Alt 30.10.2010, 21:53:02   #1 (permalink)
VfB-Fan
Benutzerbild von Steak

ID: 51362
Lose-Remote

Steak eine Nachricht über ICQ schicken Steak eine Nachricht über MSN schicken
Reg: 25.04.2006
Beiträge: 572
Steak ist ein sehr geschätzter MenschSteak ist ein sehr geschätzter MenschSteak ist ein sehr geschätzter Mensch
Standard Einkommenssteuer - Absetzbarer Zeitraum?

Hey, wenn ich 8 Monate eines Jahres im Beschäftigungsverhältnis stehe und soviel verdiene, dass ich auch Steuern zahle, aber ab Oktober anfange zu studieren und Bafög bekomme (dann ja keine Steuern mehr bezahle), kann ich dann nur das absetzen, was auch im Zeitraum meiner Steuerzahlungen anfiel, oder alles vom gesamten Jahr auch aus der steuerfreien "Bafög-Zeit"?
Tschuuuut tschuuuut
Steak ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 31.10.2010, 08:13:07   #2 (permalink)
Senior Executive

ID: 39732
Lose-Remote

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 91
Popggl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo,

normalerweise gilt das komplette Jahr als Absetzungszeitraum, da deine Einkommenssteuer auf das Jahr bezogen ist. Deswegen behaupte ich das du auch später, die nach deiner Tätigkeit anfallende Werbungskosten absetzen kannst.

Gruß
Thomas
Popggl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2010, 09:13:49   #3 (permalink)
Benutzer

ID: 383601
Lose-Remote

Reg: 15.07.2009
Beiträge: 37
lonestar79
Standard

Versuchs mal hier:
http://www.finanztip.de/web/steuersp...ungskosten.htm

Geändert von lonestar79 (19.11.2010 um 15:46:43 Uhr)
lonestar79 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2010, 21:14:50   #4 (permalink)
Sinnmaximierung

ID: 96572
Lose-Remote

Reg: 21.04.2006
Beiträge: 6.801
Loshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes Ansehen
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morgän, kannst vom gesamten Jahr absetzen

dabei Semesterbeitrag +Bücher nicht vergessen
Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2010, 22:20:47   #5 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 41688
Lose-Remote

Reg: 28.04.2006
Beiträge: 448
stumpi15 sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphärestumpi15 sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

also ich habe in meinem ersten arbeitsjahr auch kosten von der studienzeit abgesetzt und das ging alles durch. ich wüsste jetzt auch keinen grund, warum das nicht geht. bafög muss man zwar angeben, aber das zählt steuertechnisch nicht als einkommen, also auch kein progressionsvorbehalt (wie bei kurzarbeitergeld z.B.).

stumpi
stumpi15 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Stichworte
absetzungszeitraum, einkommenssteuer, werbungskosten

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