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#1 (permalink) |
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Benutzer
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Hallo Leute,
einmal ein ganz herzlichen guten Abend =) Ich wollte mal wissen, da mein Nachbar morgen zur Vorladung zum Staatsanwalt wegen dem Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (FE)hin muss. Was wird eigentlich dabei geregelt bzw vereinbart ? Er ist vor letzte Woche mit dem Auto seiner Mutter gefahren und im Wald erwischt wurden, Er saß nur drinne, also Motor nicht gestartet. Und jetzt muss er zur Vorladung. Er hat sich gut mit dem Polizisten geredet und dabei dies zur Protokoll gebracht: "Fahren ohne Folgen, und STVO hatte er sich gehalten" Ich freue mich, wenn Ihr schnell Antworten würdet. Liebe Grüße, Yoni |
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#2 (permalink) |
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MØþ€®@¶øℜ
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http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis
oder http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_...3%BChrerschein ? Das macht schon Unterschiede ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar The only easy day was yesterday
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#7 (permalink) |
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MØþ€®@¶øℜ
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Also läuft es raus auf Fahren ohne Führerschein in Verbindung mit Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Bedeutet: Die Prüfung kann er sich erstmal sparen und gegen den Fahrzeughalter wird auch ermittelt ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar The only easy day was yesterday
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#10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de...ent_02_01.html
Lies dir das mal durch Erstverstöße von Jugendlichen, die "einmal" das Moped des Freundes benutzen, werden häufig von der Staatsanwaltschaft oder vom Jugendgericht eingestellt. Anders sieht es natürlich aus, wenn ein derartiger Verstoß nicht einmalig bleibt. Edit: Er hat ja noch gar nich den Schein... Aber jap, die Prüfung kann er sich erstmal sparen. Vllt bekommt er erst mit 21 die Erlaubnis den Schein zu machen. |
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#12 (permalink) |
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Trivago-FunCheffin
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Wohl eher nicht. Man wird im vorwerfen, dass er durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er noch nicht reif ist für die Teilnahme am Straßenverkehr. In dem Fall gibt es dann eine Sperrfrist für das Ablegen der Fahrprüfung. Normalerweise beträgt die Sperrfrist 2 Jahre (wie auch die Probezeit nach der Prüfung gewesen wäre). Die 2-Jahres-Frist muss aber nicht sein - sie kann auch kürzer/länger sein.
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