Alt 13.03.2008, 10:26:01   #1 (permalink)
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Beitrag Bundesverfassungsgericht: Inzest bleibt in Deutschland strafbar

Folgende News wurde am 13.03.2008 um 11:15:34 Uhr veröffentlicht:
Karlsruhe: Inzest bleibt in Deutschland strafbar
DPA-News

Zitat:
Karlsruhe (dpa) - Inzest bleibt in Deutschland strafbar. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag ist der Paragraf, der den Geschlechtsverkehr unter Geschwistern und anderen leiblichen Verwandten unter Strafe stellt, mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit wies das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde eines wegen Inzests verurteilten Mannes aus Leipzig ab, der mit seiner Schwester vier Kinder hat. Nach den Worten des Zweiten Senats ist die Vorschrift durch das Ziel gerechtfertigt, die familiäre Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests zu bewahren. Kinder aus solchen Verbindungen hätten große Schwierigkeiten, ihren Platz im Familiengefüge zu finden. Hinzu komme, dass Kinder von Geschwisterpaaren ein erhöhtes Risiko hätten, schwerwiegende genetische Schäden zu erleiden. Der Gesetzgeber habe damit seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten. Der Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer, stimmte gegen die Entscheidung seiner sieben Kollegen. Die Berücksichtigung «eugenischer Gesichtspunkte» - also des Risikos von Genschäden - sei von vornherein verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Auch der Schutz der Familie werde mit der Norm nicht erreicht. «Es spricht viel dafür, dass die Vorschrift in der bestehenden Fassung lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat. »Im konkreten Fall geht es um einen 1976 geborenen Mann und seine 1984 geborene Schwester, die getrennt aufwuchsen und sich erst im Jahr 2000 kennenlernten. Der Mann ist bereits mehrfach wegen der Beziehung verurteilt worden und sollte zuletzt eine zweieinhalbjährige Haftstrafe antreten, die aber mit Blick auf das Karlsruher Verfahren ausgesetzt worden war. Zwei der vier Kinder des Paares sind behindert.
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Alt 13.03.2008, 11:03:06   #2 (permalink)
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Nicht, dass ich Inzest gut finden fürde, aber die Begründung finde ich mal mehr als dürftig...

Zitat:
Es spricht viel dafür, dass die Vorschrift in der bestehenden Fassung lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat
#
Der Satz triffts ziemlich gut meiner Meinung nach.
Andernfalls könnte man mit dieser Begründung ja auch Paaren, bei denen eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein behindertes Kind besteht, den Geschlechtsverkehr verbieten. Und dann ist als nächstes das Abtreiben von Kindern mit Behinderung noch Pflicht
Warum Sixpack, wenn auch ein ganzes Fass reingeht?
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Alt 13.03.2008, 12:16:47   #3 (permalink)
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Egal wie man nun zum Thema Inzest steht, aber die beiden können einem irgendwie leid tun.
Da lernt man jemanden kennen, verliebt sich in denjenigen, alles ist so wunderbar, man hat Sex, bekommt ein gemeinsames Kind..... und dann stellt sich heraus, dass man geschwisterlich verwandt ist. Ich kann mir gut vorstellen,d ass da erstmal eine Welt zusammenbricht. Okay, nun haben die beiden ja 4 Kinder. Nun frage ich mich strafrechtlich, ab wann die beiden denn wußten, dass sie Geschwister sind. In Deutschland ist es ja egal, ob es sich nun um direkte Geschwister oder Halbgeschwister handelt. Strafbar ist der Sex bei beiden Varaianten.

Interessant finde ich, dass es sich in Deutschland nur um einen Fall von Inzest handelt, wenn zwischen Verwandten 1. Linie sexueller Kontakt stattfindet. Cousins und Cousinnen dürfen lt. Zivilrecht in Deutschland heiraten und Sex haben. Nur die katholische Kirche spricht dagegen.

