Alt 28.01.2011, 15:54:53   #1 (permalink)
Benutzer

Reg: 04.12.2008
Beiträge: 94
Peoples Peoples Peoples
Standard ESTG §22. Nr.3 - Werbeeinahmen versteuern!?

Hallo,

ich habe eine Frage an die Experten...
ESTG §22. Nr.3 sagt unter anderem:

Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. 2Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben.

Meine Frage:
Werbeinnahmen aus privaten Webseiten, die unter diese 256 EURO liegen im Kalenderjahr.

Muss dazu ein Gewerbe angemeldet werden oder greift hier das ESTG §22. Nr.3?
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Alt 28.01.2011, 16:25:16   #2 (permalink)
Neuer Benutzer

Reg: 07.09.2008
Beiträge: 1
didadu befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen

hi Peoples,

das schalten von werbung macht die webseite kommerziell, lt. infos im netz.

und damit gewerblich (-> gewerbeanmeldung) und impressumpflichtig.

eine unterlassung ist eine ordnungswidrigkeit bzw. ruft abmahn-haie auf den plan!!!

gruß
didadu
didadu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2011, 05:22:56   #3 (permalink)
GUL
Erfahrener Benutzer

ID: 143688
Lose-Remote

Reg: 28.04.2006
Beiträge: 303
GUL ist einfach richtig nettGUL ist einfach richtig nettGUL ist einfach richtig nettGUL ist einfach richtig nett
Standard

Einnahmen sind unter 256 EUR schreibst du. Wie hoch sind die Ausgaben dazu? Wenn dann kein Gewinn übrig bleibt, muss auch nix erklärt werden beim Fi-Amt.
GUL ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Stichworte
einkommenssteuer, steuer, werbeeinnahmen

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