ExportForce erst ab einem bestimmten Alter

Aus diesen Gründen halte ich von dem Vorschlag hier nichts, weil es einfach nichts (oder kaum etwas) bringen würde.

@babu

da haste volkommen recht, zumal man dann erstmal die gesetze ändern müsste:

denn es gibt ja auch die teil-geschäftsfähigkeit ( unter 18 ) oder wie auch schon erwähnt, das der minderjährige durch ein vormundschaftsgericht dazu berechtigt ist
 
Ich sehe hier zwei Aspekte.

Einmal,

dürfen denn überhaupt Aufgrund der Vertragsart
Da der durch ExportForce zusätzlich verursachte Traffic und die benötigte Serverperformance nicht zu vernachlässigen sind, wird für die Nutzung eines ExportForce Accounts ein Obolus von € 0,0001 pro Anfrage*
nicht geschäftsfähige Personen einen EF besitzen?

Wenn man besonders spitzfindig wäre, könnte man das jetzt schon verneinen. Da sollte sich Lukas evt. mal an seinen Anwalt wenden.

Zum zweiten,

ansonsten gebe ich eher Dabu Recht. Richtig viel würde das nicht bringen.
Aber: Da Minderjährige keine gültigen Verträge eingehen dürfen, wäre eine Zustimmung der Eltern sicher schon etwas wert, ich denke da besonders an
Punkt 6 der AGB:
§06 Der Nutzer verpflichtet sich, auf externen klamm.de-bezogenen Projekten stets ehrlich zu handeln und den guten Namen von klamm.de, sowie das ExportForce Interface nicht für illegale Zwecke zu mißbrauchen.

Tja, diesen Punkt sollte man auch ein wenig im Auge behalten, meine ich.

Also:

dafür, wenn auch mit einem Stirnrunzeln.
 
@Bad Boy

Da Minderjährige keine gültigen Verträge eingehen dürfen,

das stimmt nicht, da es noch den taschengeldparagrafen gibt, der gestattet minderjährigen (16-18) sachen ohne zustimmung der eltern zu kaufen,sogar warenkäufe auf kredit sind so möglich nur wie das beim verkauf ist weiß ich jetzt auf die schnelle auch nicht.

und das nächste: klamm könnte hier ebendfals einen zivilprozess anstreben und hätte da sicher erfolg damit
 
@Bad Boy

Da Minderjährige keine gültigen Verträge eingehen dürfen,

das stimmt nicht, da es noch den taschengeldparagrafen gibt, der gestattet minderjährigen (16-18) sachen ohne zustimmung der eltern zu kaufen,sogar warenkäufe auf kredit sind so möglich nur wie das beim verkauf ist weiß ich jetzt auf die schnelle auch nicht.

und das nächste: klamm könnte hier ebendfals einen zivilprozess anstreben und hätte da sicher erfolg damit

Es gibt aber Ausnahmen beim Taschengeldparagraphen, versuche mal als Minderjähriger, einen Handyvertrag abzuschließen.

Hier gibt es meiner Meinung nach in den AGB von Klamm einen (Denk)Fehler, und zwar betrifft das die fortlaufenden Nutzungsgebühren.

Edit:
Das könnte hier anders sein, weil die Gebühren ja im Voraus gezahlt werden müssen, da bin ich mir jetzt auch nicht so ganz sicher. ;) Ist aber sicher ein interessanter Aspekt.
 
versuche mal als Minderjähriger, einen Handyvertrag abzuschließen.

kommt drauf an, welchen vertrag du machst (call by call), aber bei handy mit vertrag wirds wohl schwer oder sogar unmöglich sein.

und die sache mit klamm, naja klamm ist ein unternehmen und ebendfals auf profit aus, warum soll klamm prüfen ob jemand das nicht darf bzw. nicht soll?

das problem bei der sache ist aber, (fällt mir gerade ein) das, wenn die minderjährigen user bei klamm was kaufen, es nicht zu einem abgeschlossenden kaufvertrag kommt, da der kaufvertrag entweder nie zu standen gekommen ist oder dieser kaufvertrag in der schwebe hängt.

