Alt 12.01.2009, 13:15:01   #1 (permalink)
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Standard Gewerbe- und Körperschaftssteuer?

Hallo er mal alle zusammen,

ich habe eine Frage, die mich nun einmal interessiert, da ich keine zufriedenstellend klare Antwort bekommen habe bzw mich gerne vergewissern würde, dass ich die Thematik von Gewerbe- und Körperschaftssteuer richtig verstanden habe.

Geht man nun einmal von einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) aus, die ja schließlich, die per Gesetz Gewerbesteuerpflichtig ist. Nun nehme ich zuerst den Jahresüberschuss des Unternehmens und errechne dann daraus die Gewerbesteuerbelastung. Ziehe ich nun die Gewerbesteuer von dem zuvor angenommennen Jahresüberschuss ab und berechne auf den neu erhaltenen Jahresüberschuss die Körperschaftssteuer an? Wenn das so wäre, wäre die Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft, geht man von einer Messzahl von 5% aus, einem Hebesatz von 3 und einem Gewinn von 50.000 Euro aus in etwa:

Gewerbesteuer: 50000€*0.05*3=50.000€*0.15=7.500€
verbleibender Gewinn: 50.000€ - 7.500€ = 42.500€
Körperschaftssteuer: 42.500€ * 0.25 = 10.625€
Endgewinn: 42.500€ - 10.625€ = 31.875€

Das würde ja dann in etwas einer realen Steuerbelastung von 36% entsprechen. Stimmt das oder habe ich etwas übersehen bzw einen Denkfehler drinnen? Würde mich über Antwort freuen.

MfG
Tobi
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Alt 12.01.2009, 19:21:58   #2 (permalink)
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Es gibt noch Freibeträge und manche Gemeinden erheben gar keine Gewerbesteuer.
Habs grad nicht im Kopf aber bei 50000€ wird glaub keine Gewerbesteuersteuer erhoben.
-
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Alt 13.01.2009, 16:28:11   #3 (permalink)
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Hallo,
erst mal vielen dank für deine Antwort. Der Freibetrag kann nur von Personengesellschaften genutzt werden, bei Kapitalgesellschaften gibt es bei der Gewerbesteuer keinen Freibetrag. Aber so stimmt die rechnung, also vom Aufbau her, dass zuerst die Gewerbesteuer abgezogen wird und dann die Körperschaftssteuer auf den Restjahresgewinn erhoben wird.

MfG
Tobi
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Alt 20.01.2009, 00:30:02   #4 (permalink)
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http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer
Zitat:
Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer beruht auf dem Gewinn nach Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
Also ist die Rechnung nicht ganz richtig. Die Summe der Steuern bleibt zwar gleich, aber die einzelnen Steuerbeträge sind falsch.
Körperschaftssteuer: 50.000 * 0,25 = 12.500
Gewerbesteuer: 37.500 * 0,15 = 5.625
15% ist aber ziemlich hoch - Minimum ist wohl 7% (wie ich das herausgelesen habe).
-
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Alt 20.01.2009, 07:33:30   #5 (permalink)
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Ergänzend vielleicht noch dazu. Obwohl die Körperschaftssteuer nur noch 15,825% inkl. Soli beträgt, wird man natürlich versuchen, den Buchgewinn
einer Kapitalgesellschaft so niedrig wie möglich zu halten, wer zahlt schon
gerne zweimal Steuer. Dies natürlich auch wg. der Gewerbesteuer.
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Alt 22.01.2009, 08:30:50   #6 (permalink)
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wenn eine kapitalgesellschaft gewinn macht läuft sowieso irgend was schief

da gibt es ungezählte und kreative methoden eingen gewinn entsprechend auszugeben. notfalls kauft man halt aktien und schwups ist der gewinn weg...
Das Wort "Würde" kennen einige User nur noch als Konjunktiv II.
Und zwar in Sätzen wie "Für Lose würde ich alles machen!"
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Alt 22.01.2009, 12:17:13   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von dinkelacker Beitrag anzeigen
da gibt es ungezählte und kreative methoden eingen gewinn entsprechend auszugeben. notfalls kauft man halt aktien und schwups ist der gewinn weg...
Wieso sollte beim Kauf von Aktien der Gewinn weg sein? Porsche hat damit letzes Jahr seinen Gewinn ungefähr verzwanzigfacht.

