Alt 02.04.2011, 16:44:18   #1 (permalink)
R.I.P. Tobi
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Standard Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

Hallo,
folgendes Problem: Ich wurde vor ca. einer Woche abgeschleppt / umgesetzt weil ich angeblich falsch geparkt hätte. Ich habe im Anschluss Fotos von der Stelle gemacht wo ich geparkt hatte und konnte hier keinen Verstoß feststellen.

Nun kam heute ein Brief von der Polizei, dass ich 15 Euro Verwarngeld bezahlen soll. Da sich ein Einspruch hier meiner Meinung nach nicht wirklich lohnt habe ich überlegt die Verwarnung zu zahlen. Laut Schreiben habe ich vor einer Einfahrt geparkt und diese dadurch blockiert. Ich bin vorhin nochmal an der Stelle vorbeigefahren und weit und breit ist keine Einfahrt zu sehen die ich behindert haben könnte.

Problem: Wenn ich das nun bezahle könnte man das als Schuldanerkentniss ansehen wodurch mein späterer Einspruch gegen die Umsetzungskosten (immerhin knapp 400 Euro). wohl dann schief gehen wird...

Mein Plan: Ich schreibe der Bussgeldbehörde, dass ich das Verwarngeld ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen werde und überweise es einige Tage später.

Meint ihr das würde klappen, oder stelllt die Zahlung eines Verwarngelds dennoch eine Schuldanerkentniss dar?
Gremlin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2011, 19:19:28   #2 (permalink)
R1150 GS Fahrer
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Standard

Also entweder Du hast richtig geparkt, dann ist die Verwarnung sinnfrei und die folgende Abschleppaktion rechtswidrig.

Du musst schon gegen den Bescheid Einspruch einlegen, um das zu klären.

Das geht ja ohne Anwalt oder so, Du willst einfach nur den Vorwurf konkret haben, vielleicht dargestellt als Skizze.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
(Bier)Kelle ist offline   Mit Zitat antworten
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