Steuer Steuererklärung für Studenten?

Ich bin nicht sicher, ob das Masterstudium als Zweitstudium gezählt wird, denn letztenendes ist es ein Aufbaustudium. Mein Promotionsstudium wurde mir als Erststudium anerkannt.
 
Ich meine das anders:
Bei BaföG bekommt man ja nun mindestens 50% der Kohle vom Staat geschenkt.

Kaufst Du nun einen Rechner als BaföG Empfänger, ist dieser ja zu X% staatlich finanziert.

Würde man den Kaufpreis nun komplett ansetzen, bekäme man ja Steuern für staatlich geschenktes Geld zurück.

Du verstehst?

gruss kelle!

Mal deine These Weitergesponnen ok!?
Wie willst du denn bitte abrechnen wenn du Bafög bekommst und du zusätzlich Geld von deinen Eltern bekommst, da das Befög nicht langt? Wie soll man dann nachweisen von welchem Geld der Rechner gekauft wurde?

Es ist auch ganz Schnuppe womit der Rechner Finanziert wurde. Ob der Rechner nun mit deinen Zinsen vom Sparguthaben das du hast(also Einkünften aus Kapitalvermögen) oder ob es mit irgendwas anderem gekauft wurde. Es zählt nun mal zu den n.s.A. (zumindest aktuell bei einer Art Studium und bei beiden Arten kannst du Bafög erhalten).

Und wieso sollte man da nicht Stuern wiederbekommen? Du kannst ja sogar Steuern erstattet bekommen dafür, dass du Steuern gezahlt hast!

@Tzaziki
Ja genau das habe ich auch gesagt. Habe nur die Erklärung weggelassen, da es ja im Artikel steht.

@ryk
Es ist ganz schnuppe ob erst oder zweitstudium, denn entweder man bekommt es direkt als Werbungskosten anerkannt oder man muß Einspruch einlegen und wird eventuell später es als Werbungskosten anerkannt bekommen. Und wenn doch das Gericht entscheidet, das es nur als Sonderausgaben anzuerkennen ist, dann hat man dennoch nichts verloren, bis auf eventuell etwas Zeit für die Erklärung!
 
Es ist ganz schnuppe ob erst oder zweitstudium, denn entweder man bekommt es direkt als Werbungskosten anerkannt oder man muß Einspruch einlegen und wird eventuell später es als Werbungskosten anerkannt bekommen.
Das ist nicht richtig. Man kann das Erststudium komplett absetzen - aber nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben.
 
Das ist nicht richtig. Man kann das Erststudium komplett absetzen - aber nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben.

Was ist nicht richtig? Komplett Absetzen würde heißen zu 100% sich auswirken. Sonderausgaben wirken sich aber nur bis zu der Höhe der Einkünfte aus, wie ja schon Tzaziki geschriben hat, können die nicht zu negativen Einkünften führen. Zudem gibts eine Höchstgrenze!

1. Beispiel:
100 € Einnahmen
1000 € WK oder Sonderausgaben

als Werbungskosten:
-900 € zu versteuerndes Einkommen
Als Sonderausgaben:
0€ zu versteuerndes Einkommen

2. Beispiel
4500 € Einnahmen
6000 € WK oder Sonderausgaben

als Werbungskosten:
-1500 € zu versteuerndes Einkommen
Als Sonderausgaben:
500 € zu versteuerndes Einkommen

So wo werden die also komplett angerechnet?

P.S. Ja die Berechnung sind nicht richtig (Und die Zahlen wohl auch nicht), ich weiß das da noch paar andere Sachen sind. Dies soll einfach nur ein ganz vereinfachtes Beispiel sein.

@Loshai
Du hast vergessen, das das man nciht allein die Hose runterlassen muss, sondern die ganze Familie!
 
Ließ nochmal was ich geschrieben habe, das Stimmt so! Es gibt zwei Fälle, a) es wird als Werbungsklosten anerkannt, b) es wird momentan nicht anerkannt, aber eventuell doch wenn das Gericht geurteilt hat.
Da ist nichts falsches dran!
 
Wieso sollte ich darauf vertrauen, daß irgendein Gesetz durchkommt, wenn es ohnehin als Sonderausgaben anerkannt wird? Spar ich mir doch den ganzen Ärger mit Einspruch und so weiter.

Btw., wie lange dauert es eigentlich, bis so ein Einspruch bearbeitet wurde? Warte da nun auch schon wieder 3 Wochen.
 
Wieso sollte ich darauf vertrauen, daß irgendein Gesetz durchkommt, wenn es ohnehin als Sonderausgaben anerkannt wird? Spar ich mir doch den ganzen Ärger mit Einspruch und so weiter.

Ganz einfach, weil es einen gewaltigen Unterschied macht, ob ich 0 Einkommen habe oder ob ich ein minus Einkommen habe, welches ich mir später anrechnen lasse und somit später wesentlich weniger Steuern zahle bzw. mehr erstattet bekomme.
 
Nur weil du dir keine Mühe machen willst, heißt es aber nicht das es Falsch ist was ich geschrieben habe.

Du kannst dir den Einspruch ja spaaren. Aber wenn es dir was bringen könnte, dann sollte mans vielleicht machen, schließlich könnte es bei jemanden ja mehrere 100€ ausmachen!

UJnd wie lange die Bearbeitung dauert ist auch egal!
 
Dir ist doch egal ob du irgendwas bekommst oder cniht, also wieso nciht egal wie lange es dauert!?

Außerdem gibts keine feste Zeit, das hängt davon ab wieviel dein Sachbearbeiter vorher abzuarbeiten hat. Kann zwischen wenigen Wochen bis zu 2-3 Monate dauern. Ist doch logisch oder nicht!?
 
Dir ist doch egal ob du irgendwas bekommst oder cniht, also wieso nciht egal wie lange es dauert!?
Lies einfach nochmal nach, bevor du mich hier so anpflaumst!

Mag ja sein, daß ich das mit dem Werbungskosten und den Sonderausgaben nicht ganz durchschaut hab und dir da fälschlicherweise etwas falsches unterstellt hab, aber ist das ein Grund mich so blöd anzumachen?