Rechtsfrage ebay!?

Canyonfire

The oak of Love
ID: 85388
L
23 April 2006
197
33
Hallo,

mal eine frage an die ebayexperten hier...
also ich habe neulich ein nokia n70 ersteigert.
Im Artikelbetreff stand geschrieben "nokia n70 & tomtom mobile+gps maus"
In der Artikelbeschreibung steht dann wiederrum drin, dass "Ab einem gebot ab 275 € die tomtom Software mit allem auf den Bildern ersichtlichen zubehör" mitgeliefert wird.

Ersteigert habe ich das Zeug für 160 €.
Nun die Frage: Muss mir der Verkäufer nun ALLES abgeben, oder hat er das recht nur das eigentliche Nokia (&zubehör) zu verkaufen?

danke für die beratung ;)
 
naja, die Artikelbeschreibung ist sozusagen das kleingedruckte des Vertrages zwischen dir und dem verkäufer, somit gilt das, was in der Artikelbeschreibung steht. Gute Anwälte können da aber evtl. nen Weg raus finden... :roll:

Wie z. B. Anfechtbarkeit wegen Irrtum oder so.
 
Hallo

wenn er in der Artikelbeschreibung geschrieben hat das man den anderen Artikel erst bekommt wenn der Auktionspreis höher als 275,00€ ist bekommste den anderen Artikel natürlich nicht;)
 
Mahlzeit,

Artikelbeschreibung ist verbindlich. Da es sich jedoch hier sicher um einen gewerblichen Anbieter handet, kannst du vom Vertrag zurück treten (Widerrufsrecht) so du das willst. Anspruch auf die in der Artikelüberschrift aufgelisteten Sachen besteht für dich nach deiner Beschreibung nicht, da wird auch ein Anwalt nichts dran ändern können. ;)

mfG
Andy
 
ähm... woraus ist zu lesen, dass es sich um einen gewerblichen anbieter handelt? Ich meine es ist zwar anzunehmen, aber bisher konnte ich noch nichts davon lesen... der artikellink wäre evtl. ned schlecht. :roll:
 
okay danke für die fixen antworten.
Ja ich bin ja nicht so- außerdem habe ich keine lust auf anwalt etc. das muss wrklich nicht sein wegen einem handy... (zudem habe ich tomtom selbst als ganzes damals für 300 Steine geholt, was mich zuverlässig navigiert)
Wäre von daher nur ne spielerei für mich gewesen aber nun gut ;)
 
ähm... woraus ist zu lesen, dass es sich um einen gewerblichen anbieter handelt? Ich meine es ist zwar anzunehmen, aber bisher konnte ich noch nichts davon lesen... der artikellink wäre evtl. ned schlecht. :roll:

haste schonmal einen privaten Verkäufer gefunden, der solche Zusatzangebote macht, wenn er sein Handy vertickert :?: ich nicht, darum gehe ich davon aus, dass es ein gewerblicher ist, gestanden hat davon nix, habe ich ja auch nicht behauptet, sonder nur vermutet :mrgreen:

mfG
Andy
 
ne ne das ist ein privater verkäufer, hat über 100 positive bewertungen...
von daher denke ich mal das der sich auch auskennen mag was sowas angeht. -ich bin da im verhältnis noch relativ neu mit meinem ersten stern ;)
 
ne ne das ist ein privater verkäufer, hat über 100 positive bewertungen...
von daher denke ich mal das der sich auch auskennen mag was sowas angeht. -ich bin da im verhältnis noch relativ neu mit meinem ersten stern ;)
Die Frage ist, willst Du das Handy trotzdem noch oder nicht?

Bei Ebay gibt es die Möglichkeit, das ganze Geschäft abzublasen und der Verkäufer bekommt auch die Gebühren wieder erstattet und kann das ganze an den 2. Höchstbietenden verkaufen. Die Begründung dazu wäre Irrtum, hätte auch vor Gericht eine Chance, wenn du das Geschäft wegen Irrtum anfechtest.