das bedeutet in dem fall, das die eltern von minderjährigen kindern,die firma klamm auffordern könnten das einbezahlte geld zurück zu zahlen. evtl. weitere ansprüche gegen klamm sind leider da nicht auszuschließen

achja, das hab ich noch vergessen, klamm könnte in dem fall natürlich wieder schadenersatz bei den eltern einfordern bzw. einklagen und wenn das mode wird, dann haben die gerichte noch mehr zu tun

in dem fall wäre wohl eine ( ab 16 jahre beschränkung mit unterschrift der eltern angebrachter ) alternative sinnvoller
 
Zuletzt bearbeitet:
jetzt wo ich noch ein bisschen mehr darüber nachdenke, fallen mir dazu auch noch andere sachen ein:

jeder kauf ( lose, spiele, design usw.der über klamm läuft ) eines minderjährigen, hängt entweder in der schwebe oder ist unwirksam, da ist wohl der § 6 extrem gefordet

als alternative wäre, wie bereits schon erwähnt, eine altersbeschränkung ab 16 Jahre (mit unterschrift der eltern, zusenden per fax oder per post) und eine beschränkung von verkäufern/käufern nur über ein EF-Konto: ( das würde auch die evtl. einnamenverluste wieder weg machen).

hat in diesem fall zwei vorteile, klamm kann sich so rechtlich absichern und für den verkäufer, ist das geschäft damit rechtskräftig, da die prüfung vorab über klamm (EF) gelaufen ist.
 
Joh, das hätte schon Vorteile. Evt. sollte Lukas mal darüber nachdenken.

Aber da das alles Mehrarbeit und auch Kosten verursachen würde, kann ich mir die Antwort schon fast vorstellen. ;)
 
Ähm die Ef-Anfragen sind doch Prepaid, also entstehen doch übersichtliche kosten. Wenn der EF keine ANfragen mehr frei hat, dann werden die doch ent bearbeitet oder kann man ins minus kommen? Habe den flal nciht, ahbe noch weit über 400k auf jedem EF...

@Bad Boy
Du meinst nicht "nicht geschäftsfähig"(0-7 jahre) sondern "beschränkt geschäftsfähig" (7-18), denn ein nicht geschäftsfähiger darf natürlich nicht ohne weiteres ein EF haben. Aber denke das wird ja wohl nicht vorkommen!?
 
Das mit den EF-Kosten war ja nur ein Aspekt, der wurde mehr oder weniger von mir selbst wieder zurückgenommen, da es sich um "Prepaid" handelt. ;)

Aber das Thema ist IMHO noch nicht ganz vom Tisch, ich bin aber auch mit meinem Latein am Ende, muss wohl mal wieder bei Gelegenheit mit ner Ex-Kollegin (Anwältin) essen gehen.
 
Bad Boy

Aber da das alles Mehrarbeit und auch Kosten verursachen würde, kann ich mir die Antwort schon fast vorstellen.

naja, aber die haftungsfrage besteht ja auch weiterhin:

leider scheiden sich auch hier wie immer die geister: eine endgültige lösung wird wohl nur ein gericht hervorbringen:

der anwalt bei mir, ist nicht weit von mir (liegt in der Familie)

@Bububoomt

ich meine" ab beschränkt geschäftsfähig" das ist richtig: danke
 
auch wenn es jetzt kritik hageln wird, aber: es sind doch nur lose...

gerichtliche folgen, lol, bei klamm-losen :ugly:

sind möglich ... und es gab schon einige urteile bezüglich klammlose ...

es ist dann eher eine Sache von Dummheit und Unüberlegens wo am Ende die Erziehungsberechtigten für haften muss

nö, warum sollte der haften, der macht es sich einfach ...
es legt den tag der kenntnis auf den tag, an dem du dich bei ihm meldest,
danch untersagt er die schwebenden geschäfte des minderjährigen und fertig ist die sache ... die user der seite schauen leider in die röhre

das stimmt nicht, da es noch den taschengeldparagrafen gibt, der gestattet minderjährigen (16-18) sachen ohne zustimmung der eltern zu kaufen,sogar warenkäufe auf kredit sind so möglich nur wie das beim verkauf ist weiß ich jetzt auf die schnelle auch nicht.