Marty
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Alt 22.01.2009, 13:06:50   #8 (permalink)
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Er meint das vielleicht anders.

Grundsätzlich ändert ein Aktienkauf oder auch eine sonstige Beteiligung an sich gar nichts am Ergebnis. Erstmal...
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Alt 22.01.2009, 19:01:37   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von dinkelacker Beitrag anzeigen
da gibt es ungezählte und kreative methoden eingen gewinn entsprechend auszugeben. notfalls kauft man halt aktien und schwups ist der gewinn weg...
Meistens stellen sich die Eigentümer selbst bei ihrer Kapitalgesellschaft an. Das Gehalt ist eine Ausgabe und wird vom gewinn abgezogen. Ganz legal.
-
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Alt 22.01.2009, 19:19:14   #10 (permalink)
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Bei einer kleinen GmbH funktioniert das auch ganz gut. Man kann ja für Dez. eine Gewinnbeteiligung auszahlen.

Das meinte ich auch mit "wer zahlt schon gerne zweimal Steuern."
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Alt 22.01.2009, 19:29:43   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Columbus Beitrag anzeigen
Grundsätzlich ändert ein Aktienkauf oder auch eine sonstige Beteiligung an sich gar nichts am Ergebnis. Erstmal...
(Kurs)Verluste müssen bilanziert werden, auch wenn sie noch nicht realisiert sind. (Kurs)Gewinne dürfen NICHT bilanziert werden, wenn sie nicht realisiert sind.

Zitat:
Zitat von DocTrax Beitrag anzeigen
Meistens stellen sich die Eigentümer selbst bei ihrer Kapitalgesellschaft an. Das Gehalt ist eine Ausgabe und wird vom gewinn abgezogen. Ganz legal.
Das Gehalt ist auch eine Einnahme - nämlich für den Gehaltsempfänger, der es auch versteuern muß. Interessant wird das bei unterschiedlichen Steuersätzen.
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Alt 22.01.2009, 19:35:40   #12 (permalink)
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Richtig, aber der Kauf an sich ist erstmal ein reiner Aktivtausch.

Da unrealisierte Kursverluste nicht bilanziert dürfen, Gewinne jedoch müssen, halte ich Aktien für kleine Kapitalgesellschaften eher nicht so optimal.

Das Gehalt muss versteuert werden, klar. Aber wenn die Gesellschaft auch noch Gewinn macht, zahlt der Unternehmer gleich zweimal.
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Alt 23.01.2009, 08:09:16   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Columbus Beitrag anzeigen
Das Gehalt muss versteuert werden, klar. Aber wenn die Gesellschaft auch noch Gewinn macht, zahlt der Unternehmer gleich zweimal.
Das hätte ich gerne erklärt. Er zahlt entweder Steuern für den Unternehmensgewinn oder Steuern für sein Gehalt. Sein gehalt mindert den Gewinn entsprechend, dafür zahlt er keine Steuern mehr als Unternehmen.

Marty
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Alt 23.01.2009, 08:44:49   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
Das hätte ich gerne erklärt. Er zahlt entweder Steuern für den Unternehmensgewinn oder Steuern für sein Gehalt. Sein gehalt mindert den Gewinn entsprechend, dafür zahlt er keine Steuern mehr als Unternehmen.

Marty
Vollkommen richtig, aber er kann (muss nicht) durchaus mehr Steuern zahlen, wenn er einmal die 15,825% Körperschaftssteuer und seine pers. Einkommenssteuer zahlt, als wenn er die Körperschaftssteuer vermeidet.

Die Gewerbesteuer habe ich jetzt mal raus gelassen.
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Alt 23.01.2009, 22:33:10   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
Das hätte ich gerne erklärt. Er zahlt entweder Steuern für den Unternehmensgewinn oder Steuern für sein Gehalt. Sein gehalt mindert den Gewinn entsprechend, dafür zahlt er keine Steuern mehr als Unternehmen.
Es spart Gewerbesteuer. Wenn der Gewinn entnommen wird z.B. als Dividende muss Einkommensteuer gezahlt werden, die Körperschaftsteuer wird damit aber verrechnet. Sonst wärs ja doppelt versteuert.
-
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gewerbesteuer, körperschaftssteuer

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