Unterhalt für Kinder

Anja

Well-known member
ID: 43987
L
21 April 2006
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195
bekommt irgendwer unterhalt für ein kind und sieht bei der neuen düsseldorfertabelle noch durch?

überall lese ich das es ab januar 2008 mehr geld gibt für die kinder... aber mein ex zahlt jetzt 15€ weniger!

wer macht nun was falsch? er? sein jugendamt? oder ich?

hat da jemand erfahrung mit?
 
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Reaktionen: Dog
Hi
ich denke da solltest du Kopi nach fragen, der hat sehr viel Ahnung.
Schau mal in seine Sig, da sollte ein Link sein zu seiner Seite.
Ich würd ja den link posten, aber der wird ja dann wegen Werbung gelöscht!
 
jupp:ugly:

Er hatte davon erzählt da es da jetzt eine Änderung gab, er hat seine Seite aktuell!
 
bekommt irgendwer unterhalt für ein kind und sieht bei der neuen düsseldorfertabelle noch durch?

Toni hat es schon erwähnt! Ich sehe da wohl beruflich etwas durch ;)

Durch das neue Unterhaltsrecht ändert sich zunächst garnichts!!!

Es sei denn, dass der Unterhalt für Dein Kind bisher in Bezug auf eine Unterhaltspflicht gegenüber eine andere (Ex-)Ehefrau berechnet wurde.

Wenn der Unterhalt für Dein Kind nur anhand des Einkommens des Vaters ohne Beteiligung eines volljährigen Kindes oder einer Frau berechnet wurde, ändert sich nichts! Wenn der Unterhalt allerdings bisher noch garnicht in Form eines Unterhaltstitels festgesetzt wurde, könnte sich nun leicht etwas nach oben ändern.

Wichtig ist aber, dass die neue Unterhaltstabelle nicht auf s.g. Altfälle anwendbar ist, sondern nur für Neuregelungen nach dem 01.01.08 gilt!

15.-€ weniger sind aber niergends zu erkennen und können nur ein falscher Rechtsschluss sein! Kein minderjähriges Kind bekommt durch das neue Unterhaltsrecht weniger. Einige bekommen mehr, die meisten das Gleiche!
 
oh

Hallo, hast du denn einen Unterhaltstitel (Bescheid vom Gericht), wieviel er zahlen soll? Normalerweise müsste das vorliegen. Wenn er danach tatsächlich im Rückstand ist, ist noch die Frage, bei wem die Pflegschaft liegt. Bei dir oder beim Jugendamt? Falls sie beim Jugendamt liegt, müsstest du es anschreiben und denen mitteilen, dass bisher .... Euro Rückstand aufgelaufen ist und das die sich drum kümmern sollen, den schnellstmöglich einzuziehen. Ist das Jugendamt zu larifari in der Angelegenheit, kannst du die Vormundschaft auch aufheben lassen und die Sache selbst in die Hand nehmen. Wenn dein Einkommen eher niedrig ist, wäre das sogar günstiger, weil du dann einen Anwalt nehmen könntest, denn du hättest Anspruch auf Prozeßkostenhilfe. Davon ab, die Kosten müsste letztendlich der Vater sowieso noch zusätzlich erstatten, er hat ja (wenn es stimmt) durch sein Verschulden den Rückstand verursacht. Solltest du also selbst die Sache in der Hand haben, dann musst du den Vater anschreiben oder einen Anwalt damit beauftragen, ihm den Rückstand mitteilen und um sofortige Zahlung bitten. Sollte er dann immer noch nicht zahlen, suchst du dir einen Gerichtsvollzieher aus dem Bezirk, wo der Vater den Wohnsitz hat, gibts dem das Urteil, die Zahlungsbelege, woraus hervorgeht, das Geld fehlt und der marschiert dann los und pfändet entweder Lohn oder wenn da nix ist, halt aus den Sachen in der Wohnung.

@kopi-marl
Kindesunterhalt hat immer Vorrang, also absolute Priorität. Das ist aber schon ein alter Hut!
 
Zuletzt bearbeitet:
danke .... also ich hab ja die urkunde die ganz am anfang festgelegt wurde mit den 135% ...

Pflegschaft? also da hab ich kein plan.... soviel hab ich ja nicht mitn jugendamt zu tun! war ja nur 2 mal bis jetzt... bei der vaterschaftserklärung und nach der trennung wegen besuchsrecht!

aber das is nun auch schon 7 jahre her! einmal abgehohlt nie wieder blicken lassen!

das mit einem admin und beihilfekosten fällt bei mir weg... weil ich verheiratet bin. mein mann verdient zuviel .... ich war ja schonmal da und wollte das alleinige sorgerecht abtretten... weil mein ex gibts ja nicht freiwillig der sagt soll mein mann doch das "Freckel" adoptieren!!!

kopi hat mir eigentlich schon sehr geholfen dank dir aber trotzdem
 
hi

danke .... also ich hab ja die urkunde die ganz am anfang festgelegt wurde mit den 135% ...

Pflegschaft? also da hab ich kein plan.... soviel hab ich ja nicht mitn jugendamt zu tun! war ja nur 2 mal bis jetzt... bei der vaterschaftserklärung und nach der trennung wegen besuchsrecht!

aber das is nun auch schon 7 jahre her! einmal abgehohlt nie wieder blicken lassen!

das mit einem admin und beihilfekosten fällt bei mir weg... weil ich verheiratet bin. mein mann verdient zuviel .... ich war ja schonmal da und wollte das alleinige sorgerecht abtretten... weil mein ex gibts ja nicht freiwillig der sagt soll mein mann doch das "Freckel" adoptieren!!!

kopi hat mir eigentlich schon sehr geholfen dank dir aber trotzdem
Ja. Wenn das Urteil schon älter ist, solltest du überlegen, ob es sinnvoll wäre, es neu festsetzen zu lassen! Das lohnt sich unter Umständen. Allerdings, wie gesagt, schreib ihn schriftlich an und setz ihn in Verzug, der Rückstand ist immer sofort fällig! Setz am besten eine kulante Zahlungsfrist von einer Woche. Falls danach noch nichts eingegangen ist, wie gesagt, ab zum Gerichtsvollzieher mit den Unterlagen und er holt dein Geld! ;)