kreditverkäufe sind nicht statthaft ...
ansonsten ist die grenze bei 14, laut unserem amtsgericht hier
deswegen dürfen hier auch erst kids ab 14 bei uns im an und verkauf etwas verkaufen
dann ist die höhe auch noch ausschlaggebend


jeder kauf ( lose, spiele, design usw.der über klamm läuft ) eines minderjährigen, hängt entweder in der schwebe oder ist unwirksam, da ist wohl der § 6 extrem gefordet


stimmt ... alles, was man hier mit kids macht, ist schwammig und gefährlich

wie wäre es, das inet nun erst ab 18 zu machen?
 
es ist dann eher eine Sache von Dummheit und Unüberlegens wo am Ende die Erziehungsberechtigten für haften muss

dann müsstest Du ihnen erstmal nachweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben... Und 14-jährige dürfen auch ohne das die Eltern daneben sitzen ins Internet.

Also: wenn du deine Lose ersetzt haben möchtest: dann geh zur polizei und stell einen strafantrag wegen betrugs gegen den betreiber, außerdem stell einen antrag (polizei) betreff der eltern (verletzung der aufsichtspflicht)
Das bringt die Lose nicht zurück.
nimm dir einen anwalt und versuche ebendfals deine Lose (geldbetrag) zivilrechtlich einzufordern
Das schon. Könnte allerdings ein Problem geben, wenn die Eltern dann nachträglich einfach mal den Vertrag für unwirksam erklären. Dann hast Du auch noch die Kosten des Anwalts an der Backe.

dürfen denn überhaupt Aufgrund der Vertragsart nicht geschäftsfähige Personen einen EF besitzen?
Ja, weil es nur Einmalkosten sind und kein Abo. Auch, wenn Transaktionen Geld kosten, müssen die nicht regelmässig bezahlt werden, sondern prepaid. Kommt keine Zahlung, muss auch nicht gezahlt werden.

Edit:
Das könnte hier anders sein, weil die Gebühren ja im Voraus gezahlt werden müssen, da bin ich mir jetzt auch nicht so ganz sicher. ;) Ist aber sicher ein interessanter Aspekt.
Ist so, dadurch, dass keine festen regelmässigen Gebühren vereinbart sind, geht das ohne Probleme. Ist vergleichbar mit einem Prepaid-Handy.

Grundsätzlich ist bei jedem Minderjährigen erstmal das Problem, dass grössere Transaktionen jederzeit von den Eltern wieder gecancelt werden dürfen. Bei jedem dieser Geschäfte sollte man also darauf achten, mit wem man es zu tun hat.

Marty
 
Ähm, aber selbst wenn die Eltern den vertrag als nihtig erklären hat sichs damit doch nciht erledigt. Der Vertrag muß dann doch rückgängig gemacht werden mit eventuellem Schadenersatz...

Wenn jemand eine Stereoanlage kauft und die Eltern sagen nee ist nciht, kann er ja auch nciht die Stereoanlage behalten und bekommt das Geld wieder...
 
Am besten wir prüfen mal bis zu welchen alter es schon mal Probleme gab...

prüf ...

prüf ...

Ok, ab sofort dürfen nur noch User über 99 Jahre einen EF-Acc haben, da es mit diesen noch nie Problme gab. :mrgreen:
 
Ähm, aber selbst wenn die Eltern den vertrag als nihtig erklären hat sichs damit doch nciht erledigt. Der Vertrag muß dann doch rückgängig gemacht werden mit eventuellem Schadenersatz...

