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#1 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Ich war am Wochenende mal wieder mit der Bahn unterwegs.
Durch einen Oberleitungsschaden habe ich den Anschlusszug verpasst, und war unterm Strich 1 Stunde später als geplant zu Hause. So weit, so gut. Früher wurden dann an die Reisenden aus Kulanzgründen 25 € Gutscheine verteilt. Entweder im Zug oder am Bahnhof. Dann kam irgendwann der Verbraucherschutz auf den Plan, der feststellte, dass es keine gesetzliche Regelung zum Thema Entschädigungen bei Verspätungen gibt. Darin wurde festgehalten, dass es bei einer Stunde Verspätung 25% des Fahrpreises zurück gibt. Da stellt sich mir die erste Frage: Früher gab es ohne Verbraucherschutz 25 €, jetzt mit Verbraucherschutz in meinem Fall 10 €. Kann mir da mal jemand Verbraucherschutz erklären? Dann der organisatorische Ablauf: Früher gabs nen Gutschein, den man beim nächsten kauf vorgelegt hat, und gut war. Sonntag habe ich erstmal ein dreiseitiges Formular bekommen, was ich ausfüllen muss, Briefmarke kaufen gehen, Brief wegschicken, warten, irgendwann Post mit Gutschein bekommen, dann einlösen. Kann mir da bitte auch mal wer Verbraucherschutz erklären? gruss kelle, erfreut über den verbraucherschtuz! Zitat:
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#2 (permalink) | |
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Kulturbereicherer
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Zitat:
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#3 (permalink) | ||
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PAUSIERT
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Zitat:
Zitat:
Marty |
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#4 (permalink) | |
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Sinnmaximierung
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Zitat:
Für Deine nötigsten Daten +Bankverbindung + Zugverbindung würde sicher eine Seite reichen. Aber nö sie schicken Dich ja dann noch ein zweites Mal mit Gutschein los anstatt Dir das Geld einfach und kundenfreundlich zu überweisen. Ich habe auch mal nach nem Gutschein gefragt weil mein Zug komplett ausfiel und der nächste verspätet kam -->1.30 h Wartezeit, hab ich ein klares Nein als Antwort bekommen. |
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#5 (permalink) | |||||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Zitat:
Ich hab nur den starken Verdacht, dass dieses System zum Verbraucherschutz mehr kostet, als die eigentlichen Entschädigungen. Was dann unterm Strich weder für das Unternehmen noch für die Verbraucher sinnvoll ist. Zitat:
Mehr nicht. Zitat:
gruss kelle! Zitat:
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| Stichworte |
| deutsche bahn, gutscheine, verbraucherschutz |
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