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#1 (permalink) |
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VfB-Fan
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Hey,
mich interessiert die Sachlage, ob ein zusätzlich zum Hauptberuf angestrebter 400 Euro Job auch in dem Fall steuer- und abgabenfrei ist, wenn ich schon durch den Hauptberuf einen Verdienst erwirtschafte, der normal versteuert etc. wird.
Tschuuuut tschuuuut
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#2 (permalink) |
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mostly harmless
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Vor der Frage könnte schon eine unüberwindbare Hürde stehen: Erlaubt Dir dein Hauptarbeitsgeber solche Extratouren? In vielen Verträgen werden Nebenberufe ausgeschlossen...
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#3 (permalink) |
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Multitalent
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Hmm, ich verstehe die Frage entweder nicht oder es ist einfach zu logisch:
Hauptberuf + Minijob ist eine der Standardkonstellationen, für die "neue" Regelung 2003 eingeführt wurde. Zur arbeitsrechtlichen Seite kann ich nicht viel sagen. Ich meine mich nur zu erinnern, dass pauschale Ausschlüsse oder Genehmigungspflichten i.d.R. unwirksam sind, da eben normalweise keine Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses zu befürchten ist. |
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#4 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Fakt ist, dass man den Arbeitgeber informieren muss.
Wenn man nicht gerade beim Konkurrenten arbeiten will, oder einen Job machen will, der anderweitig nicht passt, ist das i.d.R. kein Problem. Aber vielleicht sollte der Threadersteller drüber nachdenken, ob er die Zeit jetzt nicht lieber in Weiterbildung/qualifikation steckt, um später für weniger Arbeit mehr Kohle bekommt. gruss kelle! Zitat:
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#5 (permalink) | |
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VfB-Fan
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Zitat:
Danke, ja genauso ist es. Informieren muss ich ihn, da die Branche aber komplett disparitär ist und die wöchentliche max. Stundenzahl bei der Addierung beider Tätigkeiten nicht überschritten wird, kann der Arbeitgeber dem nicht widersprechen. Und da ich nur einen befristeten Vertrag bei meinem Hauptarbeitgeber habe, der mir nur die Monate bis zu meinem geplanten Studienbeginn zum WS 2011 überbrücken soll, sehe ich da keine weitere Notwendigkeit der Weiterbildung bis dahin.
Tschuuuut tschuuuut
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#6 (permalink) |
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FC Bayern.
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Hi.. Weiß jetzt nicht, ob die Frage bei dir schon geklärt ist oder nicht.
Die erste Nebenbeschäftigung neben der Hauptbesch. (400,- Job) ist versicherungsfrei. D. h. bezahlst du für diese Besch. keine Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung usw. Grüßle, geissi |
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#7 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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...Jedoch ist diese Steuerpflichtig.
Mit der LK 6 kannst du pauschal 15% ans Finanzamt abführen lassen. Damit sind evtl. Steueransprüche vom Finanzamt abgegolten. Du kannst aber z.B. durch Werbungskosten etc. die gezahlte Steuer per Steuererklärung "zurückholen", solang ein Anspruch entsteht. Du kannst die 15% aber auch auszahlen lassen. Dann musst du entsprechend dein Einkommen unter "weiteres Einkommen" in der Steuererklärung einrechnen. Was für dich günstiger ist, kannst nur du selber wissen. |
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#8 (permalink) | |
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Multitalent
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Zitat:
Nö. Sie ist nicht, sie kann aber sein. Wenn man das möchte - was eher selten sinnvoll ist. Das ist nun völlig falsch.
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| Stichworte |
| 400 €-basis, nebenjob, sozialabgaben, steuer |
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