Alt 13.12.2011, 19:36:41   #1 (permalink)
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Standard Einkommenssteuer - Sonderausgaben

Hey,
ich kann ja als Student die Semestergebühren, die die Hochschule erhebt für Fahrkarte, Gebühren etc. als Sonderausgaben von den Steuern absetzen.
Mich stellt sich nun jetzt nur die Frage, ob ich die Gebühren für das SS2012, welches ab März beginnt, noch in 2011 geltend machen kann, wenn ich sie bis zum 31.12. überweise? (Der Rückmeldezeitraum läuft ab dem 01.12.)
Tschuuuut tschuuuut
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Alt 15.12.2011, 07:31:34   #2 (permalink)
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Zitat:
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Mich stellt sich nun jetzt nur die Frage, ob ich die Gebühren für das SS2012, welches ab März beginnt, noch in 2011 geltend machen kann, wenn ich sie bis zum 31.12. überweise?
Mich hofft, dass Du kein Deutsch auf Lehramt studierst

Andere Sonderausgaben kann man nur absetzen für das Jahr, für das sie auch anfallen, nicht in dem Jahr, wo man sie tatsächlich gezahlt hat. Ich vermute, dass gilt hier auch. Absetzbar sind die Gebühren in der Steuererklärung für 2012, egal ob Du sie jetzt schon zahlst.

Marty
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Alt 17.12.2011, 09:40:49   #3 (permalink)
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Upps

Gibt's da einen Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben bei der Absetzbarkeit?

Nächstes Jahr würde es mit nichts mehr bringen
Tschuuuut tschuuuut
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Alt 20.12.2011, 16:46:09   #4 (permalink)
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Die erste Frage ist hier immer: Hast du überhaupt Ausgaben die insgesamt höher sind als deine Einnahmen (z.B. Nebenjob)? Wenn nein kannst du dir den Käse auch sparen


Heute schon gepixelt
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Alt 25.12.2011, 15:18:37   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von joschilein Beitrag anzeigen
Die erste Frage ist hier immer: Hast du überhaupt Ausgaben die insgesamt höher sind als deine Einnahmen (z.B. Nebenjob)? Wenn nein kannst du dir den Käse auch sparen
Da ich bis September vollzeittätig war: Ja
Tschuuuut tschuuuut
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Stichworte
einkommenssteuer, fristen, semestergebühren, sonderausgaben

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