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#1 (permalink) |
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Mensch
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Hallo Forum,
ich habe ein Problem über das ich bei der Suche im Internet nicht wirklich viele Informationen finden konnte. Ich hoffe dass hier jemand etwas mehr darüber weiß und mir ein paar Informationen geben kann. Fall: Jemand ist selbstständig und seit etwas über zwei Jahren privat krankenversichert. Nachdem die Geschäfte zur Zeit nicht so gut laufen besteht die Möglichkeit eine Teilzeitstelle (81 Stunden im Monat) anzunehmen. Fragen: Würde nun durch die Teilzeitstelle nicht eine Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse entstehen? Damit würde ja die Möglichkeit verloren gehen privat versichert zu bleiben, was jedoch sehr wichtig wäre. Ich hoffe hier treiben sich ein paar "Schlaumeier" rum die in dieser Angelegenheit den Durchblick haben. edit: dort wo ich lebe ist das Wort Schlaumeier nicht negativ belegt. ;-) Geändert von Haraldoo (09.04.2011 um 17:30:03 Uhr) |
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#3 (permalink) | |
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Mensch
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Zitat:
Im aktuellen Fall ist es so dass zur Zeit auch keine Rentenversicherung besteht. Es wurde früher mal in die RV eingezahlt als noch eine abhängige Beschäftigung bestand. Nach dem Übergang in die Selbstständigkeit wurden keine RV-Beiträge mehr gezahlt und somit auch keine Punkte für die spätere Rente gesammelt. Vielleicht wäre es daher sogar gut wenn über eine Teilzeitstelle zumindest geringe RV-Beiträge abgeführt werden. Unter anderem müsste dadurch ja theoretisch auch wieder Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente entstehen (natürlich hofft jeder darauf diese nie beanspruchen zu müssen). Die Frage wie es sich mit der KV verhält wenn man zur Selbstständigkeit eine Teilzeitstelle annimmt bleibt weiterhin offen. Hat denn niemand eine Idee dazu? Jemand wird sich doch damit auskennen? Im Internet ist dazu wirklich nur schwer etwas zu finden. |
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#4 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Sicher ist: bei einer Teilzeitstelle würden dann Krankenversicherungsbeiträge (AG/AN) fällig werden, was ich nicht weiss: ob derjenige dann auch voll (gesetzlich) krankenversichert (inkl. Krankengeld) ist. Ich zahle als Erwerbsunfähigkeitsrentner Krankenkassenbeiträge, bei einer Teilzeitstelle würde ich krankenkassenbeitragspflichtig werden, hätte aber trotzdem keinen Anspruch auf Krankengeld. Die "Deutsche Rentenversicherung" wird Dir bestimmt weiterhelfen können, ich habe bereits mehrfach dort telefonisch KORREKTE Antworten auf solche knifflige Fragen (z.B. Erwerbsunfähigkeitsrente und Gewerbeschein) erhalten. |
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#6 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Ich versteh das Problem nicht.
Er ist privat versichert und alles ist schick. gruss kelle! Zitat:
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#7 (permalink) | |
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Mensch
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Gelten denn die Zeiten vorher gar nicht? Es wurden ja vor der Selbstständigkeit schon Jahre lang Beiträge in die RV gezahlt.
Zitat:
Es ist wohl kaum davon auszugehen dass der Arbeitgeber KV-Beiträge (und zwar AN und AG Anteil) an die private Krankenversicherung überweist. Schließlich ist der KV-Beitrag dort ja völlig unabhängig vom Einkommen. Wenn jemand NUR Teilzeitbeschäftigt erfolgt die Versicherung ja über die gesetzliche Krankenversicherung. Aber die Situation ist ja eine andere. Es besteht eine vollständige Selbstständigkeit. Es soll nun nur zusätzlich ein Teilzeiterwerb dazu beitragen die fehlenden Umsätze auszugleichen. Das ist ja die Frage. Eigentlich entsteht durch die abhängige Beschäftigung ja die Pflicht wieder in die gesetzliche KV zu gehen, oder? Und wenn das nicht so sein sollte, wo ist dann genau die Grenze? Vom Einkommen der selbstständigen Tätigkeit bzw. der Arbeit als Teilzeitarbeiter kann es ja nicht abhängig gemacht werden. Es wäre ja auch vorstellbar dass jemand den zeitlichen Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Selbstständigkeit legt dabei aber Verlust macht und sein Leben über die Teilzeitstelle finanziert. |
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#8 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Alles was über einer geringfügigen Beschäftigung und unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt führt zu einer gesetzlichen Sozialversicherungspflicht bei einer abhängigen Beschäftigung. |
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#9 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Der Gesetzgeber hat den Weg von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse recht schwer gemacht.
