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#1 (permalink) |
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~TECHNIKER~
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Hey Leute wollte mal nachfragen wie das ist wenn ich etwas professioneller bei freunden auf gem geb musik von gebrannten cds spielen will was brauch ich da für rechte bei der gema und wie läuft das generell ? bin über jede antwort dankbar ...
mfg und danke tobiasrimbach |
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Du besitzt aber schon die Originale der gebrannten CDs? Dann müsstest du schauen, was das für ein Geburtstag ist. Bei einer privaten Gartenparty wird die Gema nicht gleich vor der Tür stehen, aber wenn es etwas größeres ist mit Raummietung und so, solltest du dich da schon absichern und wie es sich gehört die Gebühren für die GEMAfia abführen, sofern die CDs die du spielst von bei der GEMA eingetragenen Künstlern ist
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#6 (permalink) | |
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Scripteshop24.de
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Zitat:
dann muss der Gastgeber als Veranstalter die GEMA bezahlen ... ein Bekannter ist auch DJ und selbst auf Abi-Feten, Geburtstagen und Co lässt er sich immer vom Veranstalter eine Wisch unterschreiben, dass dieser für alle notwendigen Anmeldungen zu sorgen hat wenn der es dann nicht macht, ist es ja nicht das Problems des Plattenvergewaltigers *g* |
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#8 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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das mit Kopien ist eine gefährliche Sache
und wenn man das professionell macht, darf man, weil gewerblich, eh nur Originale nutzen ... der Kollege hat auch schon mehrere Überprüfungen hinter sich da stehen die Jungs auf einer Feier auf einmal auf der Matte und wollen deinen Koffer einsehen ... |
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#9 (permalink) | |
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Couchtester
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Ich empfehle Dir diese Seite mal zu studieren, evt. hilft das.
Interessant ist dabei in der Tarifübersicht unten im Kleingedruckten der Punkt Zitat:
Und mit "nur Gartenparty" und "nur privat" (d.h. kein Profi-DJ und nur Verwandte auf der party, keine Fremden etc) und die Musik so laut das sie auf dem Nachbargrundstück zu hören wäre = Gemazahlung, weil "öffentliche Aufführung", d.h. eigentlich immer wenn jemand anderers als Du selbst oder der kleine Kreis um Dich herum der es eigentlich hören soll die Musik mithören kann ist Gema fällig. Mir ist ein Fall bekannt, da hat jemand seine Anlage im auto aufgedreht und die saßen auf der Haube (und noch zwei andere mit ihren autos, da hat jemand aus den anliegenden Häusern bei der Gema angerufen und die haben glaub ich da Gewerbeamt (od. die Sheriffs- so genau weiß ich das nicht mehr) hingeschickt und dann die Personalien aufgenommen, der hat ne Rechnung für die 3 oder 4 Musikstücke die die Anlieger da "gepetzt" haben bekommen und musste zahlen. Ggf. kann man bei solchen Sachen auch noch einen reinkriegen wegen "Veranstaltung ohne Genehmigung", da haben sie bei ihm abgesehen, da nicht genug Leute.. Glück gehabt. Greets Norbert Zitat von spandauer3:... denn ich bin im falschen Thread. Flowchart für die Apokalypse -> siehe hier |__|Günstig Lose leihen! Ich hab gar keine Freunde bei Facebook
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#10 (permalink) |
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Primero
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Für private Feiern muss man grundsätzlich keine GEMA bezahlen (die abgesehen davon gar nicht mal so teuer wäre). Voraussetzung ist, dass diese Feier keinen öffentlichen Charakter besitzt.
