Alt 21.09.2011, 12:00:49   #1 (permalink)
Globetrotter
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Standard 2 Minijobs nebeneinander

Mahlzeit,

ich verdiene z.Z. 140 € nebenher (geringfügig beschäftigt), habe aber demnächst noch die Chance einen 400 € Job am 2. Wohnsitz zu ergattern.

Das beide Arbeitgeber von der jeweils anderen Stelle wissen müssen, ist mir klar (Meldepflicht). Wie aber schaut es mit der Sozialversicherung aus?

Das dann ja beide Einkommen zusammengerechnet würden, wäre ich versicherungspflichtig: R+K+P. Aber von der Einkommenssteuer befreit...?

Lohnt sich das insg. dann noch (aktuell zahle ich 80 € KV aus eigener Tasche, zumindest der Beitrag würde ja wegen der versicherungspflicht wegfallen?).

LG & Danke
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Alt 21.09.2011, 12:15:13   #2 (permalink)
Langhaariger Jäger

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Kommt darauf an, was du im 2. Minijob verdienst - bleibt die Summe aus beiden bei max. 400 € bleiben beide Jobs versicherungsfrei - hat mir zumindest mein Minijob-Chef so erklärt!


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Alt 21.09.2011, 12:54:10   #3 (permalink)
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Zitat:
Kommt darauf an, was du im 2. Minijob verdienst - bleibt die Summe aus beiden bei max. 400 € bleiben beide Jobs versicherungsfrei - hat mir zumindest mein Minijob-Chef so erklärt!
Ich denke, er meint, dass er bei dem 400€ Job auch 400€ bekommt und damit insgesamt 520€.
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Alt 21.09.2011, 13:21:59   #4 (permalink)
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Right, ich würden zusammen 530 € verdienen und wäre damit > 400 €
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Alt 21.09.2011, 15:27:27   #5 (permalink)
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An deiner Stelle würde ich entweder versuchen mit beiden Jobs zusammengerechnet unter 400,00 € zu bleiben oder eben nur den Job ausüben, bei dem du auch wirklich problemlos auf die 400,00 € kommst. Denn auch wenn man einen Minijob hat, kommt's auf den Stundenlohn an und wie oft man arbeiten kann - Oftmals kriegt man die 400,00 € bis Monatsende gar nicht zusammen.
Bei 530,00 € Gesamtlohn rechnet sich das mit den Abzügen nicht mehr. Wenn du bei beiden Jobs insgesamt auf 800,00 € kämst, würde es sich vielleicht wieder rentieren, aber bei 530,00 € bin ich da skeptisch. Ansonsten mal direkt bei der Minijobzentrale anfragen, wie sich die Abzüge dann genau zusammen setzen und wieviel übrig bleibt. Bringt dir ja nichts, zwei Jobs auszuüben und mehr zu arbeiten, wenn du letztlich nach den Abzügen dann bei 401,00 € landest.
Ich trage nur das Schwarz, das mir gefällt.
Die Idee ist gut, doch die Welt noch nicht bereit.
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Alt 21.09.2011, 16:00:14   #6 (permalink)
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Grundsätzlich sind Abzüge ja nicht schlimm, ein teil geht in die rentenkasse und die Krankenversicherung die ich jetzt freiwillig zahle, würde ich ja auch sparen. Die Frager ist eher: wie hoch sind die Abzüge & wie verhält es sich mit der Einkommenssteuer...?

LG
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Alt 21.09.2011, 16:14:26   #7 (permalink)
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Die wissen es am besten.
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Alt 21.09.2011, 18:24:04   #8 (permalink)
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Auch ein 800 Job, also Midijob bringt einem nicht viel was das Finanzielle angeht. Bei einem 400er+120€ hast du die ähnliche Besteuerung wie bei einem 800€ Job. Das was du insgesamt mehr verdienst, zahlst du auch direkt wieder weg.
Die 800€-Jobber die ich damals immer eingestellt hatte, hatten je nach Steuerklasse blahblubb um die 640€. Da man bei unserer Firma 2x im Jahr über 400€ verdienen kann, kann ich dir leider nicht sagen wie es im 400er Bereich aussieht.
Aber Steuerklasse, KV, RV und evtl. AV sind ausschlaggebend, das weißt du aber besser als wir Als ich auf 400-Basis gearbeitet habe und einen Verdienst von circa 650€ hatte, habe ich immer um die 590€ ausgezahlt bekommen. Konnte ich mir aber am Jahresende immer wieder zurückholen weil es auch Monate unter 400€ gab.
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Alt 21.09.2011, 18:34:53   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Minijob-Zentrale
Die Entgeltgrenze von 400 Euro darf auch in mehr als zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres unvorhersehbar überschritten werden, wenn in dem vom Arbeitgeber gewählten Jahrezeitraum für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts die jährliche Verdienstgrenze von 4.800 Euro nicht überschritten wird.
Man muss eben immer den Einzelfall betrachten, daher würde ich wirklich raten, dort anzurufen.
Wie kath schon sagt - Sicher kann man die 400,00 € mal überschreiten, aber die Jahresendgrenze von 4800,00 € darf nicht überschritten werden.
Und wie sich die Abzüge nun bei dir persönlich bei einem 400,00 € - Job und einem 140,00 € - Job zusammensetzen, kann unsereins gar nicht errechnen. Zumal, wie bereits erwähnt, zwar für dich die Möglichkeit besteht, in dem Zweitjob bis zu 400,00 € zu verdienen, aber wer weiß, wieviel du am Ende wirklich erreichst? Das würde ich erst einmal austesten. Vielleicht bleibst du ja insgesamt sowieso unter 400,00 €, wenn du Glück/Pech hast. *g*