Von daher ist es in dem Fall gar nicht vorgesehen, dass der Selbstständige bei nem "normalen" Job in die gesetzliche einzahlen. gruss kelle! Zitat:
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#10 (permalink) |
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Multitalent
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Das Stichwort ist die hauptberufliche Selbständigkeit
Jeder kann nur einen Versicherungsstatus haben, nach dem dann die einzelnen Tätigkeiten abgehandelt werden. Wann eine hauptberufliche Tätigkeit vorliegt ist leider mehr als schwammig definiert - bzw. eigentlich überhaupt nicht. Kurz und knapp wird es i.d.R. darauf ankommen, wo mehr verdient wird. Es geistern zwar auch Stundengrenzen umher, aber die dürften in Normalfall nichts wert sein. So oder so ist es "immer eine Beurteilung des Einzelfalls" - was die einzige Auskunft verschiedener Krankenkassen dazu ist. Handelt es sich dann um eine hauptberufliche Selbständigkeit, zahlt der den Beitragszuschuss für KV und PV direkt an den Arbeitnehmer aus, was grob gesagt den Beiträgen dafür entspricht, die er an die Krankenkasse zu zahlen hätte, wenn es ein normales pflichtversichertes Arbeitsverhältnis wäre. |
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#11 (permalink) | |||
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Mensch
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Zitat:
Zitat:
Aber wie gesagt geht des etwas am Thema vorbei. Das Problem ist ja dass man auf keinen Fall in die gesetzliche zurück will. Es muss ja aber Kriterien geben ab wann man zurück muss. Zitat:
Die Verdienstgrenzen kann ich mir als Kriterium wirklich nicht vorstellen. Wie erwähnt kann ein Selbstständiger ja auch über Jahre hinweg Verluste einfahren. Das ist in vielen Branchen ja sogar der Regelfall. Gerade in der Gründungsphase gibt es ja oft Anlaufverluste. Und dass es im Ermessensspielraum der Krankenkassen liegt kann ja auch nicht sein. Dann würde ja jede Krankenkasse entsprechend Ihrer Interessen Auskunft erteilen können. Ist man ein interessanter Kunde erteilt man einfach mal die Auskunft dass man in die gesetzliche zurück muss. Ist man ein "kranker" Kunde erklärt man dass der Verbleib in der privaten vorgeschrieben ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen dass der Arbeitgeber seinen Anteil zur SV mit dem Lohn zusammen auszahlt. Es ist ja grundsätzlich so geregelt das Sozialbeiträge direkt an die Krankenkasse zu entrichten sind. Dies wird aber bei einer privaten Kasse gar nicht mögilch sein, da man dort ja feste (Einkommensunabhängige) Beiträge zahlt. Ich ärgere mich wahnsinnig darüber das man nirgendwo verbindliche Auskünfte dazu erhält. Es wird sicher sehr viele selbstständige geben die im Laufe ihrer Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sind mal einen Teilzeitjob nebenbei anzunehmen. Ich habe im Web auch diverse Seiten gefunden wo genau nach diesen Problemen gefragt wird. Allerdings fehlen dort überall die fundierten Antworten. Ich hatte gehofft hier auf ein paar Leute zu treffen die sich damit auskennen. Schließlich gibt es bei klamm ganz sicher auch eine ganze Reihe selbstständiger. |
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#12 (permalink) | ||||||||
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Multitalent
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Ansonsten wurden wie schon gesagt ein paar Stundengrenzen aufgestellt, die aber nicht wirklich einheitlich sind und nach Auskunft verschiedener Stellen auch völlig in den Hintergrund treten können, wenn es um die Frage geht "welches Arbeitsverhältnis überwiegt". Rein praktisch wird es immer daraus hinaus laufen, wo man mehr verdient. Aber selbst das ist noch nicht ganz greifbar, wenn man in weitere Details geht, die ich hier gar nicht weiter ausführen möchte (schwankende Einnahmen, Vorausschau trotz letztem Steuerbescheid, ...) Zitat:
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#13 (permalink) |
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Mensch
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Danke für Deine Ausführliche Antwort, auch wenn diese (wie Du dir vielleicht denken kannst) für mich völlig unbefriedigend ist, was aber nicht an Dir liegt sondern an der offenbar fehlenden gesetzlichen Regelung für solche Fälle.