Wenn jemand eine Stereoanlage kauft und die Eltern sagen nee ist nciht, kann er ja auch nciht die Stereoanlage behalten und bekommt das Geld wieder...


doch, gerade das ist der springende punkt

die eltern haften in diesem sinne nicht, die gefahr des untergangs (klingt blöd, heisst aber so) ist damit auf den vertragspartner abgewälzt

man kann, wenn noch was vorhanden wäre, wie etwa die lose, sich gütlich einigen, ist aber nichts mehr da, ist das pech

heisst in meinem fall zb, da ich das zufällig hatte:
ein junge verkauft mir was, kommt mit papa und papa verlangt die sachen wieder

nun hätte ich pech gehabt (wenn papa sich ausgekannt hätte), da der junge das geld schon ausgegenen hatte

das ist eben das gefährliche bei geschäften mit minderjöhrigen
 
doch, gerade das ist der springende punkt

die eltern haften in diesem sinne nicht, die gefahr des untergangs (klingt blöd, heisst aber so) ist damit auf den vertragspartner abgewälzt

man kann, wenn noch was vorhanden wäre, wie etwa die lose, sich gütlich einigen, ist aber nichts mehr da, ist das pech

heisst in meinem fall zb, da ich das zufällig hatte:
ein junge verkauft mir was, kommt mit papa und papa verlangt die sachen wieder

nun hätte ich pech gehabt (wenn papa sich ausgekannt hätte), da der junge das geld schon ausgegenen hatte

das ist eben das gefährliche bei geschäften mit minderjöhrigen


genau kurz gesagt es ist deine Verantwortung keine Geschäfte mit Minderjärigen zu machen.
 
@Marty

man kann, wenn noch was vorhanden wäre, wie etwa die lose, sich gütlich einigen, ist aber nichts mehr da, ist das pech

ich wird es in dem fall mit einer drittschuldnererklärung versuchen, denn wie hier schon erwähnt wurde, ist man schadensersatzpflichtig: und über die drittschuldnererklärung komm ich dann bei den eltern ran, also der sachverhalt ist nicht ganz einfach, aber müsste zu schaffen sein: ein internetanwalt wäre in dem fall auch vorteilhaft: achja, nicht zu vergessen, wenn man einen titel bei gericht erwirkt, hat der 30 jahre gültigkeit, daraus ergibt sich dann aber auch noch später: zinsforderungen, anwaltsgebühren, gerichtskosten, gerichtsvollzieherkosten usw.:

also man kann das spiel auch bis zum ende durchziehen: was ich eigentlich nur jeden raten kann:
 
wenn ich noch mal auf die stereonalage zurückkome was du sagtest stimmt net ganz enau ab dem alter wo man beschränkt geschäftsfähig ist darf zB eine Stereoanlage gekauft oder beschenkt werden und darf auch wenn die eltern dagegen sind behalten werden da für den Jugendlichen keien Folgekosten entstehen

Wenn zB jetzt ein X Person dem "Kind" ein Vertragshandy schenkt ohne die laufenden Kosten zu übernehmen können die Eltenr sagen nein gibts nich da für das Kind volgekosten entstehen

Das ist ein Beispiel zur beschränkten Geschäftsfähgkeit.
 
@fortune

Das stimt so nicht
(ich bin nur auf den Fall eingegangen wo der Vertrag schwebend unwirksam ist, sonderfälle habe ich ausen vor gelassen, weils arum hier nicht ging)

Beschenckt werden, sofern keine weitere Pflichten (egal in welcher form) entstehen, kann auhc ein nicht geschäftsfähiger. Weitere Pflichten ist nicht auf Geld beschränkt (Hund=> Gassi gehen, Im Haushalt der Oma helfen).


Zu beachten ist auch wie teuer die Stereoanlage ist. Wenn sie über dem taschengeldparagraphen liegt sidn auch beim Kauf die Eltern berechtigt den Schwebend unwirksamen Vertrag aufzuheben...
 
@Bububoomt

leider ist das mit dem taschengeldparag. so eine sache und leider nicht an feste größen gebunden, ich kann mich noch an meine jugend erinnern, wo ich mir eine anlage auf kredit gekauft hab ( war 16 jahre ), kosten pro monat damals: 50 DM glaub ich.

in jedemfall ist das richtig was Bububoomt sagt, es kommt drauf an, wie teuer die anlage ist und was das kind jeden mopnat an taschengeld bekommt