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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo,
ich habe mal eine Frage. Undzwar habe ich ein Anhörungsbogen bekommen wo ich am 02.12.2010 eine Ordnungswidrigkeit begangen habe "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlagen" Verletzte Vorschrift "§37 Abs. 2, §49 StVO; $24 StVG; 132 BKat" Beweismittel: Foto, Zeugenaussage, Film-/Bildnr...., Tarrifphot 3 mit Gelbzeit Auf dem Bild stehen folgende Infos Code: 007 110 Y1: 3,04 R1: 1,27 Foto: 115 A kann mir einer sagen was ich jetzt bekomm (keine Probezeit) 1 Punkt habe ich mitm Motorrad vorletztes Jahr geholt, mehr nicht. |
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#2 (permalink) |
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MØþ€®@¶øℜ
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Hängt davon ab, wielange schon Rot war und ob mit oder ohne Gefährdung.
http://www.gesetze-im-internet.de/bk.../anlage_8.html 200-300 Euro. Ein Monat Fahrverbot ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar The only easy day was yesterday
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#4 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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da steht nirgendwo ob mit oder ohne Gefährdung, das Problem dabei ist
das an dem Tag die Straße voll vereisst war und ich garnicht bremsen konnte (ja ich weiß dann kommt wieder das ich zu schnell gefahren bin) aber ich bin normal so 48 hinter ein Auto her gefahren, dann ist die Ampel von Grün auf gelb gesprungen und ich habe nen zentel sek. überlegt ob ich bremsen soll, aber dann währe ich erst auf der Kreuzung zum stehen gekommen und im endeffekt auch geblitzt worden. Ja glaube das heißt 1,27 sek. war Rot... :-( 300€ und Fahrverbot?? Nein Edit1: Ich glaube in dem Link steht 200€ ohne Gefährung und 320€ mit (beide jeweils noch mit 1 Monat Fahrverbot) |
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#6 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Was meint Ihr, hat das noch sinn den Verstoß nicht zuzugeben? Wenn ja ieine Begründung? |
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#8 (permalink) |
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MØþ€®@¶øℜ
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Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, das man jederzeit usw...
Den Wetterbedingungen angepasst... Ich bin bei Glatteis mit 48 km/h unterwegs ist da wohl eine schlechte Ausrede ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar The only easy day was yesterday
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#10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Nein aber schaut mal.
1. Fahre ich zu langsam behindere ich den Verkehr 2. Fahre ich zu schnell werde ich geblitzt 3. Fahre ich unterhalb der Max. zulässigen Geschwindigkeit ist alles okay, wenn ich jetzt beim umschalten der Ampel auf die Bremse gedrückt hätte währe ich so oder so drüber gerutscht, da ich mit 48km/h nicht innerhalb der 5 Meter (vor der Ampel) bei sehr schlechten Witterungsverhältnissen stehen bleiben könnte und somit auf die Kreuzung gerutscht währe. Mann sollte da echt abwägen, ich habe das nicht absichtlich gemacht, ich bin nicht zu schnell gefahren. Nur kann ich das Verhalten meines Autos gut einschätzen. |
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#12 (permalink) |
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zeitw. Abwesend
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Du musst nicht unbedingt antworten. Gefahr dabei ist, das eventuelle mildernde Umstände nicht berücksichtigt werden.
Ist das bei euch im Verwaltungsbezirk gewesen oder nicht(auswärtig)? Wie deutlich bist Du auf dem Bild zu erkennen? Wie sehr ist die Bußgeldstelle ausgelastet? Ein gefahrloses zum Stehen kommen vor der Ampel war nicht mehr möglich, ist schon gut. Glatteis kann man sich drauf einstellen, liegt aber eventuell auch an dem Sachbearbeiter. Es könnte auch sein das nur dieser Bereich vereist war. |
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#14 (permalink) | |
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Sinnmaximierung
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Zitat:
Es ist auch so das 3 Sekunden Gelbphase nicht grade genug sind um seine Entscheidung zu überdenken. |
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#15 (permalink) |
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Der Schweizer
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Naja ... er war ja 4 1/2 Sekunden drüber ... sry aber in der Zeit fällst eine Entscheidung und überdenkst die noch 4-5mal und kommst trotzdem noch rechtzeitig zum stehen o_O
Auch machste einiges mehr als die 5 Meter welcher er hier zu sagen pflegt und " Nur kann ich das Verhalten meines Autos gut einschätzen." scheint ja mal absolut nicht zu stimmen sonst hätte es mit dem Anhalten locker gereicht ![]() Das einzige was mich an der Sache stört ist, dass solch uneinsichtige Fahrer leider immer wieder den Ausweis zurück bekommen und damit andere gefährden Klar kann man mal einen Fehler machen, aber dann soll man dazu stehen und nicht 1000 Ausreden suchen. |
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