Jugendstrafrecht

pL4yb0y

Member
28 Oktober 2006
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Hi Leute,
ich weiß zwar nicht, ob ich hier richtig bin, aber mich würde mal interessieren, ab wann man als jugendlicher eigentlich vorbestraft ist? Ich hbae mal gelesen, dass man erst vorbestraft ist, wenn eine Freiheitsstrafe verhängt wurde. Ist das so richtig?

Vielen Dank schonmal im Voraus!!

LG pL4yb0y
 
Sicherlich genauso wie bei anderen auch, bei Strafen ab 90 Tagessätze aufwärts sowie Freiheitsentzug
 
@pl4yb0y: Ist richtig, da man als Jugendlicher nur als vorbestraft gilt, sobald eine Jugendstrafe rechtskräftig verhängt worden ist.

@Totte: Vorbestraft bist du, sobald eine Strafe rechtskräftig gegen dich verhängt ist. Allerdings tauchen erst die genannten Strafen im Führungszeugnis auf.
 
Ja, richtig, aber ohne Eintrag ins Führungszeugnis gilt man nicht als vorbestraft (woher sollen die anderen das wissen)
 
Doch, da alle Strafen im BZR gespeichert werden und eben das bestimmt ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Das Führungszeugnis ist ja nur ein Auszug aus dem BZR.

Ist so natürlich z.B. für den privaten Arbeitgeber nicht offensichtlich, dass jemand, der eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen bekommen hat, schon vorbestraft ist, da nur Behörden und Gerichte uneingeschränkte Auskunft über die Eintragungen im BZR bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Haben sich die Gesetze da geändert ? Also ich hab eigentlich in erinnerung das bei Jugendarresten ab 2 Wochen eine Vorstrafe herrscht. Alle Arreste kleiner als 2 Wochen waren keine Vorstrafe. Von Tagessätzen bei Jugendarresten hab ich auch noch nie was gehört. Kenne ich nur beim Erwachsenenstrafrecht.


Wo ich mir aber sicher bin ist, dass wenn du ein Gerichtsverfahren hast und du bekommst zum Beispiel nur Sozialstunden, dann hast in der Regel auch zusätzlich ne Vorstrafe auf Bewährung. Kollege hatte nämlich seine Sozialstunden mal nicht gemacht und als uns dann die Polizei mal Kontrolliert hat beim Wildcampen meinten die nur zu ihm er solle brav sein, immerhin habe er schon eine Vorstrafe.
 
@Wannabe: Eine Vorstrafe herrscht immer, sobald jemand rechtskräftig verurteilt wurde. Es stehen nur nicht alle im Führungszeugnis, aber im BZR-Eintrag. Auch im Jugendstrafrecht können Geldstrafen verhängt werden, ob die allerdings auch in Tagessätzen oder in einer Gesamtsumme zu zahlen sind, weiß ich nicht.
Sozialstunden sind Bewährungsauflagen, man wird nicht zu ihnen verurteilt. Ist zumindest im StGB so, weiß ja nicht, nach welchem Recht dein Kumpel verurteilt wurde.
 
Sozialstunden sind Bewährungsauflagen, man wird nicht zu ihnen verurteilt. Ist zumindest im StGB so, weiß ja nicht, nach welchem Recht dein Kumpel verurteilt wurde.

Ne das mit der Bewährung hab ich ja auch so verstanden. 60 Sozialstunden und Vorstrafe auf Bewährung halt, soweit ich mich richtig erinner. Das Sozialstunden nicht automatisch eine Vorstrafe sind wollte ich nicht sagen.