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#1 (permalink) |
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Zirkelpopler
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Hallo zusammen,
ich werde heute in exakt 13 Tagen endlich volljährig und bin gespannt wie ein Flitzebogen Den Führerschein (bF17) habe ich bereits in der Tasche, bin schon kräftig am fahren und freue mich, endlich dann auch alleine fahren zu dürfen um mobil zu sein Doch mich plagen seit Nächten 2 Fragen: - Wann kriege ich meinen "richtigen" Ausweis? Kurz vor meinem 18. Geburtstag oder erst danach? - Als bF17-Fahrer durfte ich mir keine Fehler erlauben - doch darf ich mir nun mit 18 auch mal ein Blitzerfoto gönnen oder muss ich immer noch sauber nach Verkehrsregeln fahren? (Nicht, dass ich dem Staat noch extra Geld in die Schuhe schieben will )Wäre nett, wenn mir da jemand die Antworten liefern kann Grüße! |
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#2 (permalink) | ||
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--> vOlkAn <--
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Zitat:
Zitat:
Allerdings darfst du dir ein weiteres Jahr keine Fehler erlauben - denn bis dahin bist du noch in der Probezeit |
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#3 (permalink) | |
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Zirkelpopler
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Zitat:
Danke für den Tipp Dann wird wohl der 30.9.2012 für mich ausschlaggebend sein (30.9.10 -> Aushädigung Prüfbescheinigung) um mir dann endlich tolle Passfotos zukommen zu lassen und der 09.01.2014 für die 0-Promille-Grenze (da werde ich 21), richtig? (Mit Alkohol werde ich allerdings jedoch nie fahren)Grüße! |
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#4 (permalink) |
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Das Ding
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BF17 ist was feines. Durfte ich "damals" auch schon machen, als es in die Probephasen ging.
An den Regeln ändert sich rein gar nichts für dich. Wenn du einen kleinen Verstoß mit BF17 hattest, bekamst du Post mit dem zu zahlenden Betrag, mit der Karte ebenso. Nur im Punktebereich wird es als FS-Neuling immer kritisch. Zurecht, wie ich finde. Deine Karte kannst du direkt ab deinem Geburtstag gegen Vorlage des rosa Papiers und dem Personalausweis beim Amt abholen. Der Übergang von BF17 zum normalen Führerschein ist....joa....wie du es willst. Schon um 0:01Uhr an deinem Geburtstag darfst du mit dem rosa Wisch allein fahren. Wenn sie dich anhalten, wird dir nur ans Herz gelegt, so schnell wie möglich die Karte abzuholen (eigene Erfahrung!!). Das Zettelchen ist ja nicht unbegrenzt gültig (Datum steht drauf). Wenn sie die Formulierung nicht geändert haben, müsste das aber im Amtsdeutsch auch drauf stehen, dass die Regelung mit den Mitfahrern nur bis zum Ende des 17. Lebensjahres gilt. Wenn du mit Alkohol nie fahren willst, braucht man die Frage ja nicht zu beantworten. Wenn ich mich nicht verlesen habe, müsstest du aber recht haben. |
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#5 (permalink) | |
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abgemeldet
Reg: 25.04.2006
Beiträge: 1.513
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Der rosa Wisch ist, so wurde es mir erzählt, einen Monat nach dem 18. als Führerschein zulässig. Natürlich nur mit passendem Ausweispapier (Perso) - aber auch ohne begleitende Person.
Den Zettel musst du aber unbedingt dabeihaben wenn du die Karte abholen willst, sonst gibts nichts. Aber Führerschein dabeizuhaben wird überbewertet. Also man sollte ihn natürlich mitführen, aber es ist auch nicht so schlimm wenn man ihn mal nicht dabei hat und kontrolliert wird, kostet 10€ und hat keine Folgen. Und da ist es unerheblich, ob man den zu Hause hat oder er noch im Straßenverkehrsamt liegt^^ Zitat:
Mag ja ein paar Stopschilder geben, die man sich nachts um 2 schenken kann, und auf Hauptstraßen 60 zu fahren ist jetzt auch nicht so ungebräuchlich. Aber 30er-Zonen? Geändert von Anax (29.12.2010 um 17:32:41 Uhr) |
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#6 (permalink) | |
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Das Ding
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Zitat:
Geht natürlich schneller, wenn man den Perso dabei hat. Und wen man den eh mitschleppt, kann doch auch der FS dabei sein. Und wenn alle Dämme reißen, verstaut man ihn halt dort, wo er nicht hingehört: im Auto. |
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