Alt 09.02.2009, 17:11:23   #1 (permalink)
Neuer Benutzer

Reg: 09.02.2009
Beiträge: 3
Spenglisch befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ansparabschreibung auch nach ESt.-Erklärung rückwirkend geltend machen?

Hallo,

im Rahmen der ESt.-Erklärung für 2007 habe ich nun einen Steuerbescheid erhalten und muss ca. 7000 € ESt nachzahlen. Gleichzeitig habe ich einen Vorauszahlungbescheid für 2008 und 2009 erhalten. natürlich auf Basis der Werte aus 2007.

Nun meine Frage: besteht die Möglichkeit im Rahmen eines Einspruches die rückwirkende Berücksichtigung einer Ansparabschreibung bzw. eines Investitionsabzugsbetrages für 2007 zu erwirken um die Steuerschuld zu verringern oder ist dies nach Abgabe der ESt.-Erklärung nicht mehr möglich.

Für 2008 wäre dies sicher kein Problem, jedoch für 2007 ...würde mich interessieren.

Danke Euch
VG
Ivonne
Spenglisch ist offline   Mit Zitat antworten
Gesponsorte Links
Alt 10.02.2009, 10:10:41   #2 (permalink)
PAUSIERT
Benutzerbild von Marty

ID: 48115
Lose-Remote

Marty eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 28.04.2006
Beiträge: 10.798
Marty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes Ansehen
Standard

Du hast die Erklärung für 2007 von einem Steuerberater machen lassen? Dann sollte der das wissen.

Oder hast Du die selber gemacht und schon verspätet abgegeben?

Du kannst Widerspruch einlegen. Dieser muss bebgründet werden. Ob als Begründung ausreicht, dass Du die Ansparabschreibung vergessen hast, solltest Du vorher mit dem Sachbearbeiter klären.

Marty
Marty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2009, 12:16:02   #3 (permalink)
Neuer Benutzer

Reg: 09.02.2009
Beiträge: 3
Spenglisch befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Abgegeben habe ich Erkläung im Dez.08. Den gewerblichen Teil der Est-Erkl. hat mein Steuerberater gemacht. Den privaten Teil ich selbst. Auf meine Anfrage beim Steuerberater, meinte dieser, dass wenn nachträglich etwas geändert werden müsste, der Jahresabschluss nochmal geöffnet werden muss um die Änderung vorzunehmen und dieses "erneute öffnen" mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Mag ja sein,....höher als die bisherige Steurschuld wird es jedoch nicht sein.

Ich möchte halt nur wissen, ob dieser Investitionsabzugsbetrag auch noch nach Abgabe der Erklärung und dem Enspruch auf den Steuerbescheid ergänzt werden kann. Ich glaube ich muss mir einen pfiffigeren Steuerberater suchen.
Spenglisch ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2009, 13:28:44   #4 (permalink)
PAUSIERT
Benutzerbild von Marty

ID: 48115
Lose-Remote

Marty eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 28.04.2006
Beiträge: 10.798
Marty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von Spenglisch Beitrag anzeigen
und dieses "erneute öffnen" mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Mag ja sein,....höher als die bisherige Steurschuld wird es jedoch nicht sein.
Versteh ich nicht ganz. Durch eine Ansparabschreibung werden die Gewinne doch nur in die Zukunft verlagert. Wenn Du absehen kannst, dass der Gewinn in den nächsten Jahren deutlich niedriger wird, dann lohnt sich das.

Aber jetzt nachträglich noch einige Euro für einen Steuerberater investieren muss schon Sinn machen.

Ich würde als Erstes mit dem Sachbearbeiter sprechen. Und nicht mit einem anderen Steuerberater, zwei Berater für ein Gewerbe macht keinen SInn.

Marty
Marty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2009, 16:31:08   #5 (permalink)
Neuer Benutzer

Reg: 09.02.2009
Beiträge: 3
Spenglisch befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Rotes Gesicht

Ich weiss, dass die Gewinne nur in die Zukunft verlagert werden. Da mein Mann jedoch in 2007 zuviel Gewinn erwirtschaftet hat, sind nun für 2007 die hohen Eink.-Steuern fällig. Der Bescheid dafür liegt mir, wie bereits erwähnt seit letzter Woche vor.
Nun war mein Gedanke, um die 7000 € ESt. zu drücken, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen und den Gewinn mit der geplanten Ansparabschreibung bspw. in Höhe von 12.000 € (40% von 30.000 € für ein neues in 2010 geplantes Fahrzeug) zu reduzieren. Ich würde praktisch die Steuererklärung nachträglich ändern lassen.

Ob diese nachträgliche Änderung möglich ist, oder ich in den sauren Apfel beißen muss und die Steurn zahlen muss und somit die Ansparabschreibung erst mit der Steuererklärung für 2008 berücksichtigen kann,....das wollte ich nur wissen.
Spenglisch ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2009, 18:50:26   #6 (permalink)
PAUSIERT
Benutzerbild von Marty

ID: 48115
Lose-Remote

Marty eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 28.04.2006
Beiträge: 10.798
Marty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes Ansehen
Standard

Lass uns bitte am Ergebnis teilhaben. Mich würde nämlich interessieren, ob das geklappt hat.

Marty
Marty ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Stichworte
ansparabschreibung, einkommenssteuer, est.-erklärung, steuerfrage

Gesponsorte Links

Anzeige


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks sind an
Pingbacks sind an
Refbacks sind an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Welche Kosten nach erfolgreichen Widerspruch gegen Musterung geltend machen? chris88 Das wahre Leben 5 05.09.2008 18:08:59
Beitragserhöhung Krankenkasse rückwirkend ? komerzhasi Das wahre Leben 8 22.08.2008 09:16:38
Ansparabschreibung - was gehört dazu? MisterSimpson Gott und die Welt 26 08.02.2008 12:17:52
Slotino.de so kann man es auch machen MrFrost Lose-Talk 33 01.12.2007 21:37:22


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:11:37 Uhr.