Alt 27.04.2011, 11:34:22   #1 (permalink)
Shinigami
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Standard Wie Rechnung stellen?

Hallo,

vorweg: Ich weiß wie eine Rechnung aussieht, habe aber ein Problem. Ich habe einen Arbeitsauftrag erhalten, für den ich 250€ bekomme. Die eigentliche Arbeit ist kein Problem, aber ich muss eine Rechnung ausstellen, habe aber keine Ahnung wie das genau geht.

Ich bin noch minderjährig und habe noch nie eine Rechnung ausgestellt. Mein Bruder meinte, es wäre kompliziert, eine Rechnung zu stellen, da man irgendwelche Umsatznummern aufschreiben und Steuern mitzählen muss.

Wer kann mich mal aufklären, wie ich als Jugendlicher richtig eine Rechnung stelle und worauf ich achten muss?
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Alt 27.04.2011, 11:58:52   #2 (permalink)
MSF
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Du schreibst

Deinen Namen + Deine Adresse drauf

den Rechnungsempfänger (den der die Rechnung bekommt)

was Du gemacht hast

Deine Vergütung (250 €)

evtl noch Hinweis auf Umsatzsteuerfreiheit nach § 19 Umsatzsteuergesetz

Deine Bankverbindung (sofern er nicht bar bezahlt)
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Alt 27.04.2011, 12:40:05   #3 (permalink)
Shinigami
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Zitat:
evtl noch Hinweis auf Umsatzsteuerfreiheit nach § 19 Umsatzsteuergesetz
Wie läuft das genau? Ich habe von meinem Auftraggeber die UID erhalten, was soll ich damit machen?

Danke schonmal für die Hilfe!
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Alt 27.04.2011, 12:49:30   #4 (permalink)
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Ist das ne deutsche Firma?

bis 17.500 € Einnahmen im Jahr kannst Du ohne Umsatzsteuer abrechnen.
Diese Einnahme abzüglich Deiner Ausgaben musst Du allerdings in der Steuererklärung angeben. (wenn mehr als 400 € Gewinn im Jahr)
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Alt 27.04.2011, 13:03:40   #5 (permalink)
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Ist wohl ne österreichische, zumindest steht in der UID "AT" am Anfang, was vermutlich für Austria steht.

Was soll das für eine Steuererklärung sein die ich machen muss?
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Alt 27.04.2011, 13:13:13   #6 (permalink)
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AT ist Österreich

dann solltest Du den Satz mit der Kleinunternehmerregelung drunter schreiben.

Einkommensteuererklärung

wenn Du nur die 250 € im Jahr hast und kein weiteres Einkommen bist Du vermutlich nicht verpflichtet eine abzugeben.
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Alt 27.04.2011, 13:19:46   #7 (permalink)
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Ich hätte vor, in Zukunft noch mehr Aufträge anzunehmen, also könnten pro Jahr auch locker mehr als 400€ rauskommen...
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Alt 27.04.2011, 13:22:27   #8 (permalink)
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dann solltest Du über eine Steuererklärung nachdenken.
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Alt 27.04.2011, 13:45:36   #9 (permalink)
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Und wenn ich mich nicht ganz täusche dann musst du auch ein Kleinunternehmen gründen ohne USt.

Ist dafür da, dass du 17.500 Euro jährlich verdienen darfst. Zudem musst du ein Kleinunternehmen angemeldet haben um diesen Satz verwenden zu dürfen:

Umsatzsteuerfreiheit nach § 19 Umsatzsteuergesetz
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Alt 29.04.2011, 08:43:21   #10 (permalink)
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Ohne ein Gewerbe stellst Du nur eine Quittung aus. Darauf schreibst Du "Ich habe von Fa. XY 250 Euro erhalten für Leistung Z." Unterschrift und fertig.

Du darfst keinerlei Steuern ausweisen und auch nicht auf den §19 hinweisen, solange Du keine Gewerbeanmeldung gemacht hast.

Marty
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Alt 29.04.2011, 08:51:08   #11 (permalink)
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die Umsatzsteuer ist nicht von einem Gewerbe abhängig.
Wenn er über 17.500 € ohne Gewerbeanmeldung einnimmt müsste er trotzdem Umsatzsteuer darauf zahlen.