Rechtliche Grundlage: Nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 15) ist die Wiedergabe eines Werkes öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Auslegung durch die Rechtsprechung: Bei der Beurteilung, ob eine Musikwiedergabe öffentlich ist, kommt es auf den Personenkreis an, der an einer Veranstaltung mit Musikdarbietung tatsächlich teilnimmt. Nur wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht (z.B. innerhalb der Familie) oder alle eine solche zum Veranstalter haben, ist ausnahmsweise die Öffentlichkeit zu verneinen. Da der Begriff der Öffentlichkeit nach dem Urheberrechtsgesetz also sehr weit auszulegen ist, hat die Rechtsprechung auch demjenigen, der behauptet, eine Veranstaltung sei ausnahmsweise nicht öffentlich, hierfür die Beweislast auferlegt. Es reicht daher nicht aus, eine Veranstaltung als nicht öffentlich zu bezeichnen; sie muss auch tatsächlich als solche durchgeführt werden. Der "abgegrenzte Personenkreis" ist sowohl quantitativ als auch qualitativ zu sehen. Grundsätzlich gilt: je größer die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto mehr spricht für die Öffentlichkeit dieser Veranstaltung, da bei einem großen Personenkreis alle Beteiligten untereinander gar nicht persönlich miteinander verbunden sein können. Aber gerade diese "persönliche Verbundenheit" ist das herausragende Kriterium, das der Gesetzgeber für die Beurteilung der Öffentlichkeit einer Veranstaltung verlangt. Quelle: http://www.gema.de/musiknutzer/abspi...ation.shtml#40 Fazit: wenn man seinen Geburtstag mit sagen wir 50 geladenen Gästen aus dem persönlichen Freundes- und Verwandtenkreis feiert, muss man dafür keine GEMA bezahlen, da diese Personen nicht der Öffentlichkeit zuzurechnen sind. Dies setzt allerdings voraus, dass für diese Feier kein Eintritt und auch nichts für Speisen und Getränke genommen wird. Der Ort der Veranstaltung spielt nur dann eine Rolle, wenn dieser auch für andere Personen ( >> Öffentlichkeit) frei zugänglich ist (z.B. auf einem Dorffest o.ä.). Mietet man jedoch bestimmte Räumlichkeiten (z.B. Vereinsheim oder Stadthalle) und schließt die Öffentlichkeit aus ("Zutritt nur für geladene Gäste!"), dann muss man keine GEMA bezahlen. VG, Andy General Chang: Doctor McCoy. What is your current medical status?
McCoy: Well, aside from a touch of arthritis, I'd say pretty good. General Chang: You have a singular wit, Doctor. |
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#11 (permalink) | |
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Bayer Frange
Reg: 15.07.2006
Beiträge: 1.440
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Zitat:
Wenn ich in meinen Kneipen auch gebrannte CD's spielen darf, solltest du auch mit gebrannten auflegen dürfen. Bei mir hat sichs einfach so ergeben, das immer wieder Personal/DJ's gebrannte mitgebracht haben, und die früher oder später eh auf dem Rechner gelandet sind. Kostet nur ne Kleinigkeit mehr als nur mit Originalen aufzulegen, aber die Option hat die GEMA. Und, als Musiker bin ich eh dafür auch Popelbeträge mal eben zu überweisen. Meistens isses eh kein Geld, und den Künstlern hilfts ungemein. Hab mich letztes Jahr auch über meine GEMA-Auszahlung von knapp 3!!€ gefreut. |
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#12 (permalink) | |
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Scripteshop24.de
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Zitat:
ja und nein das gilt nur, wenn das Original die Vorraussetzungen einer erlaubten Kopie darstellt, wie das genau ist, von wegen, Kopierschutz unc Co, steht irgendwo im Urheberschutz drin |
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#13 (permalink) |
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Bayer Frange
Reg: 15.07.2006
Beiträge: 1.440
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Sicherheitskopien darfst du dir immer eine machen.
Und bei Kontrollen reicht das denen wenn sie den Wisch für gebrannte sehen. Kann zumindest sein, daß sie bei mir zu faul sind, bei ca.9k CD's auffm PC gründlicher nachzuforschen Ich wärs auf jeden Fall |
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#14 (permalink) |
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Primero
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Aber nur, wenn Du dabei keinen Kopierschutz umgehst - das darf man ja nicht, oder?
General Chang: Doctor McCoy. What is your current medical status?
McCoy: Well, aside from a touch of arthritis, I'd say pretty good. General Chang: You have a singular wit, Doctor. |
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#15 (permalink) | |
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Scripteshop24.de
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Zitat:
richtig |
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