Tag irrelevant, aber manchmal frage ich mich, wer auf so göttliche Ideen kommt: Den SchülerInnen wird es nicht gestattet, Alkohol zu konsumieren oder mitzuführen sowie alkoholisiert am Unterricht teilzunehmen. Als Konsequenzen werden die Namen im Sekretäriat notiert und es wird zu Konsequenzen beim Schulleiter kommen. Wer alkoholisiert ist, muss von den Eltern abgeholt werden. Es muss ein Rücklaufzettel von uns und unseren Eltern unterschrieben werden. Für Minderjährige verständlich, aber warum müssen volljährige Oberstufenschüler das auch von den Eltern unterzeichnen lassen? Meine Eltern sind doch nicht mehr für meine Schullaufbahn verantwortlich... ?! Es wird sowieso dazu kommen, dass dies alles wie jedes Jahr zuvor eintreten wird... als ob die Lehrer Lust haben, dass alles durchzuführen, da der Schüler auf dem Weg zum Sekretariat einfach gehen kann... Attestpflicht gibt es bei diesem Tag bei uns nicht! Für mich zwar als Fahrer & Discothekenmitarbeiter an dem Tag irrelevant, aber manchmal frage ich mich, wer auf so göttliche Ideen kommt. Grüße! |
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#2 (permalink) |
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Oben bleiben!
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Wenn Du volljährig bist, brauchst Du keine Unterschrift der Eltern. Die Schule darf darauf nicht bestehen, weil derlei Dinge Deine Eltern nichts mehr angehen. Je nach dem Verhältnis, das Du zu Deinen Eltern hast, könnte auch Dein Vater oder Deine Mutter eine gesalzene Mitteilung an die Schule verfassen, etwa in der Art, daß Deine vollständige Geschäftsfähigkeit seit Deinem 18. Geburtstag besteht, und daß sie deswegen die Schule ersuchen, sie mit derlei Kinderkram nicht mehr zu behelligen.
Vermutlich hätte auch eine Beschwerde beim Oberschulamt Aussicht auf Erfolg.
Jede Minute verstreichen in Afrika ganze 60 Sekunden.
Kopiere dies in Deine Signatur, wenn Du Maultaschen magst. Mein Stern: epsilon carinae
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ich hbe den Eindruck das solche Maßnahmen nur verkündet werden um "wütende" Eltern zu besänftigen, dass diese halt den Eindruck vermittelt bekommen das was dagegen getan wird.
Die meisten Lehrer sowie auch die Schüler, sind sich durch aus bewusst das solche Richtlinien nichts bewirken - ich denke mal das es für den ein oder anderen Schüler gerade mal ein Anreiz entsteht es doch zu versuchen. Schließlich trickst man doch somit die ganze Schule aus und erhält dann evtl. noch ansehen von anderen Mitschülern - wobei davon eher die Schüler in der Mittelstufe betroffen sind. Ich habe es doch damals immer Miterlebt, selbst wenn Lehrer bei Verdacht einen Blick in Tasche "riskierten" und dieser dann außer Sichtreichweite war, hörte man schon darauf hin die Klopfer klopfen... Ich kann der Aussage von dubberle nur zustimmen.
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#4 (permalink) |
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VIP - ٩͡๏̯͡๏۶
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Welcher fette Donnerstag bitte?
Ansonsten finde ich die Regelung nicht außergewöhnlich und auch legitim.
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#5 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Da ist es bei vielen Schulen so der Fall, das dann die Schüler verkleidet zur Schule erscheinen und desöfteren alkoholische Getränke mit bringen, um diese vor-, nach- oder während des Unterrichts zu verzehren. Das "außergewöhnliche" trifft aber hier zu, das scheinbar von den volljährigen Schülern ebenfalls erwartet wird diesen "Zettel" von den Eltern unterschreiben zu lassen - in wie fern das möglich ist dies durch zu setzen das weiß ich nicht. Aber mir fällt gerade ein, das die Eltern Unterhaltspflichtig sind (da ja vermutlich der Schüler in der erst Ausbildung befindet). Aber ich glaub da darf dann eine Unterrichtung über den Fall/Sachlage nur mit bestimmten Vorwänden passieren, wie nun dies aussieht das weiß ich nicht...
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#6 (permalink) |
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VIP - ٩͡๏̯͡๏۶
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Whuut.