Bei einem Beleg kann er den Hinweis vermutlich aber auch weglassen.
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Alt 29.04.2011, 08:58:51   #12 (permalink)
PAUSIERT
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Zitat:
Zitat von MSF Beitrag anzeigen
die Umsatzsteuer ist nicht von einem Gewerbe abhängig.
Für mich als Laie: Ist man denn bei einer einmaligen Tätitgkeit, die man ohne Gewerbeanmeldung ausführt (und das auch darf) ein "Unternehmer" im Sinne des UStg?

Zitat:
Wenn er über 17.500 € ohne Gewerbeanmeldung einnimmt müsste er trotzdem Umsatzsteuer darauf zahlen.
Und bei 250 Euro? Unterliegt er dann auch ohne Gewerbe dem §19 UStg?

Marty
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Alt 29.04.2011, 09:25:37   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
Für mich als Laie: Ist man denn bei einer einmaligen Tätitgkeit, die man ohne Gewerbeanmeldung ausführt (und das auch darf) ein "Unternehmer" im Sinne des UStg?
Bei einem einmaligen Umsatz nicht. Er will jedoch weitere Aufträge ausführen
(hat er mir zumindest per PN so mit geteilt.)

hier mal etwas was ich auf die Schnelle gefunden habe

3) 1Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist (vgl. BFH-Urteile vom 30.7.1986, V R 41/76, BStBl II S. 874, und vom 18.7.1991, V R 86/87, BStBl II S. 776). 2Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall. 3Die für und gegen die Nachhaltigkeit sprechenden Merkmale müssen gegeneinander abgewogen werden. 4Als Kriterien für die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit kommen nach dem BFH-Urteil vom 18.7.1991, a.a.O., insbesondere in Betracht:

* mehrjährige Tätigkeit,
* planmäßiges Handeln,
* auf Wiederholung angelegte Tätigkeit,
* die Ausführung mehr als nur eines Umsatzes,
* Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen unter
Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses,
* langfristige Duldung eines Eingriffs in den eigenen Rechtskreis,
* Intensität des Tätigwerdens,
* Beteiligung am Markt,
* Auftreten wie ein Händler,
* Unterhalten eines Geschäftslokals,
* Auftreten nach außen, z.B. gegenüber Behörden

Entscheiden kann das sicher nur das Amt. Bin ja auch kein USt-Experte.
Davon soll es ja auch nur ganz wenige geben

Zitat:
Und bei 250 Euro? Unterliegt er dann auch ohne Gewerbe dem §19 UStg?
Wenn sein Tun als Unternehmen im Sinne des UStG zählt dann ja

MSF
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Alt 29.04.2011, 10:03:24   #14 (permalink)
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Das Ganze ist wirklich nicht so leicht wie ich dachte

Heißt das, ich muss ein Gewerbe anmelden (darf ich das überhaupt unter 18?) und muss bei jeder Rechnung meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, aber bis 17.500€ jährlich keine Steuern zahlen?

WIe sähe es aus, wenn ich jetzt nur diesen einen Auftrag annehmen würde und es dabei vorerst belassen würde?
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Alt 29.04.2011, 10:29:16   #15 (permalink)
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ob Du ein Gewerbe anmelden musst kann Dir nur das zuständige Gewerbeamt sicher sagen. bis 12 Umsätze im Jahr würde ich keins extra anmelden.

Unter 18 Jahren gibt es mit einem Gewerbe weitere Hürden. Deine Eltern müssten zustimmen evtl. sogar das Vormundschaftsgericht. Also nicht wirklich lohnenswert.

Die Einnahmen (abzüglich evtl. Ausgaben) musst Du immer in Deiner Einkommensteuer angeben. Ob Du im Endeffekt Einkommensteuer darauf bezahlst kommt auf Dein weiteres Einkommen an. Unter 8.000 Gewinn im Jahr zahlst Du im Normalfall nichts.

Umsatzsteuerlich geht es wie gesagt ab 17.500 los.

Eine USt-ID würdest Du nur bekommen wenn Du Dich als Unternehmen registrieren lässt.
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Stichworte
kleinunternehmen, rechnung, umsatzsteuer

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