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#1 (permalink) |
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Primus inter pares
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Hey,
Uns flatterte am Freitag ein Brief ins Haus - wir sind wohl in einer 80er-Zone ein bissschen zu schnell gefahren. Nun wussten wir allerdings sehr genau wo die Blitzer stehen und waren daher etwas verwundert. Doch es gab gar kein Blitzerfoto, da wir nicht geblitzt worden sind. Im Brief steht nämlich: "Beweis - Videomaterial". Ich vermute mal, dass uns da jemand in zivil hinterhergefahren ist und uns aufgenommen hat. Was nun also tun? Was wir jetzt haben ist erstmal das Anhörungsschreiben wo man uns bittet, dazu Stellung zu nehmen. Ich würde dieses "Beweismaterial" ja schon ganz gerne mal sehen, immerhin könnten die ja sonst was schreiben und ich finde es nicht fair, das gar nicht zu Gesicht zu bekommen. Andererseits habe ich Angst, das Verfahren dadurch nur noch teurer zu machen. Bekommt man das überhaupt irgendwie zu Gesicht und wenn ja wie? Kann man das zugeschickt bekommen? Muss man das bezahlen? Lohnt es sich sowas anzufechten, wann ist so ein Beweis überhaupt gültig (andere Fahrzeuge im Bild / Messstrecke / Kalibrierungsprotokoll)? Hat sonst jemand Erfahrung damit und wie würdet ihr reagieren? Es ginge bei uns nicht um Fahrverbot, Punkte allerdings schon und Geldstrafe natürlich...
"And pray that there's intelligent life somewhere out in space, because there's bugger all down here on earth." - Monty Python
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#2 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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...soweit ich weiß, darf nur ein Anwalt einsicht nehmen, aber:
Um mit den Beweisen "konfrontiert" zu werden, reicht es eigentlich auf dem Amhörungsbogen anzugeben, dass man nicht mehr weiß wer gefahren ist -> in der Regel besuchen die einen dann mit nem Beweis |
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#3 (permalink) |
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Primus inter pares
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Tja, die Frage ist halt ob man den Besuch dann auch mit bezahlen muss...
Ich hätte halt erwartet, dass die einen bei sowas dann rauswinken und einem das gleich zeigen. Find das bisschen komisch so per Brief. Ist der Fahrer denn überhaupt zu erkennen? Filmen die nur von hinten? Dann ist ja gar nicht klar wer gefahren ist. Oder filmen die zusätzlich nochmal von vorne?
"And pray that there's intelligent life somewhere out in space, because there's bugger all down here on earth." - Monty Python
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#4 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 2.856
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Hab ich so auch noch nie gehört, ich kenne das auch nur mit dem angehalten werden und dann die Post.
Ich würde das Beweismaterial auch sehen wollen, selbst wenn das etwas kostet (was ich mir nicht vorstellen kann). Wo ist denn die durchführende Diensstelle? Dort müßte es doch problemlos möglich sein, sich das Video zeigen zu lassen... gruß, daric
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#5 (permalink) |
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abwesend
Reg: 04.04.2009
Beiträge: 171
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Ich würde erstmal gar keine Stellung dazu nehmen. Auf dem Anhörungsbogen lediglich die geforderten persönlichen Daten angeben. Zum Vorwurf selbst würde ich keine Angaben machen, dazu hast Du das Recht.
Wichtig ist, dass Du in Erfahrung bringst, welches Gerät Dich / Euch gefilmt hat und dann im I-Net (ADAC und evtl. aktuelle Urteile) in Erfahrung bringen, ob das überhaupt als Beweismittel zugelassen ist und notfalls Einspruch einlegen. Auf der auf dem Schreiben angegebenen Dienststelle kannst Du Dir das Video zeigen lassen. |
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#6 (permalink) |
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Heldenhase
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Mir ging es einmal ähnlich, dass ich solch einen Brief ohne Beweismaterial bekommen habe. Ich habe dagegen Einspruch eingelegt, mit der Bitte mir das Beweismaterial zur Verfügung zu stellen, da ich nicht einschätzen kann, wer zu dem Zeitpunkt mein KfZ bewegt hat.
Nach einiger Zeit kam ein Brief, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ging da auch um wenige Punkte. Du hast das Recht die Beweismittel zu sehen und Kosten dürfen dadurch nicht auf dich zukommen. "Große Ereignisse werfen ihre Schatten unter die Augen" Udo Lindenberg
"Du lebst wie ein Amboss und warum zittert dein Kinn? Ich bin das was ich sage. Ich bin das was ich bin." Tomte - Füll deine Lungen mit Feuer Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. |
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#8 (permalink) | |
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guter Dinge
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Zitat:
Leider durfte ich die folgende Erfahrung einmal machen, als ich gegen einen Ordnungsbescheid widersprochen habe: Plötzlich wurde das ganze Ding doppelt so teuer - ohne Begründung, aber mit Ankündigung einer Beugehaft, wenn nicht gezahlt werden würde. Habe dann unter Protest den ersten Betrag gezahlt (also ohne Erhöhung), es kam nie wieder was. Aber in bin vorsichtig geworden, wenn es darum geht, sein Recht bei der Polizei einfordern zu wollen.
Pessimisten sind Optimisten mit Erfahrung!
__________________________________ Sacreds Sternensystem: Kappa Bootis Meine erste selbsterstellte Website |
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#9 (permalink) | ||||
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Primus inter pares
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Eben, ich mich auch nicht. Will eben nur nicht, dass es durch's "rumdiskutieren" noch teurer wird. Na mal sehen.
"And pray that there's intelligent life somewhere out in space, because there's bugger all down here on earth." - Monty Python
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#12 (permalink) | |||
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TROLLKÖNIG
Reg: 27.07.2006
Beiträge: 2.881
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Zitat:
![]() damit kommen wir zu den beweisen. wenn zweifelsfrei festzustellen ist, dass du gefahren bist und du auch der halter des fahrzeuges bist, kannst du nichts machen, außer zahlen. ist aber jemand anderes gefahren bzw. der halter ist ein anderer, sieht der fall schon anders aus. dann kannst du unter umständen von deinem zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen, wenn es sich um familienangehörige handelt. die MUSS man nämlich NICHT in die pfanne hauen. hier mal ein paar links zum thema: link 1 und link 2 Zitat:
Zitat:
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#13 (permalink) | ||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Man kann zur Sache Stellung nehmen, oder es lassen, schließlich muss man sich ja nicht selbst belasten. Legt man aber trotz besseren Wissens Widerspruch ein, in der Hoffnung, dass es im Sande verläuft, dann beschäftigt man die Behörden unnütz, und darf dafür in meinen Augen auch mehr bezahlen... Mir wurde auch mal ein Strafverfahren wegen Vortäuschung einer Straftat angedroht, aber als der Polizist mitbekam, dass es von meinem Motorrad kein Foto mit Nummernschild gab, und es nur ein Zeuge existierte, musste er ganz schnell zurückrudern. gruss kelle! Zitat:
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