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#1 (permalink) |
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Shinigami
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Hallo,
vorweg: Ich weiß wie eine Rechnung aussieht, habe aber ein Problem. Ich habe einen Arbeitsauftrag erhalten, für den ich 250€ bekomme. Die eigentliche Arbeit ist kein Problem, aber ich muss eine Rechnung ausstellen, habe aber keine Ahnung wie das genau geht. Ich bin noch minderjährig und habe noch nie eine Rechnung ausgestellt. Mein Bruder meinte, es wäre kompliziert, eine Rechnung zu stellen, da man irgendwelche Umsatznummern aufschreiben und Steuern mitzählen muss. Wer kann mich mal aufklären, wie ich als Jugendlicher richtig eine Rechnung stelle und worauf ich achten muss?
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#2 (permalink) |
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Suche Lose per PP
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Du schreibst
Deinen Namen + Deine Adresse drauf den Rechnungsempfänger (den der die Rechnung bekommt) was Du gemacht hast Deine Vergütung (250 €) evtl noch Hinweis auf Umsatzsteuerfreiheit nach § 19 Umsatzsteuergesetz Deine Bankverbindung (sofern er nicht bar bezahlt) |
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#3 (permalink) | |
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Shinigami
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Zitat:
Danke schonmal für die Hilfe!
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#9 (permalink) |
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Simpsons Webmaster
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Und wenn ich mich nicht ganz täusche dann musst du auch ein Kleinunternehmen gründen ohne USt.
Ist dafür da, dass du 17.500 Euro jährlich verdienen darfst. Zudem musst du ein Kleinunternehmen angemeldet haben um diesen Satz verwenden zu dürfen: Umsatzsteuerfreiheit nach § 19 Umsatzsteuergesetz |
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#10 (permalink) |
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PAUSIERT
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Ohne ein Gewerbe stellst Du nur eine Quittung aus. Darauf schreibst Du "Ich habe von Fa. XY 250 Euro erhalten für Leistung Z." Unterschrift und fertig.
Du darfst keinerlei Steuern ausweisen und auch nicht auf den §19 hinweisen, solange Du keine Gewerbeanmeldung gemacht hast. Marty |
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#12 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Für mich als Laie: Ist man denn bei einer einmaligen Tätitgkeit, die man ohne Gewerbeanmeldung ausführt (und das auch darf) ein "Unternehmer" im Sinne des UStg?
Zitat:
Marty |
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#13 (permalink) | ||
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Suche Lose per PP
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Zitat:
(hat er mir zumindest per PN so mit geteilt.) hier mal etwas was ich auf die Schnelle gefunden habe 3) 1Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist (vgl. BFH-Urteile vom 30.7.1986, V R 41/76, BStBl II S. 874, und vom 18.7.1991, V R 86/87, BStBl II S. 776). 2Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall. 3Die für und gegen die Nachhaltigkeit sprechenden Merkmale müssen gegeneinander abgewogen werden. 4Als Kriterien für die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit kommen nach dem BFH-Urteil vom 18.7.1991, a.a.O., insbesondere in Betracht: * mehrjährige Tätigkeit, * planmäßiges Handeln, * auf Wiederholung angelegte Tätigkeit, * die Ausführung mehr als nur eines Umsatzes, * Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses, * langfristige Duldung eines Eingriffs in den eigenen Rechtskreis, * Intensität des Tätigwerdens, * Beteiligung am Markt, * Auftreten wie ein Händler, * Unterhalten eines Geschäftslokals, * Auftreten nach außen, z.B. gegenüber Behörden Entscheiden kann das sicher nur das Amt. Bin ja auch kein USt-Experte. Davon soll es ja auch nur ganz wenige geben Zitat:
MSF |
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#14 (permalink) |
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Shinigami
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Das Ganze ist wirklich nicht so leicht wie ich dachte
Heißt das, ich muss ein Gewerbe anmelden (darf ich das überhaupt unter 18?) und muss bei jeder Rechnung meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, aber bis 17.500€ jährlich keine Steuern zahlen? WIe sähe es aus, wenn ich jetzt nur diesen einen Auftrag annehmen würde und es dabei vorerst belassen würde?
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#15 (permalink) |
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Suche Lose per PP
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ob Du ein Gewerbe anmelden musst kann Dir nur das zuständige Gewerbeamt sicher sagen. bis 12 Umsätze im Jahr würde ich keins extra anmelden.
Unter 18 Jahren gibt es mit einem Gewerbe weitere Hürden. Deine Eltern müssten zustimmen evtl. sogar das Vormundschaftsgericht. Also nicht wirklich lohnenswert. Die Einnahmen (abzüglich evtl. Ausgaben) musst Du immer in Deiner Einkommensteuer angeben. Ob Du im Endeffekt Einkommensteuer darauf bezahlst kommt auf Dein weiteres Einkommen an. Unter 8.000 Gewinn im Jahr zahlst Du im Normalfall nichts. Umsatzsteuerlich geht es wie gesagt ab 17.500 los. Eine USt-ID würdest Du nur bekommen wenn Du Dich als Unternehmen registrieren lässt. |
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| kleinunternehmen, rechnung, umsatzsteuer |
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