Gruß, Poo
6. Havamal, Loddfafnir's-Lied, Strophe 122:
Gewannst du den Freund, dem du wohl vertraust, so besuch ihn nicht selten,
Denn Strauchwerk grünt und hohes Gras auf dem Weg, den niemand wandelt.
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Alt 13.03.2008, 12:30:53   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von poopsie Beitrag anzeigen
Interessant finde ich, dass es sich in Deutschland nur um einen Fall von Inzest handelt, wenn zwischen Verwandten 1. Linie sexueller Kontakt stattfindet. Cousins und Cousinnen dürfen lt. Zivilrecht in Deutschland heiraten und Sex haben. Nur die katholische Kirche spricht dagegen.
Nuja, bei Cousin und Cousine sind die Genetischen Unterschiede eben größer und damit die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung beim Kind geringer.
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Alt 13.03.2008, 15:46:55   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von poopsie Beitrag anzeigen
[...] Da lernt man jemanden kennen, verliebt sich in denjenigen, alles ist so wunderbar, man hat Sex, bekommt ein gemeinsames Kind..... und dann stellt sich heraus, dass man geschwisterlich verwandt ist. [...]
Aber Du musst doch zugeben, dass hier genetisch irgendwas ohnehin schief gelaufen ist. Bei Tieren (also auch bei Menschen) wird die genetische Gleichheit "erschnüffelt". Soll bedeuten, dass ein Familienmitglied immer anders riecht, als jemand fremdes. Das ist ein guter biologischer Mechanismus, damit es eben nicht zu Inzest kommt und die Gene immer wieder neu gemischt werden. Von der Natur ist also geplant, dass ein ähnlicher Genpool immer vertraut, aber nicht sexuell attraktiv riecht.

Wenn da also jemand auf seine Schwester/Mutter/Tocher oder eben Bruder/Vater/Sohn klettert, ist sowieso irgendwas im Kopf kaputt. Und für solche Fälle gibt es halt Gesetze. Traurig, dass man dafür überhaupt Gesetze braucht, aber das Leben ist nunmal nicht perfekt...

Gruß,
Photon
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Alt 13.03.2008, 21:09:53   #6 (permalink)
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Ja, das mit dem "Erschnüffeln" kenne ich auch. Man kann seine Blutverandten nicht riechen, manchmal sogar im nichtwörtlichen Sinne

Ich muss dabei aber immer an ein ganz konkretes Beispiel denken: Halbgeschwister, die sich nicht kennen, lernen sich aber auf einmal kennen.... und finden sich gegenseitig extrem anziehend. Doch können/dürfen/sollten sie einander nicht finden, da sie blutsverwandt sind. Manchmal kann das Leben grausam sein

Ansich finde ich die Regelung/das Gesetz, so wie es ist schon in Ordnung. Damit bleibt der Genpool stabil und das Stärkste, Widerstandsfähigste kann sich zum Fortbestand der Art durchsetzen.

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Alt 14.03.2008, 11:52:40   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Photon Beitrag anzeigen
Aber Du musst doch zugeben, dass hier genetisch irgendwas ohnehin schief gelaufen ist.
Bei dem Pärchen hier aus dieser News ist bei der geistigen Entwicklung zu früh der Stillstand eingetreten, deshalb funktionieren dort diese "Instinkte" evtl. nicht so ausgeprägt oder sogar gegensätzlich. Die Beiden gehören auch nicht gerade zu der Gruppe "Intelligenzbestien", um es mal harmlos auszudrücken.

Trotzdem sollten beide das Recht haben, zusammenleben zu dürfen, ohne dafür bestraft zu werden. Gesetze, die nur noch existieren, um irgendeine alte "Moral" zu erfüllen, gehören abgeschafft. Die Gefahr für genetische Defekte sind bei Kindern aus solchen Beziehungen deutlich höher, aber rechtfertigt das, ihnen das Zusammenleben zu verbieten? Darf der Staat demnächst Menschen, die Gendefekte haben, die vererbbar sind, jeglichen Verkehr mit anderen Menschen verbieten?

Marty
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Alt 14.03.2008, 12:09:38   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von MartyMcFly Beitrag anzeigen
[...] Darf der Staat demnächst Menschen, die Gendefekte haben, die vererbbar sind, jeglichen Verkehr mit anderen Menschen verbieten?
Sie dürfen doch mit anderen Menschen am Straßenverkehr teilnehmen?!

