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Alt 05.12.2010, 11:21:44   #1 (permalink)
VfB-Fan
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Beiträge: 572
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Standard ESt-Berechnung

Hab mal ne Frage bezüglich der Berechnung der Est.

Mein Verdienst ist nächstes Jahr sehr unterschiedlich, d.h.
- bis 19.01. bekomme ich Ausbildungsvergütung
- ab 20.01. Gehalt von ca. 2400 brutto (dazu noch Urlaubsgeld)
- ab 01.10. entweder Bafög (640 ca.) -> wobei ja nur die Hälfte als Einkommen angerechnet wird, da 50% Kredit / oder denselben Betrag als Stipendium (volle Anrechnung)

Wenn ich meine ESt mit den Online-Rechnern berechne, gehe ich ja von einem kontinuierlichen Monatsgehalt das ganze Jahr über aus.
Dann liegt meine ESt bei monatlich etwa 317 Euro.

Aber die ESt. wird doch eigentlich abhängig vom Jahreseinkommen berechnet. Heißt das nicht, dass mir zunächst zuviel berechnet wird, da ich die letzten drei Monate des Jahres nur so wenig verdiene bzw. dass zunächst ein zu hoher Steuersatz angenommen wird?

Ich hoffe, ihr versteht mein Anliegen
Tschuuuut tschuuuut
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Alt 05.12.2010, 11:31:13   #2 (permalink)
Cevimmer
Benutzerbild von smailies

ID: 335330
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Beiträge: 1.895
smailies kann auf vieles stolz seinsmailies kann auf vieles stolz seinsmailies kann auf vieles stolz seinsmailies kann auf vieles stolz seinsmailies kann auf vieles stolz seinsmailies kann auf vieles stolz seinsmailies kann auf vieles stolz seinsmailies kann auf vieles stolz seinsmailies kann auf vieles stolz sein
Standard

Du hast recht, dass du dann in den ersten Monaten zu viel Steuern im Voraus zahlst. Deswegen solltest du auch einen Lohnsteuerjahresausgleich machen - nach Ablauf des JAhres. Dann bekommst du das zu viel gezahlte zurück. Evtl. kannst du auch schon im Vorfeld einen Freibetrag eintragen lassen. Bei regelmäßigen Sonderausgaben kann man das machen. Ich weiß nicht, ob das bei einem geplanten Studium geht.
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Alt 05.12.2010, 11:34:39   #3 (permalink)
ohne Vertrauen
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Wenn du meinst, das die ESt auf deiner Abrechnung so abgrechnet wird, als würdest du jeden Monat das gleiche bekommen, dann hast du recht

wenn du im Januar 3000€ verdienst wird davon ausgegangen bei der Lohnabrechnung, das du also 36k€ verdinen wirst und entsprechend wird dir die Steuer auf der Abrechnung abgezogen. Aber wenn du dann die ESt-Erklärung machst erhälst du das zuviel abgezogene ja wieder.

Hier bin ich mir nicht sicher:
Die lohnabrechnung geht davon aus, das du auch in vormonaten das gleiche verdient hast, außer es wird der tatsächliche Betrag in der Software eingetragen. Dann sollte die Software berücksichtigen, wenn in den Vormonaten weniger verdient wurde.

Wie gesagt hier bin ich mir nicht sicher, habe schon seit 6 Jahren nicht mehr mit Lohn zu tun gehabt.

*edit*
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Alt 05.12.2010, 11:40:08   #4 (permalink)
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Benutzerbild von Steak

ID: 51362
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Reg: 25.04.2006
Beiträge: 572
Steak ist ein sehr geschätzter MenschSteak ist ein sehr geschätzter MenschSteak ist ein sehr geschätzter Mensch
Standard

alles klaro danke :P

Und was Werbungskosten etc angeht...
Sind 920 Euro schon abgezogen worden vom Einkommen und ich kann noch den Differenzbetrag zwischen tatsächlichen Kosten und Pauschbetrag geltend machen als steuerfreier Betrag in der Steuererklärung dann, richtig?

PS. Habe dieses Jahr schon ca. 80 Euro ESt bezahlen müssen.
Lohnt es sich dafür ne Steuererklärung zu machen? (Theoretisch ist es kein Problem genügend Werbungskosten nachzuweisen)
Tschuuuut tschuuuut
Steak ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2010, 11:44:23   #5 (permalink)
PAUSIERT
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Beiträge: 10.798
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Zitat:
Zitat von Steak Beitrag anzeigen
Und was Werbungskosten etc angeht...
Sind 920 Euro schon abgezogen worden vom Einkommen und ich kann noch den Differenzbetrag zwischen tatsächlichen Kosten und Pauschbetrag geltend machen als steuerfreier Betrag in der Steuererklärung dann, richtig?
Richtig. Die Pauschale ist schon abgezogen bei der monatlichen Berechnung.

Zitat:
PS. Habe dieses Jahr schon ca. 80 Euro ESt bezahlen müssen.
Lohnt es sich dafür ne Steuererklärung zu machen? (Theoretisch ist es kein Problem genügend Werbungskosten nachzuweisen)
Wenn Du die 80 Euro zurückbekommen würdest, dann ja.

Marty
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Stichworte
berechnung, einkommenssteuer, erstattung, nachzahlung, steuererklärung

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