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Alt 14.05.2010, 23:54:32   #1 (permalink)
ryk
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Standard Steuererklärung für Studenten?

Hallo,

bin Student und da ich langsam ans Ende meines Masterstudiums komme, möchte ich meine Nebenjobs bissl zurückfahren um mich voll aufs restliche Studium zu konzentrieren. Aus diesem Grund werde ich die nächsten 6-12 Monate weniger Geld verdienen und daher mehr ausgeben als ich reinbekommen werde. Nun habe ich gehört, dass man die Steuererklärung auf jedenfall machen soll (auch wenn man nur geringen bis überhaupt keinen Verdienst hat). Das Minus das man dabei ausweist, soll einem später auf das erste Gehalt angerechnet werden.

Da ich mir nicht sicher bin ob das wirklich stimmt und auch keine zuverlässigen Quellen im Inet finden konnte wollte ich mal fragen, ob jemand mehr weiß bzw. Erfahrungen gemacht hat?

Grüße
ryk
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Alt 15.05.2010, 06:51:59   #2 (permalink)
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Standard

Zitat:
Zitat von ryk Beitrag anzeigen
Das Minus das man dabei ausweist, soll einem später auf das erste Gehalt angerechnet werden.
Was mal wieder beweist, man kann studieren so lang und breit wie man will, aber vom Leben hat man danach immer noch keine Ahnung.

Wer hat Dir denn den Mist erzählt?

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
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Alt 15.05.2010, 08:13:48   #3 (permalink)
Friedensextremist
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Standard ...

http://www.google.de/search?hl=de&so...G=Google-Suche

An dritter Stelle das Bundesfinanzministerium, an vierter Stelle wikipedia - dort einfach mal auf Einkommenssteuererklärung klicken
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Alt 15.05.2010, 09:03:32   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Was mal wieder beweist, man kann studieren so lang und breit wie man will, aber vom Leben hat man danach immer noch keine Ahnung.

Wer hat Dir denn den Mist erzählt?

gruss kelle!
So ganz falsch ist das nicht. Man kann Negative Einkünfte aus n.s. Arbeit haben. Dies ist aber wohl der seltenste Fall und leicht zu erreichen sicherlich auch nicht.
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Alt 15.05.2010, 09:38:54   #5 (permalink)
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Moin,

also ich, selber Studient, mache keine Steuererklärung. Sie wollten damals eine haben. Nach dem ich mit denen gesprochen habe sollte ich nen Formular ausfüllen und wurde dann befreit. Da gibts irgend einen Satz, den man nicht überschreiten darf.

Also:
Einfach da anrufen und nachfragen. Die können die die richtigen Aussagen für deine Situation geben

http://www.wikipedia.de/ , http://www.google.de/, http://www.stupidedia.org
und diese Seite beantworten euch 99,9999999% aller eurer Fragen!
Ist es eigentlich ein Zeichen von Intelligenz, Fragen in einem anonymen Renommee zu stellen??
--> Zu meinem Avatar: Natürlich im Dualsystem! <--
Übrings: Ich bewerte NICHT anonym! NIEMALS!
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Alt 15.05.2010, 10:23:47   #6 (permalink)
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Standard ...

Zitat:
Zitat von Bububoomt Beitrag anzeigen
So ganz falsch ist das nicht. Man kann Negative Einkünfte aus n.s. Arbeit haben. Dies ist aber wohl der seltenste Fall und leicht zu erreichen sicherlich auch nicht.
Nicht selbständig heißt abhängig beschäftigt! Ich traue dem Kapitalismus ja nun einiges zu, aber zeige mir mal bitte den Arbeitnehmer, der für seinen Arbeitgeber noch Geld mitbringt

Die Zeiten, als die Lehrlinge noch den Meister bezahlten sind lange vorbei.

Obwohl - seit ich gestern bei 3Sat gesehen habe, dass Grace Kellys Daddy an Fürst Rainier noch eine Millionen Dollar abdrücken musste, damits Töchterle Königin werden kann, wundert mich bald gar nix mehr
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Geändert von Hiltwin (15.05.2010 um 10:24:26 Uhr) Grund: Name falsch geschrieben
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Alt 15.05.2010, 10:44:14   #7 (permalink)
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Standard

Wie heißt das? wenn man keine Ahnung hat...

Wer hat denn was von zahlen an den Arbeitgeber gesagt? Was du an Werbungskosten abziehst, zahlst du das an deinen Arbeitgeber? Wohl kaum!

Und als Selbständeiger zahlst ja auch nicht an deinen Auftraggeber und kommst deswegen auf negative Einkünfte.

Es gibt zwar wenige Fälle aber es kommt schon mal vor.
Z.B. wenn du jemand am jahresende erst beginnt etwas zu verdinen und sich aber dafür Laptop, Bücher und was weiß ich was beschafft um der tätigkeit nachzugehen. Nicht alle Arbeitgeber stellen alles einem.

P.S. laut Steuerrecht heißt es nun mal Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit
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Alt 15.05.2010, 11:04:14   #8 (permalink)
ryk
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Die Freundin die mir den MIST erzählte, hat mir eben folgenden Artikel geschickt. Sie sucht mir noch ein Artikel raus, wo es noch besser beschrieben sein soll. Und manchen Menschen würde ich dringend raten, mal mit weniger Voruteile und ohne Scheuklappen durchs Leben zu laufen

Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Was mal wieder beweist, man kann studieren so lang und breit wie man will, aber vom Leben hat man danach immer noch keine Ahnung.