Edit: Spekulationen hin oder her, frag da einfach mal nach. Und es wäre schön, wenn du die neuen Erkenntnisse hier mitteilst, ist sicher noch für viele andere User interessant.
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Geändert von S.a.N.d.R.a (21.09.2011 um 18:41:47 Uhr)
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Alt 21.09.2011, 18:57:34   #10 (permalink)
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Man zahlt beim Spitzensatz von 800 € 21%, bei 400,01 € 10% soweit ich weiss, hatte ja schon diverse Halbtagsstellen.
Na ja, ich frag vlt. mal im Personalbüro an, die Lady sollte es wissen.

Und nein Kath, weiss ich nicht. Solche Details lernen wir hier nicht. ^^
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Alt 21.09.2011, 19:21:01   #11 (permalink)
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eigentlich eine Frechheit, wie Arbeitswillige Menschen in Deutschland "bestraft" werden...
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Alt 21.09.2011, 21:47:46   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von NewFrontier Beitrag anzeigen
[...]Na ja, ich frag vlt. mal im Personalbüro an, die Lady sollte es wissen.

Und nein Kath, weiss ich nicht. Solche Details lernen wir hier nicht. ^^
Wird nix werden. Jeder schiebt den Schwarzen Peter immer der anderen Firma zu. War bei uns auch so. Wenn jemand mit nem zweiten 400€-Job kam hieß es immer: Geben sie das bei der anderen Firma an, die sind verpflichtet.
Kamen die zu uns und wollten da als zweit-Minijob arbeiten hieß es: Ja, ihr Erstarbeitgeber ist verpflichtet
Personalbüros werden Leute wie dich hassen. Immer extra Abrechnungen, immer müssen sie erst auf den Nachweis der anderen Stelle warten um gegenzurechnen wieviel du verdient hast und wie du dementsprechend abgerechnet werden musst usw. Da ist es einfacher, man besteuert dich einfach direkt. Ist vergleichbar mit ALG II Empfängern welche einen Zuverdienst haben.. Also zumindest vom "Aufwand" her.
Meine Empfehlung: Lass es. Musst halt überlegen ob dir die Rennerei mit Entgeltnachweisen Monat für Monat hin und herschicken dir den minimalen Mehrverdienst wert ist.
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kath ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2011, 22:09:36   #13 (permalink)
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Ich muss es nur einmal melden, die Beirechnung erfolgt ab da automatisch. Lassen tu ich es sicher nicht, das wäre nich legal.

Vlt. Meldet sich ja mal wer der selbst die Erfahrung gemacht hat, das würde mich eigentlich mehr interessieren.
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Alt 21.09.2011, 22:10:54   #14 (permalink)
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Ne, lassen im Sinne von: Bleib bei einem Job der dir mehr bringt.
Lass dir einfach durchrechnen, wieviel "mehr" du mit Mehrarbeit hättest. Bei 120-140€ beim anderen Job wird das nicht unbedingt lukrativ.
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Alt 21.09.2011, 22:38:14   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von kath Beitrag anzeigen
Lass dir einfach durchrechnen, wieviel "mehr" du mit Mehrarbeit hättest. Bei 120-140€ beim anderen Job wird das nicht unbedingt lukrativ.
Sag ich ja auch.
Kath und ich haben ja Erfahrungen in diesem Bereich gemacht und sie hat dir, ebenso wie ich, versichert, dass es nicht lukrativ ist, man aber die Einzelfallberechnung vollziehen sollte. Die wirst du hier im Forum mit großer Wahrscheinlichkeit nicht kriegen.
Die Knappschaft hat doch extra eine Service-Hotline für solche Fälle, warum nicht einfach anrufen, dann weißt du es aus erster Hand und es geht eindeutig schneller.
Letztlich denke ich aber auch, dass es finanziell und aufwandstechnisch sinnvoller wäre, ausschließlich den 400,00 € - Job auszuführen.
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