Ich weiß es nicht. Eigentlich bin ich sowieso ein Fan davon, wenn sich der Staat so wenig wie nur irgend möglich einmischt, also auch in diesem Fall. Du warst es mal, der zu mir sagte, dass dort, wo das normale Zusammenleben nicht funktioniert, Gesetze her müssen. Nun stellt sich die Frage in diesem Fall hier.

In meiner Parallelklasse war damals ein Typ, dessen Vater gleichzeitig sein Onkel war. Die Verhältnisse, aus denen er stammte, ähnelten schon sehr denen des vorliegenen Falls. Er hatte offensichtlich keine Trisomie 23, aber allgemein hatte er Konzentrationsschwächen und war auch nicht unbedingt der cleverste. Lieb und nett, aber ein bisschen blöd. Im Mittelalter wäre er der Dorftrottel gewesen und hätte Narrenfreiheit bekommen.

Was kann nun aber der Staat schon tun, um es zu verhindern? Doch eigentlich gar nichts, außer beide einzusperren. Naja, das ginge dann doch etwas zu weit. Zwangskastrationen sind verboten und psychologische Betreuung wird wohl kaum helfen. Ob der den beiden nun verbietet, zusammen zu leben oder nicht, spielt doch keine Rolle. Ich hatte auch schon Sex außerhalb des heimeligen Bettes. Und Gefängnisstrafen, wenn sie wieder schwanger wird, das Kind also schon in den Brunnen gefallen ist, bringt unter dem Strich auch nix. So gesehen kann der Staat sowieso nichts tun und muss mit ansehen, wie der Genpool seicht wird.

Gruß,
Photon
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Alt 14.03.2008, 13:33:28   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Photon Beitrag anzeigen
Du warst es mal, der zu mir sagte, dass dort, wo das normale Zusammenleben nicht funktioniert, Gesetze her müssen. Nun stellt sich die Frage in diesem Fall hier.
Hm, ich frage mich, wo das Zusammenleben der beiden gestört ist. Oder das Zusammenleben der Beiden mit anderen. Ich sehe da keinerlei Störung. Die Störung wird verursacht durch ein Gesetz, welches überflüssig ist. Der Mann muss jetzt ins Gefängnis, damit wird das Zusammenleben der beiden erheblich gestört. Und dabei hat er laut Richter nur gegen eine Moral verstossen.

Zitat:
Was kann nun aber der Staat schon tun, um es zu verhindern? Doch eigentlich gar nichts, außer beide einzusperren. Naja, das ginge dann doch etwas zu weit.
Genau das macht der Staat gerade. Und das halte ich für völlig übertrieben.

Zitat:
Und Gefängnisstrafen, wenn sie wieder schwanger wird, das Kind also schon in den Brunnen gefallen ist, bringt unter dem Strich auch nix.
Das ist ja der Witz an der Sache, der Staat kann erst bestrafen, wenn es zu spät ist und die Tat geschehen ist. Eigentlich auch vorher, Versuch ist auch strafbar. Aber wie beweist ein Staatsanwalt wohl den Geschlechtsverkehr, wenn er nicht dabei war? Also bleibt nur noch der Beweis durch ein gezeugtes Kind.

Und was hilft es den Kindern, wenn ihr Vater jetzt im Gefängnis sitzt?

Marty
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Alt 14.03.2008, 13:45:10   #10 (permalink)
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Normalerweise ist es doch so, dass auch Geschwister zusammen leben dürfen, aber laut Gesetz keine Kinder zeugen dürfen. Heißt das nun auch, dass sie keinen Sex haben dürfen, oder wirklich nur keine gemeinsamen Kinder?

Die beiden haben ja nun schon vier Kinder, wobei eines der Kinder von einem anderen Mann ist. Soweit ich mich erinnere, gab es bei ihnen mal die Überlegung der Sterilisation. Sollen sich doch beide sterilisieren lassen, zur Sicherheit, und gut ist. Niemand kann ihnen dann weiteren Sex nachweisen.