Hört für mich wie Fasching an. Schade, sowas hatten wir an der Schule nie Jedenfalls ist es in der Tat kurios. Als Volljähriger sollte die eigene Unterschrift genügen.
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#7 (permalink) |
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Prinzessin
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Naja, ich glaub es kommt auch drauf an, was bei der Schulleitung hinterlegt ist. Wenn man volljährig ist und die Versetzung gefärdet (bspw.) bekommen die Eltern auch noch einen Brief. Ausnahme ist, wenn bei der Schule vom volljährige Schüler bescheid gegeben wurde, dass die Eltern nicht mehr benachrichtigt werden dürfen. War zumindest zu meiner Schulzeit noch so...
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#8 (permalink) | |
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Zirkelpopler
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Zitat:
![]() Die "blauen Briefe" bekomme ich an mich addressiert, da dürfen meine Eltern auch nicht dran. Die werden aber wissen, worum es geht, deswegen ist es jetzt auch nicht so schlimm. Grüße! |
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#9 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Wer saufen will kann zu hause bleiben und sich dafür einen "unentschuldigten Fehltag" ausstellen lassen, egal ob es nun ein besonderer "Feiertag" ist oder nicht. Selbst als wir unsere Mottowoche bzgl des Abiturabschlusses hatten, haben wir als Klasse freiwillig auf Alkohol verzichtet, zumindest während des Unterrichts. Man säuft halt einfach nicht während der Schul-/Arbeitszeit. Was die Unterschrift angeht, wenn du Volljährig bist, setz einfach deinen "Otto" drunter und fertig. Wenns der Schule nicht reicht, sollen die sich dann doch bitte direkt an deine Eltern wenden und dich als "voll geschäftsfähigen Menschen" nicht weiter belästigen. |
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#10 (permalink) | |
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Prinzessin
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Zitat:
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#11 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zum Thema: Wenn jetzt ein volljähriger Schüler ein gutes Verhältnis zu seinen Eltern hat, ist so eine Unterschrift kein Problem. Da wird man auch über andere Probleme in der Schule diskutieren können. Wenn ein volljähriger Schüler kein gutes Verhältnis zu seinen Eltern hat, lässt er sich was nettes einfallen und kriegt dann maximal Probleme, wenn wirklich was passiert. Für die Schule ist es erstmal nur wichtig, dass wenn was passiert, sie nicht haftet. Daher will sie die Unterschrift (egal von wem). Und 90% der Schüler sind nunmal nicht volljährig, daher passt dort die Formulierung. Unter http://www.ksdev.de/index.php/rechts...en-eltern.html gibt es relativ am Ende noch einen schönen Absatz darüber, wie Eltern auch bei volljährigen Kindern alle relevanten Informationen von der Schule einfordern können. anddie
Wäre hier eine Signatur könntest du diese nun lesen und dir die Zeit vertreiben
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#12 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 14.10.2007
Beiträge: 666
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Hallo
Ich habe ncihts gegn Altweiber, ganz i geneteil, aber 1. Muß man Alkohol trinken um zu feiern 2. Alkohol hat der Schule abolsut ! nichts verloren (Karneval hin oder her), einen solchen Schüler, auch bei Altweiber sollte der Lehrer sofort nach Hause schicken, basta, Ende der Diskussion. wer das nicht kapiert, oder einsieht, ist m.M. keine 18 und wird nie älter als 17 werden. Nach der Schule kein Problem, aber nicht in, oder während der Schule. Zur Unterschriftz der Eltern, klar ist man mit 18 volljährig, aber du wohnst doch noch bei deinen Eltern , oder ? Wohin nsoll denn das Taxi gehen, wenn ein Schüler betrunken ist, wenn das Taxi es überhaupüt macht, denn es besteht dann afaiak keine Beförderungspflicht, aber dein Eltern könnten dich ja dann abholen, aber dazu müssen sie über das wie und warum informiert werden, deshalb die Unterschrift. Ich würde das nicht so dramatisch, von der Volljährigkeitsseite her betrachten, da sollte man sich über andere Dinge aufregen, dass ist im Grunde doch Kinderkram (ich meine sich über die Unterschrift der Eltern aufregen), wer da die Volljährigkeit dran festmacht, hat in meinen Augen eh ein Problem, da gibt es wichtigeres im Leben, wo man sich aufregen sollte und dann auch reagieren sollte. |
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#15 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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