Süddeutsche Zeitung schrieb:
...Keine Benachteiligung? In der Wissenschaft finden sich längst zahllose Studien zur Verwendung ausschließlich männlicher Schreibweisen. Männlich gefasste Stellenausschreibungen halten danach Frauen von Bewerbungen ab. Und bereits im Kindesalter entwickeln sich geschlechtsspezifische Berufswahrnehmungen, wenn immer nur von Ingenieuren die Rede ist und nie von Ingenieurinnen.

Andere Untersuchungen zeigen, dass auf die Frage nach dem Lieblingsmusiker oder Lieblingssportler eben vor allem Männer genannt werden, wohingegen die Nennung beider Geschlechter oder die geschlechtsneutrale Formulierung ausgewogenere Antworten hervorbringt. Natürlich ist es schwer zu beurteilen, was dies nun für das Formularwesen der Sparkassen bedeutet. Aber dass das generische Maskulinum gar keine Wirkung auf die Wahrnehmung des Geschlechterverhältnisses habe, lässt sich wohl kaum behaupten...
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Und die Süddeutsche ist ja nicht der Hort progressiver Ideen.
 
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Und die Süddeutsche ist ja nicht der Hort progressiver Ideen.
Das kann ich sogar irgendwie auch glauben. Aber es ist ja nicht die Sparkasse vor Gericht gezogen, weil ihr verboten wurde, bei ihren Marketingkampagnen explizit auch Frauen anzusprechen, weil sie der Meinung ist, so mehr Kunden generieren zu können ¹.

Sondern es ist eine alte Dame vor Gericht gezogen, die sich nach 80 Jahren plötzlich nicht mehr angesprochen fühlt. Wer weiß, was ihr sonst noch so verloren gegangen sein mag ².

Auf den Punkt gebracht ist das für mich nichts weiter als eine überflüssige Stilblüte, die die Emanzipation hervorgebracht hat, die längst schon über ihr eigentliches Ziel der Gleichberechtigung hinaus geschossen ist. Denn die Zeiten von "Frauen an den Herd" mögen in Westdeutschland noch nicht so lange her sein wie in Ostdeutschland, aber heute kann man meiner Ansicht nach davon ausgehen, dass alle Frauen verstanden haben, dass sie (sofern körperlich dazu geeignet) auch jeden männlichen Beruf erlernen und ausüben können. Sie dürfen sich inzwischen sogar an der Front abballern lassen. Super Sache.

¹ kann verwendet werden
² muss verwendet werden
 
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Kundin unterliegt: Formulare dürfen männlich bleiben

Folgende News wurde am 13.03.2018 um 09:22:43 Uhr veröffentlicht:
Kundin unterliegt: Formulare dürfen männlich bleiben
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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Frauen haben kein*Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Das oberste deutsche Zivilgericht wies in Karlsruhe die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück. (VI ZR 143/17)
Klägerin Marlies Krämer (80) sah in männlichen Formulierungen wie «Kunde» oder «Kontoinhaber» einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. Das sieht der BGH nicht so: *Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede «Kunde» für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, argumentierte das Gericht.
Die Klage der engagierten Kämpferin für Frauenrechte aus dem Saarland war schon in den Vorinstanzen erfolglos geblieben: *Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken. Trotz ihrer Niederlage nun auch vor dem BGH denkt die kampferprobte Seniorin nicht ans Aufgeben: *«Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht», hatte sie schon vorab angekündigt.