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Alt 14.03.2008, 15:32:27   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von MartyMcFly Beitrag anzeigen
[...] Genau das macht der Staat gerade. Und das halte ich für völlig übertrieben. [...] Und was hilft es den Kindern, wenn ihr Vater jetzt im Gefängnis sitzt?
Ja eben. Deswegen sollte man ernsthaft darüber nachdenken, ob in schweren Fällen nicht eine Zwangssterilisation des Vaters oder/und der Mutter gesetzlich möglich sein sollte. Weil den Kindern eben auch nicht geholfen ist, wenn sie ein Ohr auf der Nase tragen und auch sonst ganz schön mongoloid aussehen, völlig gleichgültig ob Papa nun im Knast sitzt oder nicht.

Zitat:
Zitat von poopsie Beitrag anzeigen
[...] Sollen sich doch beide sterilisieren lassen, zur Sicherheit, und gut ist. Niemand kann ihnen dann weiteren Sex nachweisen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass da auf "freiwilliger Basis" was zu machen ist. Die Tatsache, dass sie 4 Kinder (oder eben 3) Kinder zusammen haben zeigt doch deutlich, dass es keine ungewollten Schwangerschaften waren. Nur bin ich mir nicht sicher, dass den beiden überhaupt klar ist, welches Risiko sie eingehen. Entweder sie sind zu primitiv um es zu verstehen oder es ist ihnen egal. Jedenfalls weiß ich nicht, ob nicht vielleicht in der nächsten Generation schwere genetische Defekte auftreten können, die jetzt latent im Pool schlummern.

Gruß,
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Alt 14.03.2008, 15:37:21   #12 (permalink)
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Irgendwie ist der Titel verwirrend. Jedesmal sehe ich nur die Stichworte "Karlsruhe" und "Inzest". Und dann denke ich immer an den User hier aus dem Board
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Alt 14.03.2008, 18:03:43   #13 (permalink)
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Zitat:
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Ja eben. Deswegen sollte man ernsthaft darüber nachdenken, ob in schweren Fällen nicht eine Zwangssterilisation des Vaters oder/und der Mutter gesetzlich möglich sein sollte.
Das wäre eine Alternative. Aber auch dann wäre es doch wieder nur eine Reaktion. Also erst möglich, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Und dann stellt sich noch die Frage, ob man solch ein Gesetz dann direkt so gestaltet, dass jede(r) Frau/Mann, die evtl. Gendefekte vererben, zwangssterilisiert. Und wenn ich mir diesen (meinen) Satz so durchlese, dann bekomme ich ganz schnell das kalte Kotzen. Weil nach meiner Meinung der Staat keinerlei Recht hat, festzulegen, wer sich fortpflanzen darf und wer nicht.

Zitat:
Zitat von Jemandanderes
das gesetz besteht auch um kinder vor missbrauch durch verwandte zu schützen. mit moralvorstellungen alleine hat das nichts zu tun.
Um Kinder zu schützen gibt es andere Gesetze und wenn schon der Richter nur noch von moralischer Grundlage spricht, was soll es dann sonst noch sein?

Marty
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Alt 14.03.2008, 18:16:28   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von MartyMcFly Beitrag anzeigen
[...] Weil nach meiner Meinung der Staat keinerlei Recht hat, festzulegen, wer sich fortpflanzen darf und wer nicht.[...]
Eigentlich sehe ich es ja ganz genauso. Ich selbt möchte auch keinen genetischen Fingerabdruck in einer staatlichen Datenbank abgeben müssen, um dann entweder eine grüne Karte (ich darf Kinder haben) oder eine rote Karte (ich darf keine haben) zu bekommen.

Dann kann man aber Inzucht auch gleich gestatten oder zumindest nicht verbieten, weil es keine sinnvolle Handhabe dagegen gibt. Wo die Natur versagt, kann auch der Staat nix tun...

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Alt 14.03.2008, 18:40:09   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Photon Beitrag anzeigen
Dann kann man aber Inzucht auch gleich gestatten oder zumindest nicht verbieten, weil es keine sinnvolle Handhabe dagegen gibt. Wo die Natur versagt, kann auch der Staat nix tun...
Solange dieser Inzest unter Volljährigen und in beiderseitigem Einverständnis geschieht, sollte sich der Staat da tatsächlich raushalten, dieser Meinung bin ich.

Marty
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