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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Wie schaut es mit dem Widerrufsrecht aus,
wenn ich einem Kunden eine IT-Dienstleistung anbiete, für diese mir zuvor ~300€ Lizenzgebühren angefallen sind, die ich vom Kunden als Einrichtungsgebühr nehme. Müssen die zurückerstattet werden, auch, wenn ich keine Möglichkeit mehr habe, diese zurück zu bekommen, weil die Lizenzen bereits gekauft wurden? |
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#5 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Nach dem EU Widerrufsrecht, das seit diesem Jahr ja auch hier in Deutschland eingeführt wurde, sind alle Kosten dem Käufer zu erstatten.
Aber!! Nicht erstattungsfähig und vom Widerruf ausgeschlossen sind virtuelle Güter, sofern diese bereits ausgeliefert wurden oder andere Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden. Es ist nun dir Frage, ob diese Lizenzen bereits an den Kunden ausgeliefert sind, wenn nein, würde ich aus dem Bauch heraus sagen, fallen diese Kosten dir zu Lasten. |
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#8 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Nein, eigentlich nicht. Hast Du schriftlich den Auftrag des Kunden, sofort mit der Dienstleistung zu beginnen und hast Du ihn darauf hingewiesen, dass er dann im Falle eines Widerrufs die angefallenen Kosten zu erstatten hat?
Zitat:
Marty |
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