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#1 (permalink) |
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Teilzeitcholeriker
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Hallo zusammen,
ich weiß, dass hier einige Finanzexperten unterwegs sind und bin mir sicher, dass mir geholfen werden kann. Meine Frau hatte bisher kein eigenes Einkommen und war bei mir in der Krankenversicherung mit versichert. Sie beginnt aber jetzt aber einen Job in der Hausaufgabenbetreuung. Allerdings ist sie nicht angestellt, sondern arbeitet als Freiberuflerin und soll ihre Stunden in Rechnung stellen. Bei der Krankenversicherung gibt es ja die Grenze von (ich glaube) 360 EUR/Monat, ab der man sich selber versichern muss. Aber wie wird das berechnet? Monatlich? Oder rückwirkend im Jahresdurchschnitt? Weil wir vermuten, dass sie in einzelnen Monaten schon über den Betrag kommen kann, aber im Jahresdurchschnitt wohl eher nicht. Was ist mit der Krankenkasse zu tun? Und was ist mit anderen Versicherungen, wie z.B. der Rentenversicherung? Muss meine Frau sich anmelden und Beiträge zahlen? Oder ist die Rentenversicherung nur etwas für Arbeitnehmer? Vielen Dank für die Antworten. Jesus Christus spricht: "Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig." |
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#2 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Moin,
als Freiberuflerin muss sie weder in die gesetzliche Kranken- noch in die Rentenversicherung einzahlen. Sie kann sich aber dort bzw. bei jeder beliebigen Krankenversicherung versichern lassen. Wo Ihr Euch nochmal dringend kundig machen solltet, ist das Thema Scheinselbstständigkeit. Hat Deine Frau nur einen Auftraggeber über längere Zeit, dann kann das mächtig Ärger geben, sowohl für Deine Frau wie auch für die Einrichtung, für die sie tätig wird. gruss kelle! Zitat:
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#3 (permalink) |
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Teilzeitcholeriker
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Danke schonmal. Aber wie ist denn die genaue Berechnungsgrundlage dafür, ob sie sich selber krankenversichern muss oder bei mir mitversichert bleiben kann?
Wird da der Mittelwert übers Jahr genommen? Oder wird irgendwann geschaut, wieviel sie für wie viele Monate nachzahlen muss? Schließlich wissen wir ja am Monatsanfang noch nicht, wie viel sie verdienen wird. Jesus Christus spricht: "Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig." |
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#4 (permalink) | |||
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PAUSIERT
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Die Wikipedia-Seiten erklären das recht gut und die Info stimmt auch:
Zitat:
Zitat:
und Zitat:
Marty |
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#5 (permalink) |
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Teilzeitcholeriker
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Vielen Dank auch dir. Aber ich hab's noch immer nicht verstanden.
Wie sieht das jetzt in der Realität aus? Sie weiß ja am Anfang des Monats nicht, wie viele Stunden sie arbeiten wird. Außerdem hängt ja das Einkommen auch vom Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnung hab. Auf deutsch gesagt: Wir wissen vorher nicht, wie viel in dem Monat rein kommt. In welchem Moment setzen wir uns also mit der Krankenkasse in Verbindung? Und zu den zwei Monaten in Folge habe ich auch noch eine Frage: Müssen wir uns also erst ab dem dritten Monat bei der Krankenkasse melden? Wir würden also zwei Monate lang bares Geld sparen?! Und mal ganz dumm gefragt: Wir wäre es, wenn sie ihre Rechnungen alle drei Monate aussetzt (und dann natürlich im 4. Monat mit drauf berechnet). Müsste sie sich dann überhaupt selber versichern? Und wen kann ich zu dem ganzen Krams eigentlich im Real-Life befragen? Anlageberater? Steuerberater? Niemanden? Jesus Christus spricht: "Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig." |
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#6 (permalink) | |||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Zitat:
Kundenbetreuer, Hotline und so weiter. gruss kelle! Zitat:
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#7 (permalink) | ||||||
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PAUSIERT
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Zitat:
Zitat:
Ich verstehe allerdings nicht, warum die Deine Frau nicht auf 400 Euro Basis nehmen, das ist doch deutlich eleganter. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Marty |
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#9 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 21.09.2011
Beiträge: 3
![]() |
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung ist auch der Abschluss einer privaten Krankenversicherung möglich. Jedoch sollte man bedenken, dass dort die Beiträge sehr hoch sein können.
... Geändert von darkkurt (26.09.2011 um 17:37:35 Uhr) Grund: Werbelink entfernt... |
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| Stichworte |
| gesetzlich, krankenversicherung, privat, rentenversicherung |
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