Alt 01.11.2009, 12:37:05   #1 (permalink)
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Standard Von der Polizei "gevideot" - Was tun?

Hey,


Uns flatterte am Freitag ein Brief ins Haus - wir sind wohl in einer 80er-Zone ein bissschen zu schnell gefahren. Nun wussten wir allerdings sehr genau wo die Blitzer stehen und waren daher etwas verwundert. Doch es gab gar kein Blitzerfoto, da wir nicht geblitzt worden sind. Im Brief steht nämlich: "Beweis - Videomaterial".

Ich vermute mal, dass uns da jemand in zivil hinterhergefahren ist und uns aufgenommen hat. Was nun also tun?

Was wir jetzt haben ist erstmal das Anhörungsschreiben wo man uns bittet, dazu Stellung zu nehmen. Ich würde dieses "Beweismaterial" ja schon ganz gerne mal sehen, immerhin könnten die ja sonst was schreiben und ich finde es nicht fair, das gar nicht zu Gesicht zu bekommen.

Andererseits habe ich Angst, das Verfahren dadurch nur noch teurer zu machen.

Bekommt man das überhaupt irgendwie zu Gesicht und wenn ja wie? Kann man das zugeschickt bekommen? Muss man das bezahlen? Lohnt es sich sowas anzufechten, wann ist so ein Beweis überhaupt gültig (andere Fahrzeuge im Bild / Messstrecke / Kalibrierungsprotokoll)? Hat sonst jemand Erfahrung damit und wie würdet ihr reagieren?

Es ginge bei uns nicht um Fahrverbot, Punkte allerdings schon und Geldstrafe natürlich...
"And pray that there's intelligent life somewhere out in space, because there's bugger all down here on earth." - Monty Python
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Alt 01.11.2009, 12:59:52   #2 (permalink)
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...soweit ich weiß, darf nur ein Anwalt einsicht nehmen, aber:

Um mit den Beweisen "konfrontiert" zu werden, reicht es eigentlich auf dem Amhörungsbogen anzugeben, dass man nicht mehr weiß wer gefahren ist -> in der Regel besuchen die einen dann mit nem Beweis
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Alt 01.11.2009, 14:49:02   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von cptjohn Beitrag anzeigen
-> in der Regel besuchen die einen dann mit nem Beweis
Tja, die Frage ist halt ob man den Besuch dann auch mit bezahlen muss...

Ich hätte halt erwartet, dass die einen bei sowas dann rauswinken und einem das gleich zeigen. Find das bisschen komisch so per Brief.

Zitat:
Zitat von cptjohn Beitrag anzeigen
auf dem Amhörungsbogen anzugeben, dass man nicht mehr weiß wer gefahren ist
Ist der Fahrer denn überhaupt zu erkennen? Filmen die nur von hinten? Dann ist ja gar nicht klar wer gefahren ist. Oder filmen die zusätzlich nochmal von vorne?
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Alt 01.11.2009, 15:16:28   #4 (permalink)
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daric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehen
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Hab ich so auch noch nie gehört, ich kenne das auch nur mit dem angehalten werden und dann die Post.

Ich würde das Beweismaterial auch sehen wollen, selbst wenn das etwas kostet (was ich mir nicht vorstellen kann). Wo ist denn die durchführende Diensstelle? Dort müßte es doch problemlos möglich sein, sich das Video zeigen zu lassen...
gruß, daric
daric ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2009, 15:32:32   #5 (permalink)
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Ich würde erstmal gar keine Stellung dazu nehmen. Auf dem Anhörungsbogen lediglich die geforderten persönlichen Daten angeben. Zum Vorwurf selbst würde ich keine Angaben machen, dazu hast Du das Recht.
Wichtig ist, dass Du in Erfahrung bringst, welches Gerät Dich / Euch gefilmt hat und dann im I-Net (ADAC und evtl. aktuelle Urteile) in Erfahrung bringen, ob das überhaupt als Beweismittel zugelassen ist und notfalls Einspruch einlegen.
Auf der auf dem Schreiben angegebenen Dienststelle kannst Du Dir das Video zeigen lassen.
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Alt 01.11.2009, 15:42:05   #6 (permalink)
Heldenhase
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Mir ging es einmal ähnlich, dass ich solch einen Brief ohne Beweismaterial bekommen habe. Ich habe dagegen Einspruch eingelegt, mit der Bitte mir das Beweismaterial zur Verfügung zu stellen, da ich nicht einschätzen kann, wer zu dem Zeitpunkt mein KfZ bewegt hat.

