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#1 (permalink) |
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Moin
Ich such mir jetzt schon n Kreuz aber ich find keine passende Antwort. Wann muss man als Autofahrer den Blinker setzen im normalen Statdtverkehr wenn man anbbiegen will? Auf der Autobahn sind ja 300 Meter vorgeschrieben und auf der landstrasse 100 Meter.Wie ist das aber in der Stadt an einer normalen Kreuzung??? |
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#3 (permalink) |
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Ja das ist mir schon klar obwohl ich es oft genug anders gesehen hab.Schon um die Kurve rum und dann geht der Blinker mal kurz an.
Mich interessiert aber eher der Abstand bis zum Abbiegen.Gibts da für den Stadtverkehr keine Regelung?Sowas wie 50% Der Geschwindigkeit in Metern wie mitm Abstand? Irgendwas muss es ja da doch geben sonst könnte ja jeder 1 Meter vor der Kreuzung in die Eisen gehn und n Blinker setzen. Ich weiss das es irgendwas gibt wo steht das der Blinker Rechtzeitig gesetzt werden muss aber ich find nirgends ne Formel dafür Edit: Bei Wiki hab ich folgendes gefunden: "Der BGH befindet bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h ein Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers fünf Sekunden im voraus durchaus ausreichend" klingt schonmal gut.Liegt genau in der Zeitspanne die für mich wichtig ist. Geändert von realmoney (21.11.2011 um 09:48:10 Uhr) |
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#4 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Ich mach es einfach wie folgt:
Ich setze den Blinker, bevor ich das Abbiegemanöver einleite, sprich bevor ich vom Gas gehe bzw. bevor ich bremse, damit ich halt sicherstellen kann, dass der Hintermann gewarnt ist. gruss kelle! Zitat:
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#5 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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ich blink sobald ich meine "Abbiegemöglichkeit" sehe, damit mein Hintermann und ein evtl. Vordermann, der aus der Straße rausfahren möchte, rechtzeitig "vorgewarnt" sind.
Gibt genug Idioten, die nicht vorausschauend fahren und erst 3m vor der Kreuzung blinken |
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#6 (permalink) |
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@ Kelle also so cirka 30-50 Meter vorher?(Is ja nun wirklich nich weit und meiner Meinung ausreichend,je nach Geschwindigkeit)
@Mighty ja genau darum geht es.Ich muss Donnerstag nachweisen das der Autofahrer nicht rechtzeitig geblinkt hat und zudem seiner Pflicht von Schulterblick etc nicht nachgekommen ist. |
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#8 (permalink) |
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Gesperrt
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Gibt ja Zeugen aber ich weiss nicht ob die geladen wurden.2 davon sind gegen mich und 1 für mich wobei die die gegen mich sind nur wegen angeblich zu hoher Geschwindigkeit gegen mich sind.Aber auch ich als Radfahrer darf 50 fahren so wie die Autos.Also steht die Geschwindigkeit nicht zur Diskussion zumal 1 von den Zeugen nicht auffindbar ist*g*
Ja hatte n Unfall Kurz gefasst,ich war aufm falschen radweg unterwegs,wollte die Kreuzung bei Grün überfahren,autofahrer hat nachweislich mehr als 4 Sekunden nicht geguckt,sieht mich zu spät.Bleibt direkt aufm Radweg stehn (Die radwegfurcht auf der Strasse wo er auf keinen fall halten darf da diese nur bei Bedarf überfahren werden darf) und ich bin ihm reingefahren.Er hat n Schaden von 1000€ am Auto und ich 0 am Fahrrad.Das ich ne Mitschuld hab is klar,hab ich auch kein Prob mit aber dem seine Ausreden warum er mich nich sehen konnte sind hahnebüchend und die hab ich alle bis ins kleinste Zerlegt. Jetzt gehts darum wie lange er in Abbiegeposition stand und wo er angefangen hat zu Blinken und vor allem das er nicht geguckt hat.Zumal ablenkend hinzukommt das er mit Headset Telefoniert hatte.Ist zwar erlaubt,wirkt aber dennoch ablenkend. Gibt ja etliche Urteile für sowas.Die einen kriegen 0% Schuld und woanders wieder 50%... Ich wills ja im Vergleich lösen der vorher angesetzt is aber wenn er nich drauf einsteigt muss danach der Richter entscheiden. |
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#13 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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#14 (permalink) | |
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LoseTrader.de
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Zitat:
Ne ernsthaft, ist doch eigentlich egal von welcher Richtung der Radfahrer kommt, Vorfahrt haben die doch immer, bei Übergängen bei grün?! |
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