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Alt 15.12.2010, 10:27:07   #1 (permalink)
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Standard Kirchenaustritt - Lohnsteuerkarte

Hey!

Ich möchte aus der Kirche austreten. Nun gibt es aber unterschiedliche Angaben zu der Vorgehensweise bedingt durch die ab 2012 (ursprgl. 2011) eingeführte "elektronische Lohnsteuerkarte". Sicher ist, dass ich zum Standesamt muss und dort der eigentliche Austritt erfolgt.
Die Frage ist, was passiert dann? Muss ich mit meiner Lohnsteuerkarte von 2010 (die ich natürlich nicht habe -> Arbeitgeber) zum
Bürgeramt oder
Finanzamt oder
funktioniert das ganze schon elektronisch?
Tschuuuut tschuuuut
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Alt 15.12.2010, 10:36:32   #2 (permalink)
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Das habe ich mich auch schonmal gefragt... Ich hoffe hier kommt ne gute Antwort.. Ich aboniere den Thread ma
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Alt 15.12.2010, 10:39:37   #3 (permalink)
grafikdilettant
Benutzerbild von baffi

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Anscheinend ist das Finanzamt zuständig.

Wenn man www.kirchenaustritt.de glauben darf, variieren die Verfahren aber je nach Bundesland.
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Alt 15.12.2010, 10:45:55   #4 (permalink)
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Benutzerbild von anni

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Mein Freund hatte das vor ein paar Jahren beim Amtsgericht gemacht. Das wurde dann auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Bei der elektrischen denk ich mal, geht das automatisch. Und ich meine auch, dass das ab dem Folgemonat wirksam ist.
Zitat:
Zitat von Maastaaa
Schicke anni_hat_recht an die 33333.
anni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2010, 18:33:00   #5 (permalink)
back to the roots
Benutzerbild von birnchen

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Ich habe auch gelesen, daß man zum Amtsgericht muß. Da kann man dann ja auch erfragen, wie man das auf der Lohnsteuerkarte ändern lassen kann. Ich spiele auch mit dem Gedanken, aus der Kirche auszutreten. Ich glaube aber, es wird erst im übernächsten Monat gültig.
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Alt 15.12.2010, 19:52:03   #6 (permalink)
Ref-Gejagter

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Bin 2009 ausgetreten. Austritt beim Standesamt, Änderung der Lohnsteuerkarte wurde eine Zimmer weiter (ebenfalls bei der Gemeinde) erledigt. Kein Finanzamt, kein Amtsgericht. Der Austritt ist soweit ich weiß nur zum Jahreswechsel möglich. Also JETZT
Keine Garantie - schon gar nicht was dann ab 2012 die elektronische angeht. 2011 ist noch die Pappkarte aktuell, wobei die aus 2010 für 2011 weitergenutzt wird.
paymymail ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2010, 19:54:41   #7 (permalink)
back to the roots
Benutzerbild von birnchen

ID: 134652
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Reg: 21.04.2006
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Scheint von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein. Ich habe bisher nichts darüber gelesen, wann man austreten kann und wann nicht.
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Alt 17.12.2010, 08:59:34   #8 (permalink)
PAUSIERT
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Austreten kann man immer, die Lohnsteuerkarte ändern die aber nicht mehr für das laufende Jahr, wenn schon November ist... zuviel Aufwand.

In NRW ändert das Einwohnermeldeamt die Lohnsteuerkarte. Und die muss man eben vom Arbeitgeber holen, da vorbei und nach der Änderung wieder abgeben. Und für 2011 muss man die von 2010 ändern lassen.

Marty
Marty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.12.2010, 20:05:42   #9 (permalink)
bekämpft die Mächte des Bösen
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Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
Austreten kann man immer, die Lohnsteuerkarte ändern die aber nicht mehr für das laufende Jahr, wenn schon November ist... zuviel Aufwand.
Kommt aufs Bundesland an. In vielen Ländern is November der Monat der Austritte, hab ich gelesen, dass es da auf den Standesämter besonders zugehen muss, weil der Austritt sonst erst 12 Monate später greift.

Bei mir, in Bayern, wars problemlos: im November ausgetreten, ab Dezember von der Kirchensteuer befreit.
theHacker ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
kirchenaustritt, lohnsteuerkarte, steuer, vorgehen

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