Nach einiger Zeit kam ein Brief, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ging da auch um wenige Punkte.

Du hast das Recht die Beweismittel zu sehen und Kosten dürfen dadurch nicht auf dich zukommen.
"Große Ereignisse werfen ihre Schatten unter die Augen" Udo Lindenberg
"Du lebst wie ein Amboss und warum zittert dein Kinn? Ich bin das was ich sage. Ich bin das was ich bin." Tomte - Füll deine Lungen mit Feuer
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

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Alt 01.11.2009, 15:51:11   #7 (permalink)
back to the roots
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birnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblick
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Ich würd das auch sehen wollen. Behaupten können die viel. Sollte man von den Ordnungshütern nicht erwarten, aber ohne Beweise würde ich da nicht zufrieden geben.

birnchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2009, 16:25:06   #8 (permalink)
guter Dinge
Benutzerbild von Nephilim

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Zitat:
Zitat von birnchen Beitrag anzeigen
Ich würd das auch sehen wollen. Behaupten können die viel. Sollte man von den Ordnungshütern nicht erwarten, aber ohne Beweise würde ich da nicht zufrieden geben.
Würde ich im ersten Augenblick auch so sehen.

Leider durfte ich die folgende Erfahrung einmal machen, als ich gegen einen Ordnungsbescheid widersprochen habe: Plötzlich wurde das ganze Ding doppelt so teuer - ohne Begründung, aber mit Ankündigung einer Beugehaft, wenn nicht gezahlt werden würde.

Habe dann unter Protest den ersten Betrag gezahlt (also ohne Erhöhung), es kam nie wieder was. Aber in bin vorsichtig geworden, wenn es darum geht, sein Recht bei der Polizei einfordern zu wollen.
Pessimisten sind Optimisten mit Erfahrung!
__________________________________
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Nephilim ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2009, 16:30:06   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von daric Beitrag anzeigen
Ich würde das Beweismaterial auch sehen wollen, selbst wenn das etwas kostet (was ich mir nicht vorstellen kann). Wo ist denn die durchführende Diensstelle? Dort müßte es doch problemlos möglich sein, sich das Video zeigen zu lassen...
Hm, so richtig eindeutig steht das nicht da. Der Brief kommt von der zentralen Bußgeldstelle in Thüringen, ich müsste aber ggf. die Polizeidienststelle finden, richtig? Im Brief ist der Name des Polizeibeamten angegeben, darüber kann ich die vermutlich finden.

Zitat:
Zitat von therose Beitrag anzeigen
Ich würde erstmal gar keine Stellung dazu nehmen. Auf dem Anhörungsbogen lediglich die geforderten persönlichen Daten angeben. Zum Vorwurf selbst würde ich keine Angaben machen, dazu hast Du das Recht.
Das heißt die Felder "ich war der Fahrzeugführer" und "ich gebe den Verstoß zu" lasse ich einfach frei ja?

Zitat:
Zitat von therose Beitrag anzeigen
Wichtig ist, dass Du in Erfahrung bringst, welches Gerät Dich / Euch gefilmt hat und dann im I-Net (ADAC und evtl. aktuelle Urteile) in Erfahrung bringen, ob das überhaupt als Beweismittel zugelassen ist und notfalls Einspruch einlegen.
Ja das stört mich auch sehr, das hätten sie ja wenigstens mal genauer reinschreiben können. Steht aber wirklich nix zu im Brief.

Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Nach einiger Zeit kam ein Brief, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ging da auch um wenige Punkte.

Du hast das Recht die Beweismittel zu sehen und Kosten dürfen dadurch nicht auf dich zukommen.
Hehe, das ermutigt!

Zitat:
Zitat von birnchen Beitrag anzeigen
Ich würd das auch sehen wollen. Behaupten können die viel. Sollte man von den Ordnungshütern nicht erwarten, aber ohne Beweise würde ich da nicht zufrieden geben.
Eben, ich mich auch nicht. Will eben nur nicht, dass es durch's "rumdiskutieren" noch teurer wird. Na mal sehen.
"And pray that there's intelligent life somewhere out in space, because there's bugger all down here on earth." - Monty Python
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Alt 01.11.2009, 16:33:34   #10 (permalink)
LOSEVERLEIH
Benutzerbild von Proxy

