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Alt 10.08.2010, 10:17:47   #1 (permalink)
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ruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehen
Standard Urheberrecht - Frage - Abmahnung

Ich habe mal eine Frage und brauche mal paar Infos.

Ich hab auf der Seite von meinem Dad damals eine Karte als Anfartsskizze eingebaut die Datenrechtlich geschützt war.

Wir wurden abgemahnt und haben die Grafik aus der Anfahrtsskizze entfernt.

Somit dachten wir wäre alles vom Tisch nun befand sich in einem Ordner noch die Anfahrtsskizze die wir aber total vergessen haben die aber nicht direkt auf der Internetseite verlinkt war. Halt nur im Ordner lag.
sprich über www.xyz.de/skizze.jpg
erreichbar war.

kann man deswegen wieder abgemahnt werden? heißt das wenn ich ne datengeschützte grafik von einer seite nur in einen onlineordner speichere mache ich mich damit haftbar?

danke für die unterstützung
Ich mache ab sofort eine Klamm-Sommerpause. Ab dem 01.10.2012 bin ich wieder wie gewohnt erreichbar. euer ruebi Also bitte nicht wundern das "gesperrt" da steht das war ein Wunsch von mir.
ruebi ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 10.08.2010, 10:40:42   #2 (permalink)
Übertreibt!
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gadon kann auf vieles stolz seingadon kann auf vieles stolz seingadon kann auf vieles stolz seingadon kann auf vieles stolz seingadon kann auf vieles stolz seingadon kann auf vieles stolz seingadon kann auf vieles stolz seingadon kann auf vieles stolz seingadon kann auf vieles stolz sein
Standard

Wenn ihr damals die Unterlassungserklärung unterschrieben habt die bei der Abmahnung sicherlich bei war dann denke ich dass es jetzt nicht nur bei einer erneuten Abmahnung bleiben wird, wenn das Bild für die Allgemeinheit zugänglich war, zB. über google etc.

aber bevor weiteres Halbwissen verteilt wird: http://www.frag-einen-anwalt.de/

Der Fall hier ist so ähnlich wie deiner, denke da kann man sich ein wenig dran orientieren.
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Alt 10.08.2010, 10:56:09   #3 (permalink)
bekämpft die Mächte des Bösen
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theHacker genießt hohes AnsehentheHacker genießt hohes AnsehentheHacker genießt hohes AnsehentheHacker genießt hohes AnsehentheHacker genießt hohes AnsehentheHacker genießt hohes AnsehentheHacker genießt hohes AnsehentheHacker genießt hohes AnsehentheHacker genießt hohes AnsehentheHacker genießt hohes AnsehentheHacker genießt hohes Ansehen
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Und abhängig von deinem Rechtsproblem:
Wenn du Kartengrafiken oder -daten brauchst, nutz die OpenStreetMap.

http://www.openstreetmap.org/
http://www.openstreetmap.org/copyright

Eine Zeile
Zitat:
© OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA
drunter. Fertig
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Alt 10.08.2010, 11:00:37   #4 (permalink)
KlammLose.NET

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Zitat:
Zitat von theHacker Beitrag anzeigen
Und abhängig von deinem Rechtsproblem:
Wenn du Kartengrafiken oder -daten brauchst, nutz die OpenStreetMap.

http://www.openstreetmap.org/
http://www.openstreetmap.org/copyright

Eine Zeile drunter. Fertig
naja das war da nicht der fall das war nen einfaches kartenstück wo der urheber nicht auffindbar gemacht werden konnte.
Ich mache ab sofort eine Klamm-Sommerpause. Ab dem 01.10.2012 bin ich wieder wie gewohnt erreichbar. euer ruebi Also bitte nicht wundern das "gesperrt" da steht das war ein Wunsch von mir.
ruebi ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2010, 15:23:39   #5 (permalink)
Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zitat von ruebi Beitrag anzeigen
kann man deswegen wieder abgemahnt werden? heißt das wenn ich ne datengeschützte grafik von einer seite nur in einen onlineordner speichere mache ich mich damit haftbar?
Ich denke nicht (schreibe hier aber trotzdem mal ). ich habe kein ura-Studium oder sowas hinter mir, also nur Halbwissen und eine Rechtsberatung schon gar nicht, aber:

In den Schranken des Urheberrechts ist der §53 für Privatkopien enthalten.

Da die Skizze nicht mehr direkt über das öffentliche Internet zugänglich war, sondern nur, wenn man den Pfad kannte würde ich das ganze als Privatkopie werten, welche einem nicht verboten werden kann. Ich würde das in etwa damit vergleichen, dass du die Karte ausgedruckt und in die Garage, die bei euch immer offen steht, gelegt hast. Jeder hat theoretisch Zugriff drauf, es ist aber nicht dafür gedacht und somit eher keine Veröffentlichung und eine Privatkopie.
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Alt 10.08.2010, 16:24:43   #6 (permalink)
Board-Psychose
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Eine Abmahnung kann Dir nicht irgendjemand schicken, sondern nur der, der SEINE Urheberrrechte verletzt sieht.
LordRoscommon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2010, 17:45:32   #7 (permalink)
bekämpft die Mächte des Bösen
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Zitat:
Zitat von DeadMansHorror Beitrag anzeigen
Da die Skizze nicht mehr direkt über das öffentliche Internet zugänglich war, sondern nur, wenn man den Pfad kannte würde ich das ganze als Privatkopie werten, welche einem nicht verboten werden kann.
Das is quark.
Wenn du damit recht hättest, wären damit sämtliche illegale Downloads über Filehoster legalisiert. Ich kann den Content dort nämlich auch nur downloaden, wenn ich explizit die URL kenne.

Wenn ich also meine DVD-Sammlung auf RapidShare als "Privatkopie" hoste, wäre das ok. Und wenn der böse Anwalt dann den Link irgendwo findet, red ich mich mit deiner Garagen-Ausrede raus

Ne, das kann nicht so simple sein.
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Alt 10.08.2010, 19:13:29   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von theHacker Beitrag anzeigen
Wenn ich also meine DVD-Sammlung auf RapidShare als "Privatkopie" hoste, wäre das ok. Und wenn der böse Anwalt dann den Link irgendwo findet, red ich mich mit deiner Garagen-Ausrede raus
Jetzt wirds schwierig. Ich glaube aber auch, dass du deine private DVD-Sammlung dort hosten darfst.
Die illegale Handlung ist dann das Verbreiten des Links. Höchstens anders könnt ich mir das vorstellen, da es auf die Server von Rapidshare liegt, also nicht mehr nur auf "deinem" Speicherplatz.

Anderes Beispiel: Wenn ich meine Musiksammlung auf einem USB-Stick mitführe und diesen dann verliere ist es keine strafbare Handlung (oder doch?! ). Wer aber die Musik auf dem USB-Stick auf seinen Rechner kopiert und mir dann den Stick zurück gibt begeht eine Straftat (vermute ich).

Also auch das Abweisen ist würd ich sagen nicht so simpel. Oder ich habe gerade einen Denkfehler.
DeadMansHorror ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2010, 19:57:02   #9 (permalink)
PAUSIERT
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Abmahnen darf nur derjenige, der die Rechte für die Skizze hatte. Wenn ihr dem eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe unterschrieben habt, und der hat jetzt wieder eine erreichbare (wie auch immer) Skizze auf eurem Webspace gefunden, dann wird der die Vertragsstrafe einfordern.

Bei den Diensten, die ich da in Vermutung habe, dürften das exakt 5.001 Euro sein.

Marty
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