Verursacher will Parkschaden selber bezahlen

Xot

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ID: 413078
L
26 November 2006
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Hallo zusammen,

Folgendes Szenario:
Ich komme nach der Arbeit zurück und habe einen Lackschaden an meinem Auto. Ein Zettel ist an der Windschutzscheibe an dem der Verursacher seine Kontaktdaten hinterlegt.

Nun war ich bei einer Werkstatt und die haben gesagt der Verursacher sollte den Schaden seiner Versicherung melden und Ihnen die Schadensnummer mitteilen. Alles weitere würden die übernehmen. Zuerst hat der Verursacher zugestimmt, aber heute kam eine E-Mail ich solle doch eine Verbindliche Offerte anfordern und er möchte den Schaden selber bezahlen.

Der Schaden beläuft sich auf ca 1500 Fr + Ersatzwagen der zwingend benötigt wird.

Kann ich darauf bestehen das der Schaden der Versicherung gemeldet wird? Ich habe leider keine Möglichkeit den Schaden selber zu bezahlen sollte der Verursacher daraufhin nicht zahlen wollen...

Wie soll ich bei dem Ganzen weiter vorgehen?
 
Also bei uns in der Schweiz kannst du als Geschädigter jederzeit den Schaden bei der Gegnerischen Versicherung melden. Weiss nicht ob diese Regelung so bei euch auch steht.
 
Is doch einfach.Schick ihm den Kostenvoranschlag und eine Frist dazu bis wann gezahlt werden muss.Macht er es nicht gehste zur Polizei und zeigst ihn an.Meines wissens kommt dann noch fahrerflucht hinzu da son Zettel nicht reicht.

Ich denk mal er will es deswegen selbst zahlen weil sonst seine Versicherungsprmöie steigt (Wenn er überhaupt eine hat)
 
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Also bei uns in der Schweiz kannst du als Geschädigter jederzeit den Schaden bei der Gegnerischen Versicherung melden..
Ich komme auch aus der Schweiz :)

Schick ihm den Kostenvoranschlag und eine Frist dazu bis wann gezahlt werden muss.Macht er es nicht gehste zur Polizei und zeigst ihn an.
Also er soll den Schaden im Voraus zahlen? Wäre eine Idee. Warum bin ich nicht darauf gekommen :ugly:

Ist doch schnell rausgefunden ^^
Wie findet man das heraus? Bisher hat er sich darum gedrückt seine Versicherung preiszugeben.
 
..

Hallo zusammen,

Der Schaden beläuft sich auf ca 1500 Fr + Ersatzwagen der zwingend benötigt wird.

geht in D auch. Dazu müsste man aber die gegnerische Versicherung kennen ^^

Scheint sich aber mit Fr nicht um € zu handeln ...

Ich würde dem Verursacher aufdrücken, er möge das mit der Werkstatt aushandeln. Ansonsten hat realmoney schon alles gesagt.
 
Jedoch habe ich weder Kennzeichen noch Versicherungsnamen. Nur Name, Anschrift und Telefonnummer.
Also die Versicherung macht nichts... Sonst müsstest du da ja nicht anrufen ;)

Kennzeichen wäre dagegen äusserst praktisch. Das Auto muss ja nicht zwangsläufig auf ihn selbst angemeldet sein.

Gruß Aru
 
Kennzeichen wäre dagegen äusserst praktisch. Das Auto muss ja nicht zwangsläufig auf ihn selbst angemeldet sein.

Er war leider schon nicht mehr vor Ort als ich da ankam.

Er besteht weiterhin darauf die Rechnung selber zu bezahlen und möchte eine Offerte. Diese Kostet 50 Fr wobei ich die Rechnung beilegen würde. Als ich ihm dies mitgeteilt habe wollte er jedoch nicht bestätigen, dass er auch für diese kosten aufkommt.

Je nachdem wie seine Reaktion heute ausfällt werde ich allenfalls meine Rechtsschutzversicherung einschalten.

Ich werde euch auf dem laufenden halten.
 
Ich möchte ja fast wetten, daß er den Schaden mit einem nicht zugelassenen oder nicht versicherten Fahrzeug verursacht hat. Es gäbe in Deutschland überhaupt keinen Grund, einen Schaden nicht der Versicherung zu melden, denn man hat das Recht den Schaden selbst zu tragen, wenn er geringfügig ist.

Wie das in der Schweiz aussieht weiß ich natürlich nicht. Man könnte dem Kerl natürlich schlicht einen Voranschlag (der die voraussichtliche Reparaturdauer beinhalten muß!) zukommen lassen, dazu einen Voranschlag für die Kosten eines Leihwagens für die Dauer der Reparatur und von ihm als Antwort ein Schuldanerkenntnis und die Zusage den Schaden gemäß Voranschlag zu begleichen erwarten. Nur: Dann unterschreibt jemand ein Schuldanerkenntnis und sagt zu die Kosten zu tragen, Du beauftragst die Werkstatt und dann stellt sich raus, das der Kerl mittellos ist. Ja greif doch mal einem nackten Mann in die Tasche...

Auf der sicheren Seite bist Du nur, wenn der Kerl Vorkasse leistet, eventuell auch über einen Treuhänder. Er hat immerhin seine Anschrift hinterlassen, wo er vielleicht sogar hätte abhauen können. Er scheint also keine allzu schwarze Seele zu sein, insofern dürfte er mit solch einem Procedere wohl keine Probleme haben.

Dir kann's ja egal sein, ob das Geld von der Versicherung oder von einem Privatier kommt.