Da wird einem ja Bange, wenn man das hier liest.
Sprich Dich aus, wir sind alle noch da...
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Da wird einem ja Bange, wenn man das hier liest.
nee nee lieber nicht
ich habe meine Meinung schon kundgetan.
nur raus mit der sprache, dazu ist das forum ja da.
Ich beiss auch nicht.
Sagst du, weißt du es?..., dafür hat Frau Mohnhaupt auch 24 Jahre ihre Strafe abgesessen und wohl ihre Schuld eingsehen und Reue gezeigt.
Lies meine Beiträge genauer, das sage nicht ich, sondern das zuständige Fachpersonal, sprich: Betreuer, Psychater und ähnliches.Sagst du, weißt du es?
Die Welt auf die diese edle Dame im Fall ihrer Freilassung trifft, dürfte sie bestimmt noch ein bisserl weniger beeindrucken wie die ihrer jüngeren Tage. Mit dieser Gesinnung bleibt sie zweifellos eine Gefahr für die Gesellschaft; freilich nicht weniger als der Kinderschänder welchen du hier schon mehrfach angeführt hast.
Warum mußte sie überhaupt solang einsitzen? War's damals üblich, bei Mehrfachmord mehrer lebenslänglich Freiheitsstrafen zu verhängen oder hing das mit der "RAF-Hysterie" zusammen?5x Lebenslänglich gibt es inzwischen nichtmehr.
Ist meiner Meinung nach genau so dämlich, wie mehrfache Todesstrafen.
War damals so üblich, ich habe in einem der ersten posts den Wikipediaartikel zum Thema lebenslange Haft verlinkt, da steht auch, dass dies heute nichtmehr möglich ist. Ist auch schwachsinn, kein Mensch hat 5 Leben um fünf mal Lebenslänglich hinter gittern zu sitzen.Warum mußte sie überhaupt solang einsitzen? War's damals üblich, bei Mehrfachmord mehrer lebenslänglich Freiheitsstrafen zu verhängen oder hing das mit der "RAF-Hysterie" zusammen?
Öhm, doch.Ist auch schwachsinn, kein Mensch hat 5 Leben um fünf mal Lebenslänglich hinter gittern zu sitzen.
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe. Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z.B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde.
habe ich auch nicht ausgeschlossen Kastration bei Sexualstraftätern wäre z.B. solch eine Möglichkeit.@Liquid0815 Wenn ich mich nicht täusche, gibt's auch bei der Sicherheitsverwarung 'ne Möglichkeit rauszukommen.
Wo kann ich nachlesen, dass die beiden, die jetzt freigelassen werden sollen, ihre Taten bereuen. Ich finde das nicht. Im Gegenteil: Sie rechtfertigen ihre Tat auch noch.Man hat immer eine zweite Chance verdient... Wenn man seine Taten gesühnt hat und bereut, sollte man jedem Menschen ermöglichen wieder Teil der Gesellschaft zu werden...
Wo kann ich nachlesen, dass die beiden, die jetzt freigelassen werden sollen, ihre Taten bereuen. Ich finde das nicht. Im Gegenteil: Sie rechtfertigen ihre Tat auch noch.
Sollte dem so sein hätten wir es also nach wie vor mit gefährlichen Linksradikalen zu tun, Feinden der Gesellschaft.Mal im Ernst, die Geschehnisse werden sie nicht bereuen, ...