Geld gege Lose

bullybaer

Well-known member
ID: 307982
L
1 März 2008
1.174
30
Hallo,

würde die Möglichkeit bestehen, wenn man die Auszahlungsgrenze von 5 Euro erreicht hat, das Guthaben gegen Lose zu tauschen?
Es hätte den Vorteil das keine Banküberweisung mehr stattfinden würde.
Nachteile für Klamm oder Kosten würden keine entstehen, im Gegenteil die Bankgebühren fallen weg und die Lose zu transferieren geht schneller und ist einfacher.

Gruß Frank
 
Früher hatte man die Möglichkeit sein €-Guthaben in Lose umzutasuchen aber das wurde mittlerweile abgeschafft;)
 
Und warum wurde das abgeschafft? Wenn man die Auszahlungsgrenze doch erreicht hat, ist es doch egal ob man Geld oder Lose möchte? Vertsehe ich nicht ganz.

Gruß Frank
 
hätte man auch nur anpassen müssen, dann würden das manche auch nutzen.
da man ja schon guckt was man fürs geld bekommt. :LOL:
 
aus rechtlichen Gründen?
Wenn Lukas sagt, dass 1€ x Lose wert sind brechen alle eure Losecasinos zusammen, da es dann nicht mehr "Grauzone" ist sondern defintiv Glücksspiel, ist ja kein "Spielgeld" mehr.
 
hätte man auch nur anpassen müssen, dann würden das manche auch nutzen.
Dann gäbe es aber riesiges Geflenne von der "Der Losepreis sinkt weil klamm.de zu viele Lose generiert und deswegen verdien ich jetzt zu wenig Geld mit meiner Loseseite"-Fraktion gibt ;)

Gruß Aru

@ice-breaker: Blödsinn... Das ging früher ja auch. Klammguthaben wird erst zu "Geld" wenn man es auszahlen lässt. Und man kann ja auch kein Geld einzahlen um davon Lose zu kaufen.
 
Imho ist es so oder so Glücksspiel, ob ich jetzt Euros, Lose oder meine Oma als Einsatz setze.
 
Imho ist es so oder so Glücksspiel, ob ich jetzt Euros, Lose oder meine Oma als Einsatz setze.
Da wird schon noch mal separiert:
"Im juristischen Sinne erfordert ein Glücksspiel als Einsatz einen Vermögenswert. Ist kein derartiger Einsatz nötig, d. h. kann man bei einem Spiel zwar Geld- oder Sachpreise gewinnen, aber nichts verlieren, so handelt es sich rechtlich um ein Gewinnspiel, z. B. ein Preisausschreiben. Das Veranstalten von Glücksspielen bedarf gegenwärtig entsprechend § 284 StGB einer behördlichen Erlaubnis [...]"
Also ist wohl alles in Ordnung, solange die Lose keinen Vermögenswert darstellen. Und deine Oma tut das wahrscheinlich auch nicht. ;)
 
Ich denke schon, dass Lose einen Vermögenswert darstellen. Ich meine Lose werden gehandelt, es gibt einen aktuellen Losekurs usw.
 
Ich meine Lose werden gehandelt, es gibt einen aktuellen Losekurs usw.
Wo gibt es denn einen aktuellen Losekurs? Jetzt bitte nicht losepreis.de angeben, das kann ja jeder machen.

Und gehandelt wird so gut wie alles, was im Internet in irgendeiner Datenbank rumkurvt.