Wer hat Dir denn den Mist erzählt?

gruss kelle!
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Alt 15.05.2010, 13:51:33   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von ryk Beitrag anzeigen
Die Freundin die mir den MIST erzählte, hat mir eben folgenden Artikel geschickt.
Und was steht da drin?

Genau: Nichts genaues weiß man nicht, da alles in der Schwebe ist.

Und sofern Du einen Job hast, und die Ausgaben jetzt schon auf der Steuererklärung aufführst, wirst Du diese später bestimmt nicht rückwirkend geltend machen können.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
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Alt 15.05.2010, 13:53:52   #10 (permalink)
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Klar. Zumindest war die Frage aber kein Unsinn und nicht einfach so aus der Luft gegriffen

Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Und was steht da drin?

Genau: Nichts genaues weiß man nicht, da alles in der Schwebe ist.

Und sofern Du einen Job hast, und die Ausgaben jetzt schon auf der Steuererklärung aufführst, wirst Du diese später bestimmt nicht rückwirkend geltend machen können.

gruss kelle!
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Alt 15.05.2010, 15:46:07   #11 (permalink)
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Du kannst Ausgaben fürs Studium absetzen von der Steuer (Studiengebühren, Zweitwohnsitz fürs Studium, usw.). Aber wenn du eh keine Steuern bezahlen musstest, kannst du dir die Steuererklärung sparen.
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Alt 15.05.2010, 16:39:05   #12 (permalink)
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Eben nicht, wenn es nämlich zu negativen Einkünften kommt, gibt es ja einen Verlustvortrag!

@(Bier)Kelle
Genaues weiß man nicht? Doch genaues weiß man. Und das Beispiel zeigt ja nur die Werbungskosten bzgl. Studium. Es gibt ja noch andere Werbungskosten die man ja eventuell hat, die man auf jedenfall ansetzen kann. Die Frage ist nur ob man mit den Ausgaben die man als Werbungskosten absetzen kann auch auf negative Einkünfte kommt oder nicht.

Für mich steht hier die Frage:
Ist es möglich negative Einkünfte aus n.s. Arbeit zu erzieheln, so dass man durch einen Verlustvortrag im Folgejahr Steuern sparen kann?

Die Antwort ist ja, auch wenn eher ein seltener Fall.
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Alt 15.05.2010, 17:02:54   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Bububoomt Beitrag anzeigen
@(Bier)Kelle
Genaues weiß man nicht? Doch genaues weiß man. Und das Beispiel zeigt ja nur die Werbungskosten bzgl. Studium.
Naja doch, nichts genaues weiß man nicht.

Es ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob man die Werbungskosten für das Studium später im Arbeitsleben von der Steuer absetzen kann.

Sprich doe Kosten von 2000 - 2005 in der Erklärung für 2006 geltend machen.

Wobei, wenn das möglich werden sollte, na dann gute Nacht für die Steuergesetze.

Weil wie werden Kosten behandelt, die durch das BaföG bestritten werden?

gruss kelle!
Zitat:
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Alt 15.05.2010, 17:42:35   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Naja doch, nichts genaues weiß man nicht.

Es ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob man die Werbungskosten für das Studium später im Arbeitsleben von der Steuer absetzen kann.

Sprich doe Kosten von 2000 - 2005 in der Erklärung für 2006 geltend machen.

Wobei, wenn das möglich werden sollte, na dann gute Nacht für die Steuergesetze.

Weil wie werden Kosten behandelt, die durch das BaföG bestritten werden?

gruss kelle!
Doch genaues weißt du. Du weißt das es noch nicht festesteht und noch das Gericht urteilen muß, was übrigens ja bei vielen Sachen noch so ist!

Wieso gute Nacht fürs Steuergesetzt?
Das erklär mir mal. Vorallem, da dies doch shcon passiert. Kauf dir einen PC/Laptoip, den du ja sowieso nicht im selben Jahr absetzen kannst, sondern nur zum Teil.
Zudem war es ja vor 2004 so, das es als Werbungskosten angesehen wurde und erst seit 2004 nicht mehr so ist.

Welche Kosten meinst du bitte? Da Befög keine Einkunfstart ist, so wirst du wohl auch keine Kosten die in zusammenhang mit dem Bafög auftreten (wobei ich nicht weiß welche es geben sollte auser vielleicht Kontoführungsgebühr, Brief für Antrag...) geltend machen als Werbungskosten.
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Alt 15.05.2010, 17:51:09   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Bububoomt Beitrag anzeigen
Welche Kosten meinst du bitte? Da Befög keine Einkunfstart ist, so wirst du wohl auch keine Kosten die in zusammenhang mit dem Bafög auftreten (wobei ich nicht weiß welche es geben sollte auser vielleicht Kontoführungsgebühr, Brief für Antrag...) geltend machen als Werbungskosten.
Ich meine das anders:
Bei BaföG bekommt man ja nun mindestens 50% der Kohle vom Staat geschenkt.

Kaufst Du nun einen Rechner als BaföG Empfänger, ist dieser ja zu X% staatlich finanziert.

Würde man den Kaufpreis nun komplett ansetzen, bekäme man ja Steuern für staatlich geschenktes Geld zurück.

Du verstehst?

gruss kelle!
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