Alt 11.08.2010, 13:37:11   #1 (permalink)
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Standard Verbraucherschutz?

Ich war am Wochenende mal wieder mit der Bahn unterwegs.
Durch einen Oberleitungsschaden habe ich den Anschlusszug verpasst, und war unterm Strich 1 Stunde später als geplant zu Hause.

So weit, so gut.

Früher wurden dann an die Reisenden aus Kulanzgründen 25 € Gutscheine verteilt.
Entweder im Zug oder am Bahnhof.

Dann kam irgendwann der Verbraucherschutz auf den Plan, der feststellte, dass es keine gesetzliche Regelung zum Thema Entschädigungen bei Verspätungen gibt.

Darin wurde festgehalten, dass es bei einer Stunde Verspätung 25% des Fahrpreises zurück gibt.

Da stellt sich mir die erste Frage:
Früher gab es ohne Verbraucherschutz 25 €, jetzt mit Verbraucherschutz in meinem Fall 10 €.
Kann mir da mal jemand Verbraucherschutz erklären?

Dann der organisatorische Ablauf:
Früher gabs nen Gutschein, den man beim nächsten kauf vorgelegt hat, und gut war.
Sonntag habe ich erstmal ein dreiseitiges Formular bekommen, was ich ausfüllen muss, Briefmarke kaufen gehen, Brief wegschicken, warten, irgendwann Post mit Gutschein bekommen, dann einlösen.

Kann mir da bitte auch mal wer Verbraucherschutz erklären?

gruss kelle, erfreut über den verbraucherschtuz!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
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Alt 11.08.2010, 19:26:45   #2 (permalink)
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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Dann der organisatorische Ablauf:
Früher gabs nen Gutschein, den man beim nächsten kauf vorgelegt hat, und gut war. Sonntag habe ich erstmal ein dreiseitiges Formular bekommen, was ich ausfüllen muss, Briefmarke kaufen gehen, Brief wegschicken, warten, irgendwann Post mit Gutschein bekommen, dann einlösen.
Also ich bin an einen Schalter gegangen und hab's ausgezahlt bekommen.
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Alt 12.08.2010, 20:46:09   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Früher wurden dann an die Reisenden aus Kulanzgründen 25 € Gutscheine verteilt.
Ich habe sowas dann nie bekommen. Lag vielleicht daran, dass Kulanz was freiwilliges ist.

Zitat:
Da stellt sich mir die erste Frage:
Früher gab es ohne Verbraucherschutz 25 €, jetzt mit Verbraucherschutz in meinem Fall 10 €.
Früher gab es für einige wenige vielleicht 25€, heute gibt es für jeden gleich auf Nachweis 25%.

Marty
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Alt 12.08.2010, 20:57:15   #4 (permalink)
Sinnmaximierung

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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen

Dann der organisatorische Ablauf:
Früher gabs nen Gutschein, den man beim nächsten kauf vorgelegt hat, und gut war.
Sonntag habe ich erstmal ein dreiseitiges Formular bekommen, was ich ausfüllen muss, Briefmarke kaufen gehen, Brief wegschicken, warten, irgendwann Post mit Gutschein bekommen, dann einlösen.
Die 3 Seiten füllst Du sicher nicht aus weil sie nötig sind sondern nur weil die DB Dir ein paar Steine in den Weg legen möchte damit Du es möglichst nicht noch mal machst.

Für Deine nötigsten Daten +Bankverbindung + Zugverbindung würde sicher eine Seite reichen. Aber nö sie schicken Dich ja dann noch ein zweites Mal mit Gutschein los anstatt Dir das Geld einfach und kundenfreundlich zu überweisen.

Ich habe auch mal nach nem Gutschein gefragt weil mein Zug komplett ausfiel und der nächste verspätet kam -->1.30 h Wartezeit, hab ich ein klares Nein als Antwort bekommen.

Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2010, 20:01:03   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
Ich habe sowas dann nie bekommen. Lag vielleicht daran, dass Kulanz was freiwilliges ist.
Tjaja, das waren noch die Zeiten, wo ich die BahnComfort Karte hatte, da waren die Zugbegleiter definitiv netter.

Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
Früher gab es für einige wenige vielleicht 25€, heute gibt es für jeden gleich auf Nachweis 25%.
So fern man sich den Aufwand gönnt.

Ich hab nur den starken Verdacht, dass dieses System zum Verbraucherschutz mehr kostet, als die eigentlichen Entschädigungen.
Was dann unterm Strich weder für das Unternehmen noch für die Verbraucher sinnvoll ist.

Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
Die 3 Seiten füllst Du sicher nicht aus weil sie nötig sind sondern nur weil die DB Dir ein paar Steine in den Weg legen möchte damit Du es möglichst nicht noch mal machst.
Geplante und tatsächliche Zugverbindung, Name, Adresse, Bankdaten.

Mehr nicht.

Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
Aber nö sie schicken Dich ja dann noch ein zweites Mal mit Gutschein los anstatt Dir das Geld einfach und kundenfreundlich zu überweisen.
Für einen Vielfahrer ist das recht egal, aber man kann wählen, zwischen Gutschein und Kohle.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
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Stichworte
deutsche bahn, gutscheine, verbraucherschutz

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