Interessant wäre mal zu wissen was jemand dazu sagt der weiss wie es "intern" läuft. Also wenn z.B. jemand von einer gesetzlichen Krankenkasse mal sagen könnte wie dort intern solche Fälle behandelt werden. Es gibt ja auch sicher viele Fälle wo sich der betroffene freuen würde über diesen Weg (der Teilzeitbeschäftigung) trotz Selbstständigkeit wieder in die gesetzliche Kasse zu können. Finanziell würde sich das ja auf jeden Fall lohnen, da für die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit dann ja keine zusätzlichen Beiträge von der gesetzlichen verlangt werden würden. Man wäre sozusagen über die Teilzeitstelle komplett abgesichert. Anders sieht der Fall aber aus wenn jemand während der Zeit in der PKV krank geworden ist und es sich dabei um eine Krankheit mit hohen Folgebehandlungsaufwand handelt. Als betroffener Patient wird man sehr froh sein in der PKV zu sein und damit einige Leistungen beanspruchen zu können die in der gesetzlichen nur mit privaten Zuzahlungen zu erhalten sind (Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, usw.). Wenn man in so einem Fall durch eine Teilzeitstelle aus der PKV in die gesetzliche rutschen würde, wäre der Rückweg in die private Krankenversicherung anschließend wohl völlig versperrt, da keine Kasse den betroffenen (nach Gesundheitsprüfung) wieder aufnehmen würde. So in etwa ist es übrigens auch in dem Fall um den es hier geht. Darum ist der Verbleib in der PKV auch so wichtig. |
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#14 (permalink) |
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Multitalent
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Nun ja, es wird immer so geurteilt, wie man es gerne hätte. Wer kurz vor dem 55. Lebensjahr von der PKV in die GKV wechseln möchte, ich ganz ganz böse. Da wird von den Kassen gerne auch mal rumgezickt, obwohl es glasklar so im Gesetz steht. Je jünger man ist (und je weniger Kinder man hat), desto eher ist man der böse, wenn man in die PKV möchte. Daher auch das kurzzeitige Intermezzo mit den 3+1 Jahren für die verdienstbedingte GKV-Befreiung - übrigens wie ich bei einem Fall feststellen durfte war man als frischer Arbeitnehmer auch dann (wieder) pflichtversichert, wenn direkt vorher viele Jahre Selbständigkeit mit Erträgen deutlich über der Pflichtversicherungsgrenze bestand. Und die reinen RV-Pflichtversicherungsbreiträge für arbeitnehmerähnliche Selbständige (keine Scheinselbständigkeit) sind auch noch so ein "faires" Thema.
Aber eins ist klar: Mit einer "kleinen" Nebentätigkeit kann man sich nicht mal eben in die GKV mogeln ohne die Selbständigkeit - oder bei Kapitalgesellschaften die Mehrheitsbeteiligung - aufzugeben. Deine angesprochenen Zusatzleistungen sind über GKV + Wahltarife oder private Zusatzversicherung auch ganz gut abbildbar. Aber klar, ist auch so eine Einzelfallsache, die sich eher bei niedrigem Einkommen und oder vielen Kindern lohnt. |
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#15 (permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
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Ich glaub Kelle ist hier der Einzige, der den Sachverhalt versteht.
Wenn ich sowas lese, wie von Joshilein Zitat:
Zitat:
http://www.klamm.de/?weblog=129824
Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin http://www.krisis.org/diverse_manifest-gegen-die-arbeit_1999.html |
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