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Alt 28.02.2011, 10:13:53   #1 (permalink)
VfB-Fan
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Standard 400 Euro Job neben dem Hauptberuf

Hey,
mich interessiert die Sachlage, ob ein zusätzlich zum Hauptberuf angestrebter 400 Euro Job auch in dem Fall steuer- und abgabenfrei ist, wenn ich schon durch den Hauptberuf einen Verdienst erwirtschafte, der normal versteuert etc. wird.
Tschuuuut tschuuuut
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Alt 28.02.2011, 19:03:39   #2 (permalink)
mostly harmless
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Vor der Frage könnte schon eine unüberwindbare Hürde stehen: Erlaubt Dir dein Hauptarbeitsgeber solche Extratouren? In vielen Verträgen werden Nebenberufe ausgeschlossen...
|Meine Bücherkiste|Willi an der Macht?|asoziales Netz?|Mehr Signatur|Hörbuch gefällig?

"Wir spielen jetzt Krieg!" "Warum spielen wir nicht Frieden?" "Zu wenig Rollenmuster!!!"
(aus Calvin & Hobbes)
Sammelartikel, Bücher, Geschirr & mehr!
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Alt 28.02.2011, 19:41:24   #3 (permalink)
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Hmm, ich verstehe die Frage entweder nicht oder es ist einfach zu logisch:
Hauptberuf + Minijob ist eine der Standardkonstellationen, für die "neue" Regelung 2003 eingeführt wurde.

Zur arbeitsrechtlichen Seite kann ich nicht viel sagen. Ich meine mich nur zu erinnern, dass pauschale Ausschlüsse oder Genehmigungspflichten i.d.R. unwirksam sind, da eben normalweise keine Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses zu befürchten ist.


Heute schon gepixelt
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Alt 01.03.2011, 16:37:37   #4 (permalink)
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Fakt ist, dass man den Arbeitgeber informieren muss.

Wenn man nicht gerade beim Konkurrenten arbeiten will, oder einen Job machen will, der anderweitig nicht passt, ist das i.d.R. kein Problem.

Aber vielleicht sollte der Threadersteller drüber nachdenken, ob er die Zeit jetzt nicht lieber in Weiterbildung/qualifikation steckt, um später für weniger Arbeit mehr Kohle bekommt.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
(Bier)Kelle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2011, 22:37:14   #5 (permalink)
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Reg: 25.04.2006
Beiträge: 572
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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Fakt ist, dass man den Arbeitgeber informieren muss.

Wenn man nicht gerade beim Konkurrenten arbeiten will, oder einen Job machen will, der anderweitig nicht passt, ist das i.d.R. kein Problem.

Aber vielleicht sollte der Threadersteller drüber nachdenken, ob er die Zeit jetzt nicht lieber in Weiterbildung/qualifikation steckt, um später für weniger Arbeit mehr Kohle bekommt.

gruss kelle!

Danke, ja genauso ist es. Informieren muss ich ihn, da die Branche aber komplett disparitär ist und die wöchentliche max. Stundenzahl bei der Addierung beider Tätigkeiten nicht überschritten wird, kann der Arbeitgeber dem nicht widersprechen.

Und da ich nur einen befristeten Vertrag bei meinem Hauptarbeitgeber habe, der mir nur die Monate bis zu meinem geplanten Studienbeginn zum WS 2011 überbrücken soll, sehe ich da keine weitere Notwendigkeit der Weiterbildung bis dahin.
Tschuuuut tschuuuut
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Alt 10.03.2011, 12:51:30   #6 (permalink)
FC Bayern.

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geissi hat eine strahlende Zukunftgeissi hat eine strahlende Zukunftgeissi hat eine strahlende Zukunftgeissi hat eine strahlende Zukunftgeissi hat eine strahlende Zukunftgeissi hat eine strahlende Zukunftgeissi hat eine strahlende Zukunftgeissi hat eine strahlende Zukunftgeissi hat eine strahlende Zukunftgeissi hat eine strahlende Zukunftgeissi hat eine strahlende Zukunft
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Hi.. Weiß jetzt nicht, ob die Frage bei dir schon geklärt ist oder nicht.

Die erste Nebenbeschäftigung neben der Hauptbesch. (400,- Job) ist versicherungsfrei.
D. h. bezahlst du für diese Besch. keine Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung usw.

Grüßle, geissi
geissi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2011, 14:33:24   #7 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 304177
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Beiträge: 1.670
wusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz seinwusseler kann auf vieles stolz sein
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...Jedoch ist diese Steuerpflichtig.

Mit der LK 6 kannst du pauschal 15% ans Finanzamt abführen lassen. Damit sind evtl. Steueransprüche vom Finanzamt abgegolten. Du kannst aber z.B. durch Werbungskosten etc. die gezahlte Steuer per Steuererklärung "zurückholen", solang ein Anspruch entsteht.

Du kannst die 15% aber auch auszahlen lassen. Dann musst du entsprechend dein Einkommen unter "weiteres Einkommen" in der Steuererklärung einrechnen. Was für dich günstiger ist, kannst nur du selber wissen.
wusseler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2011, 13:15:25   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von geissi Beitrag anzeigen
Die erste Nebenbeschäftigung neben der Hauptbesch. (400,- Job) ist versicherungsfrei.
Außer die erste Nebenbeschäftigung wird durch das Chaos weiterer mit ins Chaos gezogen


Zitat:
Zitat von wusseler Beitrag anzeigen
...Jedoch ist diese Steuerpflichtig.
Nö. Sie ist nicht, sie kann aber sein. Wenn man das möchte - was eher selten sinnvoll ist.

Zitat:
Zitat von wusseler Beitrag anzeigen
LK 6 .. pauschal 15%
Das ist nun völlig falsch.
  1. Individuelle Besteuerung (mit Lohnsteuerkarte egal welcher Klasse) ist nicht pauschal, sondern richtet sich nach den ganz gewöhnlichen Lohnsteuertarifen.
  2. Die Pauschalierungsmöglichkeit für die erste geringfügige entlohnte Beschäftigung beträgt 2%, soweit man keine individuelle Besteuerung möchte. Außerdem kann der Arbeitgeber diese Pauschale selbst übernehmen.
  3. Alle weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigungen können nicht mehr mit 2%, aber mit 20% pauschaliert werden. Beide Wahlmöglichkeiten gelten auch hier.


Heute schon gepixelt
joschilein ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
400 €-basis, nebenjob, sozialabgaben, steuer

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