Alt 05.12.2010, 18:47:40   #1 (permalink)
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Lose-Remote

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Chris2130 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Weinherstellung - Rechtliche Aspekte?

Hallo, ich habe mich in die Weinherstellung eingelesen und weiß nun auch wie es von der Technik, Rohstoffen, etc geht. Habe vor mir kurz nach Weihnachten die entsprechende Ausrüstung zu kaufen. Jedoch konnte ich nicht wirklich finden, wie es da mit dem deutschen Recht aussieht.

Muss man das anmelden und iwelche Steuern dafür bezahlen?? Und gibt es ein Maximum, was man pro Jahr herstellen darf??
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Alt 05.12.2010, 18:51:25   #2 (permalink)
Der Schweizer
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Standard

Frag mal Delphiking ... die bauen doch Wein an und verticken den teilweise.
The Truth is out There ... oder wars doch nur ich?

SumoSulsi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2010, 21:07:19   #3 (permalink)
mostly harmless
Benutzerbild von darkkurt

ID: 35967
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Ich glaube, das nur Brandweinherstellung (Destillation) einer besonderen Lizenz bedarf und strengen Regeln unterliegt.

Weinherstellung sollte imho kein Problem sein, solange es nur um den Hausgebrauch geht. Beim gewerblichen Herstellen gibt es sicherlich so einiges zu beachten: Gewerbeanmeldung, Einhaltung von Hygienevorschriften etc.

Aber nagel mich nicht drauf fest - könnte sich auch um (gefährliches) Halbwissen handeln...
|Meine Bücherkiste|Willi an der Macht?|asoziales Netz?|Mehr Signatur|Hörbuch gefällig?

"Wir spielen jetzt Krieg!" "Warum spielen wir nicht Frieden?" "Zu wenig Rollenmuster!!!"
(aus Calvin & Hobbes)
Sammelartikel, Bücher, Geschirr & mehr!
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Alt 05.12.2010, 23:59:50   #4 (permalink)
Sinnmaximierung

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Zitat:
Zitat von darkkurt Beitrag anzeigen
Beim gewerblichen Herstellen gibt es sicherlich so einiges zu beachten: Gewerbeanmeldung, Einhaltung von Hygienevorschriften etc.
Normale Weinherstellung gehört zur landwirtschaftlichen Urproduktion und bedarf deshalb nicht einmal einer Gewerbeanmeldung, von daher wüsste ich auch nicht wer dann vorbeikommen soll um zu schauen ob die Hygienevorschriften eingehalten werden
http://www.weilheim-schongau.de/Inha...rbeordnung.pdf

Für den Eigenbedarf brauchst Du Dir jedenfalls keine Gedanken machen, keine Steuern, kein Maximum und wenn Du ihn verkaufen willst wirst Du Dich ja eh nochmal genau erkundigen

Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2010, 13:30:10   #5 (permalink)
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Benutzerbild von Chris2130

ID: 308573
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Reg: 13.01.2008
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Chris2130 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
Normale Weinherstellung gehört zur landwirtschaftlichen Urproduktion und bedarf deshalb nicht einmal einer Gewerbeanmeldung, von daher wüsste ich auch nicht wer dann vorbeikommen soll um zu schauen ob die Hygienevorschriften eingehalten werden
Vielen dank, ist nur für den eigen Gebrauch und nen Landwirtschaftliches Kleinunternehmen ist sowieso angemeldet (Haben nen kleinen Bauernhof) aber der Wein ist nur für uns und vllt nen paar Nachbarn Vielen dank für eure Antworten
Chris2130 ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2010, 15:21:39   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
Normale Weinherstellung gehört zur landwirtschaftlichen Urproduktion und bedarf deshalb nicht einmal einer Gewerbeanmeldung, von daher wüsste ich auch nicht wer dann vorbeikommen soll um zu schauen ob die Hygienevorschriften eingehalten werden
http://www.weilheim-schongau.de/Inha...rbeordnung.pdf
Richtig, jeder darf Wein von den von ihm selbst angebauten Trauben machen und verkaufen.
Bei der Herstellung gibt es allerdings strikte Gesetze, die sagen was gemacht werden darf und was nicht (so eine Art Reinheitsgebot), genauso wie eine Mengenregelung, je nach Abaugebiet unterschiedlich.
Das sind diverse EU-Verordnungen und Verträge, das deutsche Weingesetz und Weinverordnung, sowie die Gesetze und Verordnungen der Länder.
Das wilde Anpflanzen von Reben ist übrigens verboten und darf nur gemäß Rebaufbauplan erfolgen.
-
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