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#1 (permalink) |
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freier Nationalist
Reg: 28.05.2006
Beiträge: 173
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Hey Leute,
ein paar Freunde von mir hatten vor heute grillen zu gehen. Haben uns dafür auch einen öffentlichen Platz gesucht der ebenfalls erlaubt ist. Müssen wir trotzdem irgendwas beantragen um dort zu grillen oder können wir uns einfach dahin setzen und einfach losgrillen? Die Regeln kennen wir schon, wie nicht auf dem Boden grillen... usw. MfG aryan |
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#2 (permalink) |
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Der Schweizer
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Ich würde meinen wen nichts ausgeschildert ist ... könnt ihr da grillen.
Wieso fragst du nicht einfach bei eurer Gemeinde/Stadt an? Die müssten des ja wissen ... wobei ... Samstag da hamn die eh zu *am kopf kratz* Vllt steht was auf der HP der selbigen ... aber woher sollten wir das wissn?
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#5 (permalink) |
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Klick-Klack-Boxer
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wir waren neulich am see, an einer wenig frequentierten stelle, an welcher aber häufig gegrillt wird, und wollten grillen. es kamen jedoch 2 blau gekleidete herren vom ordnungsamt vorbei und meinten, dass das grillen verboten sei, da waldbrandstufe 5 herrsche.
ergo: am besten mal nach den waldbrandstufen in eurer gegend forschen und dann evtl das grillen unterlassen |
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#6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hier mal der Link zur Waldbrandwarnstufe:
http://www.agrowetter.de/Agrarwetter/waldix.htm Da das aber überall im mom sehr trocken ist hat sich das eigendlich schon erledigt. Und hier der Link zur Graslandbrandgefahr, auf deutsch also Flächenbrandgefahr: http://www.agrowetter.de/Agrarwetter/fbidx.htm
"Der kann nur blitzen, donenrn kann er nicht!"
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#7 (permalink) | |
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klamm-Lipper
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Zitat:
Ist dieser Platz als öffentlicher Grillplatz durch Beschilderungen und/oder Hinweise ausgewiesen?Wenn ja, dann sehe ich da kein Problem. Wenn nein, kann ich mir nicht vorstellen, dass da jeder einfach so grillen darf. Wenn da also Zweifel bestehen, würde ich das Grillen auf ein privates Grundstück verlagern. Das ist ohnehin einfacher, weil man dann nicht die ganzen Utensilien bis zu dem Platz befördern muss. Mit freundlichem Gruß
Blomberger |
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#10 (permalink) |
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abgemeldet
Reg: 01.05.2006
Beiträge: 32.944
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Es gibt so Schilder : Jegliches offene Feuer verboten.
Ansonsten ist im Rathaus ein Aushang, in dem steht wo man öffentlich grillen darf und jaaaa, unwissenheit schützt absolut nicht vor Strafe, gerade bei Feuer, Wald- und Flächenbränden (und der Gefahr) greifen die hier extrem durch. |
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#11 (permalink) | ||
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Schwarzes Schaf :)
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Zitat:
Ne, war auf seine Frage bzgl. Anmelden bezogen: Wenn an einem "öffentlichem" Grillplatz (100m vom Wald entfernt, feuerfester Boden und als öffentlich ausgeschrieben) kein gutsichtbares Schild mit einer Aufforderung zur Anmeldung steht, würde ich gar net auf die Idee kommen, da irgendwie freiwillig bürokratisch zu werden... Zitat:
Geändert von Lynn (27.07.2006 um 02:09:26 Uhr) |
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#12 (permalink) | |
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abgemeldet
Reg: 01.05.2006
Beiträge: 32.944
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Zitat:
Das steht z.b. bei uns an einer Burgruine im Wald, der ein beliebter Treff von Jugendlichen ist.
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#15 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 19.07.2006
Beiträge: 22
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Wie schon geschrieben wurde, wird es dafür wohl keine Dutschlandweite regelung geben. Wenn du auf der sicheren seite sein willst, frag einfach im rathhaus an. wenn du dann dafür ne genehmigung brauchst, wird der papierkram selbst in deutschland nicht soooo groß sein. Als alternatve könnt ihr ja sonst eure grillparty auf ein privatgrundstück verlagern (wurde auch schon genannt), haben wir mit unserer grillorgie von unserem jahrgang (schule) auch gemacht. da gibts dann meistens auch toiletten (freuen sich vor allem die weiblichen teilnehmer) und strom z.b. für musik und nen paar lichterketten/-schläuche oder so!
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