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#1 (permalink) |
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LoseTrader.de
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Hallo zusammen,
ich wurde im Februar mit 37km/h (nach Toleranzabzug) in der 30er-Zone geblitzt. Nun ist der Bescheid bei mir angekommen, ich habe eine Woche Zeit 15€ zu überweisen. Nun zu meiner Frage: Besteht eine Chance an das Foto zu kommen? Mein Vater ist der Hauptversicherte, bringt es was, wenn ich denen ein Brief schicke und bitte mit dem Foto herauszurücken, da wir nicht wissen wer zu schnell gefahren ist? Was mache ich den so lange mit dem Verwarnungsgeld? Ich kann es ja gerne sofort überweisen, habe aber das Gefühl, dass ich keine Antwort mehr von denen bekomme, wenn die erst einmal die Kohle haben. Danke. |
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#2 (permalink) | |
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Fordere das Foto an. Die sehen ja dann, dass Du das registriert hast. Außerdem bekommste eh erstmal eine Mahnung, wenn Du Fristen verstreichen lässt. Aber ob und wieviel die kosten, weiß ich nicht. Alternativ ruf an (da ist mit Sicherheit ein Sachbearbeiter angegeben) und dann biste ganz schnell ganz schlau.
Zitat:
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#7 (permalink) | ||
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LoseTrader.de
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Zitat:
Zitat:
50x mal vergrößert an die Wand hängen. Oder als nächstes Bewerbungsfoto benutzten. Ne Quatsch, wollte nur ein Erinnerungsfoto an das "erste mal mit dem ersten eigenen Wagen geblitzt". Habe eigentlich angenommen, dass immer ein Foto mitgeschickt wird. |
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#8 (permalink) | |
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Die Diskussion hatten wir letztens hier in einem anderen Thread auch schon
Also ich kenne es so, dass Du regional keine Foto mitbekommst. Wenn Du außerhalb der Zulassungsgemeinde geblitzt wirst, bekommst Du das automatisch mit. Hab ich mehrfach ausgetestet Zitat:
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#10 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Zunächst ist es erstmal so, dass der Bescheid erst 2 oder 4 Wochen nach Erhalt gültig wird, steht aber auch auf dem bescheid selber, und dann hast du nochmals 2 Wochen zeit, diesen zu bezahlen.
Wie gesagt, das steht aber auch nochmals alles im Kleingedruckten, meistens auf der Rückseite. |
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#12 (permalink) | ||
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LoseTrader.de
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Zitat:
Zitat:
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#13 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Habe gerade mal Google überflogen.
Die Rechtskraft des Bescheides tritt erst nach 2 Wochen ein .. und erst ab Eintritt ist der auch zu zahlen, die Woche wäre also entgegen der gesetzlichen Richtlinie .. irgendwas mit Ordnungswidrigkeitengesetz oder so .. Gerade geschaut, aber ich finde meinen letzten leider nicht wieder, sonst hätte ich den Text dazu gerne kopiert. so, gerade zwei gefunden .. einen älteren, bei dem heißt es, dass nach zwei Wochen das Teil in Kraft tritt, und die Zahlung spätestens 14 Tage nach Inkrafttreten zu entrichten ist .. der ist schon gut 2 Jahre alt bei dem, der jetz die Tage kam, steht auch nur noch eine Woche drin .. hat sich wohl was geändert .. zumal beide von Unna ausgestellt waren. Geändert von Requiem (04.03.2011 um 08:50:55 Uhr) Grund: du kennst die edit Funktion? :-p |
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#14 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Es gibt Kommunen, die diese Wochenfrist bei Geringbeträgen eingeführt haben. Innerhalb dieser Frist ist das ganze "nirgendwo" festgehalten und mit der Zahlung abgegolten. Sollte die Bezahlung nicht erfolgen, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, ggf. ein Bußgeldverfahren.
Ab diesem Punkt gelten dann auch die bekannten Fristen. Ich hoffe, dein Wissen hiermit ein wenig "aufstocken" zu können |
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