ID: 349682
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Proxy eine Nachricht über ICQ schicken Proxy eine Nachricht über MSN schicken
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Proxy Proxy Proxy Proxy
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ALso ich würde zu nächsten Polizei STelle gehen und mich da über dem mal erkundigen. Die können dir bestimmt mehr Auskunnft geben als wir!
Ich mache keine Rechtschreibfehler, ich schreibe Freestyle

Suche Programmierer für VMS1-Addon!
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Alt 01.11.2009, 16:42:12   #11 (permalink)
abwesend
Benutzerbild von therose

Reg: 04.04.2009
Beiträge: 171
therose kann auf vieles stolz seintherose kann auf vieles stolz seintherose kann auf vieles stolz seintherose kann auf vieles stolz seintherose kann auf vieles stolz seintherose kann auf vieles stolz seintherose kann auf vieles stolz seintherose kann auf vieles stolz seintherose kann auf vieles stolz sein
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Vielleicht hilft Dir dieser Link ein bisschen weiter

http://www.recht-find.de/Busbeschmuster.htm
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Alt 02.11.2009, 06:42:57   #12 (permalink)
TROLLKÖNIG
Benutzerbild von jumper2

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Zitat:
Zitat von Nephilim Beitrag anzeigen
Leider durfte ich die folgende Erfahrung einmal machen, als ich gegen einen Ordnungsbescheid widersprochen habe: Plötzlich wurde das ganze Ding doppelt so teuer - ohne Begründung, aber mit Ankündigung einer Beugehaft, wenn nicht gezahlt werden würde.
ja. das steht glaube ich sogar in der rechthilfebelehrung im schreiben, dass man mit höheren kosten zu rechnen hat, wenn man dem sachverhalt widerspricht, einem aber nachgewiesen wird, dass man doch "schuldig" ist. ein schönes druckmittel.

damit kommen wir zu den beweisen. wenn zweifelsfrei festzustellen ist, dass du gefahren bist und du auch der halter des fahrzeuges bist, kannst du nichts machen, außer zahlen. ist aber jemand anderes gefahren bzw. der halter ist ein anderer, sieht der fall schon anders aus. dann kannst du unter umständen von deinem zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen, wenn es sich um familienangehörige handelt. die MUSS man nämlich NICHT in die pfanne hauen. lohnt sich aber nur bei wirklich teuren angelegenheiten oder fahrverboten, da man mit dem führen eines fahrtenbuches rechen kann.

hier mal ein paar links zum thema: link 1 und link 2
Zitat:
Nicht alle Behörden schicken eine Kopie des Beweisfotos nach Hause. Wer es kontrollieren will, muss dann ins Amt und riskiert, dass der Beamte sofort Foto und Fahrer vergleicht.
Die Polizei geht auch mal mit dem Beweisfoto durch die Nachbarschaft und fragt nach. Manche Behörden greifen zum Bildvergleich sogar auf die Bilder im Passregister zurück. Erlaubt ist das nur in Einzelfällen, nicht systematisch. Doch selbst dann gestatten die Gerichte, die Beweise zu verwerten.
Zitat:
@Cybo: Ohrpus Delicti 12.05.2009 15:21:08 Groß- und Kleinschreibung fehlanzeige.

Elena 03.01.2010 14:10:08 Die VHS bietet bestimmt Kurse über richtiges Groß / Kleinschreibung an!
jumper2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2009, 18:05:10   #13 (permalink)
R1150 GS Fahrer
Benutzerbild von (Bier)Kelle

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(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen
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Zitat:
Zitat von jumper2 Beitrag anzeigen
ja. das steht glaube ich sogar in der rechthilfebelehrung im schreiben, dass man mit höheren kosten zu rechnen hat, wenn man dem sachverhalt widerspricht, einem aber nachgewiesen wird, dass man doch "schuldig" ist. ein schönes druckmittel.
Was heißt da Druckmittel?

Man kann zur Sache Stellung nehmen, oder es lassen, schließlich muss man sich ja nicht selbst belasten.

Legt man aber trotz besseren Wissens Widerspruch ein, in der Hoffnung, dass es im Sande verläuft, dann beschäftigt man die Behörden unnütz, und darf dafür in meinen Augen auch mehr bezahlen...

Mir wurde auch mal ein Strafverfahren wegen Vortäuschung einer Straftat angedroht, aber als der Polizist mitbekam, dass es von meinem Motorrad kein Foto mit Nummernschild gab, und es nur ein Zeuge existierte, musste er ganz schnell zurückrudern.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
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