Kilometergeld nach alter Regelung - Ab wieviel Kilometer?

Wolverine

Eierwerfer
ID: 58534
L
23 April 2006
2.289
233
Hm, hatte gestern ein kleines Gespräch mit ´ner Kollegin. Da die neue Kilometergeldentscheidung ja vorerst nicht gilt, will sie ihre KM abrechnen (knappe 8 KM pro Tag). Bin mir gerade nicht sicher, gilt es ab dem 1. Kilometer, oder gab´s da auch schon eine Mindeststrecke?
 
wenn mich nicht alles täuscht ist es im moment noch ab dem 21. kilometer wobei das ja noch im gespräch ist.
 
Immer alles ansetzen, wird automatisch vorläufig gesetzt (Bescheid kontrollieren!) und ist somit bei positiver BVerfG-Entscheidung anwendbar. Vorher war es ab dem 1. km und noch vor ein paar Jahren, gab es sogar für die ersten 10 km mehr (40ct) als für die restlichen km (36ct).
 
Welche Bedingungen müssen eigentlich erfüllt werden, um dieses Kilometergeld zu bekommen? Gibt's das auch für den Schulweg?

Wär schon nicht schlecht :p
 
Hmm, du bringst mich da auf eine Idee. Ist zwar etwas aus der Luft gegriffen und eine sehr optimistische Einschätzung, aber grundsätzlich erstmal: ja, es geht.
Allerdings würde jede (mangels Höhe ohnehin nicht besteuerte) Einnahme die Sache wieder sinnlos(er) machen.
 
Das Stichwort hieße "vorweggenommene Werbungskosten". Da kann man quasi was für später "speichern" und die erste Zeit im Berufsleben quasi steuerfreien Lohn bekommen. Das macht z.B. bei einer Pilotenausbildung durchaus was aus.
 
Also zur Zeit gilt, dass man 30ct pro jeden voll gefahrenen Kilometer bekommt ab dem 21. Kilometer. Allerdings nur für eine Strecke, also nicht hin-und rückfahrt.
Müsste im EStG der §9 Absatz 3 sein wo das geregelt ist.
Wobei das für die Schule nicht angewendet werden darfst, solange du dort nicht die Einnahmen hast. Die Pendlerpauschale wird wie Werbungskosten behandelt, und Werbungskosten sind kosten die zum Erwerb, Erhalten und Sicherung der Einkünfte dienen.
 
Richtig, so lautet die Definition der Werbungskosten. Eigentlich müsste ja angemerkt sein, dass Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte seit 2007 gar keine Werbungskosten mehr sind, sondern "als Härtefallregelung" nur ab dem 21. km "wie" Werbungskosten behandelt werden, doch diese Thematik, die auch lustige Folgen bei den Firmenwagen von Personengesellschaften hat, sollte hier nicht weiter für Verwirrung sorgen.

Es geht ja viel mehr um die Frage, ob Ausgaben, die dann Werbungskosten wären, wenn man entsprechende Einnahmen hätten, als vorweggenommene Werbungskosten fungieren können und dies auch den Bereich der Schulbildung betreffen kann.

Fakt ist, dass es grundsätzlich die Systematik von vorweggenommenen Werbungskosten gibt, man also Ausgaben hat, die man für die angestrebte Erzielung von Einnahmen auf sich nimmt und das schon in Veranlagungszeiträumen, wo man keine solchen / solch hohen Einnahmen erwarten könnte. Insbesondere ist hier die Erlangung von Bildung angesprochen, das Beispiel mit der Pilotenausbildung habe ich bereits genannt, aber auch jedes andere Studium und jede Berufsausbildung fällt darunter, selbst falls zwar geringe Einnahmen vorhanden sind, die Ausgaben aber größer sind.

Der Gesetzgeber hat zwar einen kleinen Rettungsversuch unternommen und möchte Kosten der erstmaligen Berufsausbildung/Studium in die Sonderausgaben verfrachten, doch damit ist er bereits mehrfach höchstrichterlich auf die Nase gefallen und außerdem sind Sonderausgaben lt Definition ohnehin immer nachrangig zu Werbungskosten. Der bedeutende Unterschied liegt auf der Hand, Sonderausgaben führen nicht zu nach 10d feststellbaren Verlusten und würden mangels Einkünften ungenutzt verpuffen.

Mir fällt aktuell kein Grund ein, warum eine Regel-Schulausbildung nicht bereits mit Vollendung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I zu vorweggenommenen Werbungskosten führen könnte (außer natürlich der gegenläufigen Meinung von Finanzämtern und ggf. den EStR). Warum lässt man nicht die Schule sein und stürzt sich gleich in den Niedriglohnbereich? Ah, man möchte zumindestens die Chance [heute weiß man ja nie, auch Akademiker sollen schon sitzend an Supermarktkassen gesichtet worden sein] auf so etwas wie eine berufliche Karriere haben, die dann natürlich auch entsprechende steuerliche Zuwendungen für den Staat bedeuten würde.
 
Noch eine Anmerkung zu meiner Idee mit den Werbungskosten für eine Schulausbildung nach Wegfall der Schulpflicht:
Der BFH sieht das leider nicht so :( (wäre auch zu schön :mrgreen: )