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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo er mal alle zusammen,
ich habe eine Frage, die mich nun einmal interessiert, da ich keine zufriedenstellend klare Antwort bekommen habe bzw mich gerne vergewissern würde, dass ich die Thematik von Gewerbe- und Körperschaftssteuer richtig verstanden habe. Geht man nun einmal von einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) aus, die ja schließlich, die per Gesetz Gewerbesteuerpflichtig ist. Nun nehme ich zuerst den Jahresüberschuss des Unternehmens und errechne dann daraus die Gewerbesteuerbelastung. Ziehe ich nun die Gewerbesteuer von dem zuvor angenommennen Jahresüberschuss ab und berechne auf den neu erhaltenen Jahresüberschuss die Körperschaftssteuer an? Wenn das so wäre, wäre die Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft, geht man von einer Messzahl von 5% aus, einem Hebesatz von 3 und einem Gewinn von 50.000 Euro aus in etwa: Gewerbesteuer: 50000€*0.05*3=50.000€*0.15=7.500€ verbleibender Gewinn: 50.000€ - 7.500€ = 42.500€ Körperschaftssteuer: 42.500€ * 0.25 = 10.625€ Endgewinn: 42.500€ - 10.625€ = 31.875€ Das würde ja dann in etwas einer realen Steuerbelastung von 36% entsprechen. Stimmt das oder habe ich etwas übersehen bzw einen Denkfehler drinnen? Würde mich über Antwort freuen. MfG Tobi |
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo,
erst mal vielen dank für deine Antwort. Der Freibetrag kann nur von Personengesellschaften genutzt werden, bei Kapitalgesellschaften gibt es bei der Gewerbesteuer keinen Freibetrag. Aber so stimmt die rechnung, also vom Aufbau her, dass zuerst die Gewerbesteuer abgezogen wird und dann die Körperschaftssteuer auf den Restjahresgewinn erhoben wird. MfG Tobi |
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#4 (permalink) | |
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Erfahrener GNUtzer
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http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer
Zitat:
Körperschaftssteuer: 50.000 * 0,25 = 12.500 Gewerbesteuer: 37.500 * 0,15 = 5.625 15% ist aber ziemlich hoch - Minimum ist wohl 7% (wie ich das herausgelesen habe).
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#5 (permalink) |
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Gesperrt
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Ergänzend vielleicht noch dazu. Obwohl die Körperschaftssteuer nur noch 15,825% inkl. Soli beträgt, wird man natürlich versuchen, den Buchgewinn
einer Kapitalgesellschaft so niedrig wie möglich zu halten, wer zahlt schon gerne zweimal Steuer. Dies natürlich auch wg. der Gewerbesteuer. |
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#6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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wenn eine kapitalgesellschaft gewinn macht läuft sowieso irgend was schief
da gibt es ungezählte und kreative methoden eingen gewinn entsprechend auszugeben. notfalls kauft man halt aktien und schwups ist der gewinn weg... Das Wort "Würde" kennen einige User nur noch als Konjunktiv II.
Und zwar in Sätzen wie "Für Lose würde ich alles machen!" |
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#7 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Zitat:
Marty |
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#11 (permalink) | |
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Board-Psychose
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Zitat:
Das Gehalt ist auch eine Einnahme - nämlich für den Gehaltsempfänger, der es auch versteuern muß. Interessant wird das bei unterschiedlichen Steuersätzen. |
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#12 (permalink) |
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Gesperrt
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Richtig, aber der Kauf an sich ist erstmal ein reiner Aktivtausch.
Da unrealisierte Kursverluste nicht bilanziert dürfen, Gewinne jedoch müssen, halte ich Aktien für kleine Kapitalgesellschaften eher nicht so optimal. Das Gehalt muss versteuert werden, klar. Aber wenn die Gesellschaft auch noch Gewinn macht, zahlt der Unternehmer gleich zweimal. |
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#13 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Zitat:
Marty |
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#14 (permalink) | |
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Gesperrt
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Zitat:
Die Gewerbesteuer habe ich jetzt mal raus gelassen. |
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| Stichworte |
| gewerbesteuer, körperschaftssteuer |
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